Aus den freigeklagten RKI-Protokollen geht unter anderem hervor, dass das RKI am 24. Februar 2020 intern das Risiko für die Bevölkerung als „weiterhin gering“ einschätzte. Das führte die NachDenkSeiten zu der Frage, auf welcher Grundlage das BMG am selben Tag bei einem extra anberaumten Treffen mehreren Staatssekretären des Innenministeriums empfahl, man müsse nun „die Wirtschaft lahmlegen“ und Vorkehrungen „für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer“ treffen. Ebenso wollten die NDS wissen, wie das Gesundheitsministerium es erklärt, dass es beim RKI, einer direkt unterstellten Behörde, nach Eigendarstellung keinerlei Dokumente geben soll, die belegen könnten, dass die Verschärfung der Risikobewertung im März 2020 aufgrund einer wissenschaftlichen Debatte erfolgte und nicht durch politischen Druck. Von Florian Warweg.

Hintergrund

Dank der vom Online-Magazin Multipolar auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) freigeklagten RKI-Protokolle ist belegt, dass das RKI am 24. Februar 2020 intern eine „Risikobewertung“ vornahm, die zu folgendem Schluss kam:

„Risiko für die deutsche Bevölkerung bleibt vorerst „gering““.

Genau am selben Tag, an dem das RKI die Risikobewertung „gering“ traf, bat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) allerdings um einen „eiligen Termin“ mit hochrangigen Vertretern des Bundesinnenministeriums (BMI). Das Treffen hatte es in sich. Die anwesenden BMG-Vertreter erklärten dort den überraschten Staatssekretären des BMI, dass Corona sich wohl nicht mehr eindämmen lasse. Jetzt müsse die nächste Phase eingeleitet werden. Das hieße, Vorkehrungen zu treffen für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer, Lahmlegung der Wirtschaft sowie die Aufforderung an die Bevölkerung, sich Lebensmittel- und Arzneimittelvorräte anzulegen.

Von diesem Treffen wissen wir nicht durch die RKI-Protokolle, sondern durch Georg Mascolo. Der ehemalige Spiegel-Chefredakteur leitete von 2014 bis 2022 den Rechercheverbund des NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung. Mascolo berichtet in seinem im Frühjahr 2021 veröffentlichten Buch „Ausbruch – Innenansichten einer Pandemie“ auf Seite 8 detailliert von dem Ablauf dieses Treffens:

„Am Rosenmontag des Jahres 2020, es ist der 24. Februar, bittet Jens Spahns Staatssekretär Thomas Steffen um einen eiligen Termin im Bundesinnenministerium. (…) Heiko Rottmann-Großner begleitet ihn, Leiter der Unterabteilung 61: ‘Gesundheitssicherheit’. Drei Staatssekretäre von Minister Horst Seehofer warten bereits auf die beiden, dazu weitere Beamte. (…) Staatssekretär Steffen wirkt angespannt. Er glaube nicht, dass sich Corona noch eindämmen lasse, bekennt er. (…) Jetzt gehe es in die nächste Phase, die Mitigation, Schadenminderung. Als die Beamten aus dem Innenministerium wissen wollen, was ‘Mitigation’ genau bedeute, übernimmt Rottmann-Großner. Man müsse die Vorkehrungen dafür treffen, dass es zu Ausgangssperren von unbestimmter Dauer komme. Man müsse auch, wie es später in einem Vermerk über das Gespräch heißen wird, ‘die Wirtschaft lahmlegen sowie die Bevölkerung auffordern, sich Lebensmittelvorräte und Arzneimittelvorräte anzulegen’. ‘Lockdown’ wird so etwas bald genannt werden, aber an diesem Rosenmontag wird noch ein anderes Wort verwendet: Es lautet ‘Abschaltung’.“

Es stellt sich unmittelbar die Frage, auf welcher Grundlage damals am 24. Februar 2020, und eingedenk der an diesem Tag durch das RKI getroffenen Risikobewertung „gering“, der Leiter der Abteilung „Gesundheitssicherheit“ im BMG, Rottmann-Großner, auf die Idee kam, dem Innenministerium so radikale Maßnahmen wie Abschaltung der Wirtschaft und Ausgangssperren von unbestimmter Dauer zu empfehlen. Wie auch Paul Schreyer in einem Beitrag unter dem Titel „Wie der Lockdown nach Deutschland kam“ darlegt, werden im damals geltenden Nationalen Pandemieplan der Bundesrepublik Deutschland von 2017 solche vom BMG vorgeschlagenen Schritte mit keinem Wort erwähnt. Bei der Frage, woher die von Rottmann-Großner vorgetragenen und für den damaligen Kontext ungewöhnlichen Empfehlungen stammten, hilft unter Umständen ein Blick zurück.

Das Pandemie-Planspiel in München 2019

Es war genau jener Rottmann-Großner, der ziemlich genau ein Jahr zuvor, am 14. Februar 2019, als deutscher Vertreter an einem hochrangig besetzten Pandemie-Planspiel in München unter dem Titel „Übung für hochrangige globale Führungskräfte zur internationalen Reaktion auf vorsätzliche biologische Ereignisse“ teilnahm. Hauptorganisator des Planspiels war die US-amerikanische Lobbygruppe NTI, welche auf Themen der „Biosecurity“ spezialisiert ist und vor allem von Bill Gates und dem Facebook-Mitgründer Dustin Moskovitz und deren respektiven Stiftungen finanziert wird. Daneben traten noch die Georgetown University und die US-Denkfabrik Center for Global Development als Co-Organisatoren auf. Dort begegnete der ranghohe BMG-Mitarbeiter dem „Who is who“ der US-dominierten internationalen Biosecurity-Szene, die sich vor allem aus Lobbyisten und einigen wissenschaftlichen Fachleuten zusammensetzt. Auffallend: Fast alle TNI-Führungskräfte unterhalten belegbar enge Verbindungen zu US-amerikanischen Sicherheitsbehörden.

Gruppenbild von dem „Biosecurity“-Planspiel im Februar 2019, rot umkreist ist der deutsche Vertreter, Leiter der Unterabteilung 61: ‘Gesundheitssicherheit’ im BMG, Heiko Rottmann-Großner:

Die Frage, auf welcher fachlichen Grundlage die entsprechende Empfehlung des BMG-Vertreters Rottmann-Großner an jenem 24. Februar 2020 erfolgte, bleibt weiterhin unbeantwortet. Nicht haltbar ist jedoch die Darstellung des BMG-Sprechers auf der BPK vom 3. April, der eine Antwort zu der Frage mit Verweis auf den „internen Charakter“ der RKI-Protokolle verweigert:

„Wie Sie wissen, sind das interne RKI-Protokolle. Diese kommentieren wir als BMG grundsätzlich nicht.“

Ebenso fragwürdig ist dessen weitere „Antwort“ auf die Frage der NDS, wie das BMG es erklärt, dass die ihm direkt unterstellte Behörde nach eigener Darstellung keinerlei Protokolle über die angeblich geführte wissenschaftliche Debatte zur Risikoverschärfung („Es soll hochskaliert werden“) vorliegen hat.

RKI-Kanzlei: „Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben“

Die Wirtschaftskanzlei Raue, die das RKI im von Multipolar initiierten Verfahren vertritt, erklärte in einem Schreiben vom September 2023 an das Verwaltungsgericht Berlin, dass es keine weiteren Dokumente außer dem kurzen Protokollverweis vom 16. März 2020 („Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald [geschwärzt] ein Signal dafür gibt.“) gäbe, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von ‘mäßig’ auf ‘hoch’ befassen würden:

Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von ‘mäßig’ auf ‘hoch’ befassen. (…) Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“

Angesichts der enormen Auswirkungen und Implikationen dieser Entscheidung überrascht es durchaus, dass es in einer deutschen Bundesbehörde wie dem RKI angeblich keinerlei (!) protokollarisch dokumentierte Diskussions- und Beratungsprozesse zu dieser Entscheidung gegeben haben soll. Dass sich das Gesundheitsministerium bei Nachfragen zur Thematik der angeblich fehlenden Protokollierung mit dem Verweis, dass man grundsätzlich keine „internen“ RKI-Protokolle kommentiere, aus der Affäre ziehen will, überzeugt nicht.

Denn zum einen handelt es sich beim RKI um eine direkt dem BMG unterstellte und weisungsgebundene Behörde und zum anderen ist durch die gerichtlich erzwungene Veröffentlichung der Protokolle klar, dass die Berliner Verwaltungsrichter in dem Inhalt der Protokolle einen Vorgang von explizit öffentlichem Interesse sahen. Vielleicht ist es Zeit, nicht nur das RKI, sondern auch das BMG vor den Kadi zu ziehen …

Auszug aus dem Wortprotokoll zum Themenkomplex RKI-Protokolle und Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen am 3. April 2024

Frage Warweg
Die Frage geht an das BMG. Aus den freigeklagten RKI-Protokollen, die schon am 25. März Thema waren, geht unter anderem hervor, dass das RKI am 24. Februar 2020 intern das Risiko für die Bevölkerung als weiterhin gering einschätzte. Das führt mich zu der Frage, auf welcher Grundlage der BMG-Unterabteilungsleiter für Gesundheitssicherheit, Heiko Rottmann-Großner, just an demselben Tag beim Treffen im BMG mehreren Staatssekretären des Innenministeriums empfahl, man müsse nun die Wirtschaft lahmlegen und Vorkehrungen für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer treffen. Mich interessiert, wie gesagt, die Grundlage für diese damalige Empfehlung.

Haberlandt (BMG)
Wie Sie wissen, sind das interne RKI-Protokolle. Diese kommentieren wir als BMG grundsätzlich nicht.

Zusatzfrage Warweg
Mir ging es nicht um die RKI-Protokolle, sondern die Aussagen des BMI (gemeint war BMG) und des Staatssekretärs. Aber dann versuche ich es mit einer anderen Frage. Von Ihrer und von ministerieller Seite wurde jetzt mehrfach betont, dass die Verschärfung der Risikobewertung ab dem 17. März 2020 auf Grundlage des Lockdowns innerhalb des RKI beschlossen worden sei, und zwar nach einer wissenschaftlichen Debatte und nicht, wie medial teilweise berichtet, durch politische Anweisung von außen. Vor diesem Hintergrund würde mich wiederum interessieren, wieso es laut den RKI-Anwälten keinerlei Dokumente oder Protokolle gibt, die diese Debatte belegen würden. Mich würde ebenfalls interessieren, wie das BMG erklärt, dass die ihm direkt unterstellte Behörde keinerlei Protokolle über diese wissenschaftliche Debatte zur Risikoverschärfung vorzuliegen hat.

Haberlandt (BMG)
Ich kann es gern noch einmal sagen: Es sind interne RKI-Protokolle, und zu diesem Thema ist alles gesagt, egal wie oft Sie fragen.

(…)

Frage Handel (Korrespondentin ARD-Hauptstadtstudio)
Ich habe eine Frage an das Familienministerium. Es geht um das Ende der letzten Coronamaßnahmen vor rund einem Jahr. Wird sich das Familienministerium dafür einsetzen, dass es eine Art Aufarbeitung der Maßnahmen gibt. Der Hintergrund ist, dass vor allem Kinder und Familien sehr stark betroffen waren. Welche Art von Aufarbeitung können Sie sich vorstellen? Wofür würden Sie sich einsetzen, eher für eine Wissenschaftskommission oder für einen anderen Weg?

Berg (BMFSFJ)
Vielen Dank für die interessante Frage. Sie haben recht, dass die Coronapandemie in jedem Fall besonders vulnerable Gruppen getroffen hat. Dazu zählen Familien mit Kindern, aber auch Seniorinnen und Senioren sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen und Ähnlichem. Die Familienministerin ist mit Sicherheit aufgeschlossen dafür, noch einmal genauer hinzusehen. Aber weiter kann ich jetzt nicht vorgreifen.

Auszug aus dem Wortprotokoll von der Regierungspressekonferenz am 25. März 2024, auf welcher erstmals die RKI-Protokolle erwähnt worden waren:

Frage
Ich habe eine Frage ans BMG. Das Onlinemagazin „Multipolar“ hat Protokolle des RKI zum Coronakrisenmanagement veröffentlicht. Sind dem BMG diese veröffentlichten Protokolle bekannt? Was sagen Sie zur Deutung, am 16. März 2020, also im ersten Coronajahr, sei von außerhalb des RKI politischer Einfluss auf die Hochstufung der Risikobewertung für Deutschland genommen worden?

Grüneberg (BMG)
Es handelt sich dabei um interne Protokolle des RKI, die wir als BMG inhaltlich nicht kommentieren werden.

Was ich aber zur Einordnung sagen kann, ist Folgendes: Das RKI hat eine fachliche Bewertung der Lage vorgenommen. Ich weiß nicht, ob Ihnen allen die Zeit, die wir damals hatten, noch gegenwärtig ist. Es war der 16. März 2020, der Tag, bevor das RKI seine neue Risikobewertung mit einer Pressekonferenz öffentlich gemacht hat. Der 16. März 2020 war fünf Tage, nachdem die WHO die Pandemie ausgerufen hatte. Die USA haben die Grenzen dicht gemacht. Europäische Nachbarländer hatten den Notstand ausgerufen. In Bergamo waren gerade 4500 Menschen an COVID gestorben. Insofern ist dieses Protokoll keine Verschwörungsgeschichte oder so etwas, sondern: 16. März: Risikobewertung, und am 17. März: PK und an die Öffentlichkeit gegangen.

Zu den Schwärzungen ist Folgendes zu sagen: Sie sind in solchen Zusammenhängen üblich. Man muss auch Mitarbeiter schützen. Hinter dem geschwärzten Satz „Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald“ XY „ein Signal dafür gibt“, steht ein interner Mitarbeiter des RKI. So viel zur Einflussnahme von irgendwem.

Das RKI ist in seinen fachlichen Bewertungen von Krankheiten absolut unabhängig. Das möchte ich hiermit noch einmal betonen. Die Bewertung und Interpretation einzelner Punkte, die in diesem Protokoll angesprochen werden, möchte ich eigentlich dem RKI überlassen.

Was ich auch noch sagen kann, ist, dass sich der Minister vermutlich noch im Laufe des Tages dazu äußern wird.

Frage
Herr Hebestreit, in diesem Zusammenhang kommt das Thema von Corona noch einmal auf. Immer wieder wird gefordert, es brauche eine größere gesellschaftliche Aufarbeitung dieser schwierigen Jahre für die gesamte Gesellschaft. Ist angedacht, das von der Bundesregierung anzuschieben?

Regierungssprecher Hebestreit
Ich denke nicht, dass der Anschub von der Bundesregierung kommen sollte, sondern das wäre, wie es in solchen Fällen üblich ist, aus der Mitte des Parlamentes, wenn man das Gefühl hat, dass man das noch genauer beleuchten will.

Ich finde es auch gut, sich noch einmal all die Zeitabläufe zu vergegenwärtigen. Wir hatten es bei dieser Frage mit der ganz, ganz frühen Phase der Pandemie zu tun, die uns dann ja viel länger beschäftigt hat, als wir alles es uns haben vorstellen können. Der Erkenntnisgewinn war höher und wuchs. Wenn man sich heute daran zurückerinnert – es ist ziemlich genau vier Jahre später -, dann haben wir alle das noch ein bisschen in den Kleidern, neben den Opfern, die es gegeben hat, auch denjenigen, die noch an den Folgen von „Long Covid“ und Ähnlichem leiden, aber natürlich auch denjenigen, die noch unter den Folgen zu leiden haben, die die Maßnahmen erbracht haben.

Insofern gibt es da keinerlei Tabus, aber das wäre eher etwas, was aus der Mitte des Parlamentes kommen würde und nicht verordnet von der Bundesregierung.

Frage
Wenn man einzelne Auszüge aus den Protokollen liest, dann gewinnt man den Eindruck, dass die Basis für die Entscheidungen, die damals getroffen wurden, nicht so wissenschaftlich fundiert war, wie damals der Eindruck erweckt wurde, zum Beispiel, um es zu konkretisieren, in Bezug auf die Masken, auf die Wirkung von Lockdowns, auf die Schulschließungen. Was sagen Sie dazu? Ich meine, an einer Stelle fällt auch der Vergleich mit einer Grippewelle. Vielleicht können Sie das erörtern.

Grüneberg (BMG)
Ich habe gerade eben schon gesagt, dass ich als Sprecherin des BMG hier zu einzelnen Punkten nicht Stellung nehmen möchte. Die Interpretation des internen Protokolls des RKI überlasse ich dem RKI.

Zusatz
Aber die politischen Entscheidungen hat ja zum Beispiel auch das Ministerium getroffen.

Grüneberg (BMG)
Zur politischen Sache wird sich der Herr Minister heute noch äußern.

Frage
Würde es das Ministerium beziehungsweise die Bundesregierung begrüßen, wenn sich der Bundestag mit diesem Komplex im Rahmen einer Enquetekommission befassen würde?

Hebestreit
Die Frage ist, ob eine Enquetekommission das Richtige ist und inwieweit dort ein Erkenntnisgewinn zu erwarten ist. Aber ich würde dem Gesetzgeber oder der Legislative dafür keine Vorschriften machen wollen.

Zusatzfrage
Vorschriften nicht, aber haben Sie nicht einen Impuls dazu?

Hebestreit
Wenn wir hier etwas sagen, dann klingt das manchmal schon so wie eine Handlungsanleitung. Das würde ich mir in dem Fall gern ersparen.

Zusatzfrage
Okay. Und das Gesundheitsministerium?

Grüneberg (BMG)
Der Minister hat in der Vergangenheit oft betont, dass wir bereits Lehren aus der Pandemie gezogen haben. Wir haben den „pandemic fund“ errichtet. Wir haben ein Meldesystem etabliert. Wir haben den ÖGD massiv gestärkt und natürlich auch festgestellt, dass Strukturen verbesserungswürdig sind, und gehen das jetzt an. Ich sage nur: Digitalisierungsgesetze, Krankenhausreformen etc.

Wir halten eine Enquetekommission nicht für sinnvoll. Im „MOMA“ vergangenen Freitag hat der Minister dazu auch noch einmal etwas gesagt.

Zusatzfrage
Oder Untersuchungsausschuss? Eben eine Form der Aufarbeitung!

Grüneberg (BMG)
Ich verweise noch einmal auf das Ministerwort im „MOMA“.

Frage
Kann ich eine Dissonanz zwischen BMG und dem Kanzler erkennen? Denn  

Grüneberg (BMG)
Nein!

Frage
Herrn Hebestreit habe ich so verstanden, dass er einer parlamentarischen Aufarbeitung nicht negativ gegenübersteht. Aber der Minister – Sie haben es erwähnt – hat explizit gesagt, das sei nicht notwendig. Also wie ist denn das?

Grüneberg (BMG)
Er hält es nicht für sinnvoll.

Zusatzfrage
Für nicht sinnvoll? Herr Hebestreit fand das      

Hebestreit
Erstmal sind wir hier auf dieser Regierungsbank immer einer Meinung, und im Zweifel kann man das jetzt semantisch auseinandernehmen. Ich glaube, wenn es aus der Mitte des Parlamentes eine solche Initiative gäbe, dann wäre der Bundesgesundheitsminister dafür genauso zu haben wie auch der Bundeskanzler. Aber das müsste, wie gesagt, aus der Mitte des Parlamentes kommen und die notwendige Mehrheit finden. Man sollte sich aber auch noch einmal die Erkenntnisse, die man dabei gewinnen kann und gewinnen will, genau vergegenwärtigen, bevor man einen solchen Prozess aufruft.

Frage
Zur Frage, warum der Minister eine solche Aufarbeitung für nicht sinnvoll hält: Der Minister selbst hat ja wie auch andere, sowohl Politiker als auch Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, darauf hingewiesen, dass Entscheidungen getroffen wurden, die man heute oder zu einem späteren Erkenntnisstand so nicht wieder treffen würde. Das ist die Frage der Angemessenheit und des Wissensstandes bei Entscheidungen.

Was spricht dagegen zu sagen: „Wir legen in einem transparenten Prozess offen, warum wir wann welche Entscheidungen getroffen haben“? Das wäre doch kongruent mit der späteren Erklärung: Wir haben Entscheidungen getroffen, die wir heute so nicht wieder treffen würden. – Warum spricht sich der Minister dagegen aus?

Grüneberg (BMG)
Ich werde den Minister jetzt nicht interpretieren. Genau diese Frage ist ihm am Freitag gestellt worden. Darauf würde ich noch einmal verweisen. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 03.04.2024



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Von Veritatis