Das Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des umstrittenen Heizgesetzes im Bundestag am Mittwoch in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden. Das Gesetz wird nun nicht wie geplant vor der Sommerpause verabschiedet.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des umstrittenen Heizgesetzes im Bundestag mit einem Eilverfahren gestoppt. Wie das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, dürfe die zweite und dritte Lesung nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.
Der finale Entwurf des Gesetzes lag den Abgeordneten demnach am 4. Juli vor. Um die 14-Tage-Frist einzuhalten, könnte das Gesetz erst am 18. Juli beschlossen werden. Allerdings befindet sich der Bundestag zu dieser Zeit in der Sommerpause, der Termin liegt zudem weit nach dem 7. Juni, an dem das Gesetz ursprünglich beschlossen werden sollte. Heilmann hatte argumentiert, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden seien.
“Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren”, warf Heilmann der Ampel vor.
Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Laut Verfassungsgericht erscheine der Antrag mit Blick auf das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, “dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen”.

Mit der Entscheidung kann das Gesetz nun nicht vor der Sommerpause durch den Bundestag gedrückt werden. Die Entscheidung des Gerichts ist eine Schlappe für die Ampelkoalition, die versucht hatte, das Gesetz am Freitag und damit noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen.
Die Ampel hatte wochenlang über das Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis90/Die Grünen) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten.Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen, doch noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampelkoalition in vage formulierten “Leitplanken” weitere Änderungen.
Der Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als “schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz”, wie er der Nachrichtenagentur dpa sagte.
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