Keinen „Querdenkergerichtshof“ will Jens Spahn in Sachen Aufarbeitung der Coronapolitik. Das sagte er in einem aktuellen RTL/n-tv-Interview. Diese Position des ehemaligen Gesundheitsministers ist nachvollziehbar. Von politischer Seite besteht nämlich weitestgehend kein Interesse an einer echten Aufarbeitung der katastrophalen Maßnahmenpolitik. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Machen wir uns nichts vor: Ein „Querdenkergerichtshof“ – solch ein Gericht wäre der GAU für die Verantwortlichen der Coronapolitik. Und deshalb soll auf keinen Fall eine Aufarbeitung der Coronapolitik stattfinden, in die Fundamentalkritiker der Regierungspolitik eingebunden sind – oder gar das Sagen haben. Das ist aus Sicht derjenigen, die die schwersten Grundrechtseinschränkungen seit dem Bestehen der Republik installiert und mit Nachdruck aufrechtgehalten haben, verständlich. Doch was wäre das für eine „Aufarbeitung“, wenn die Verantwortlichen, deren Tun aufgearbeitet werden soll, bestimmen würden, wer aufarbeitet und wie aufgearbeitet wird? Richtig: Das wäre eine Scheinaufarbeitung. Solch eine Aufarbeitung im Sinne einer oberflächlichen Kosmetik wird dem entstandenen Schaden an der Demokratie nicht gerecht.

Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht teilweise sogar im Freien, Schließungen von Schulen und Kindergärten, alte und kranke Menschen, die alleine ohne ihre Angehörigen in Heimen und Krankenhäusern sterben mussten, massiver Impfdruck, Ausgrenzung, Spaltung, Hetze: Was dieses Land und seine Bürger aufgrund von politischen Entscheidungen, wissenschaftlichem Dilettantismus, juristischer Feigheit und journalistischer Unverantwortlichkeit durchlitten haben, erfordert eine Aufarbeitung, die diesen Namen verdient. Es ist geradezu eine Selbstverständlichkeit, dass bei einer solchen Aufarbeitung auch sogenannte „Querdenker“ in Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüssen dabei sein müssen. Was auch immer mancher Politiker unter dem Begriff Querdenker versteht: Ich verstehe an dieser Stelle darunter kritische Denker, die durch ihren Verstand und ihren klaren Blick frühzeitig auf den Unsinn bestimmter Maßnahmen hingewiesen haben – wie etwa der ehemalige Amtsarzt Friedrich Pürner. Anders gesagt: Die Aufarbeitung der Coronapolitik muss von jenen getragen werden, die durch ihre Aussagen und ihr Handeln unter Beweis gestellt haben, dass sie aufarbeiten können und wollen.

Was hat die Bundesregierung wann im Hinblick auf die Maßnahmenpolitik gewusst? Oder: Was hätten Regierungen und Parlamente, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, wann wissen können? Warum etwa hat die Bundesregierung trotz der Empfehlung der Ständigen Impfkommission Ende März 2021, AstraZeneca nur noch Personen ab 60 Jahren zu verabreichen, im Mai 2021 genau diesen umstrittenen Impfstoff für junge Menschen ab 18 freigegeben? Warum hat Karl Lauterbach öffentlich gesagt, die Impfstoffe seien „nebenwirkungsfrei“? Warum durften Bürger auf einer Parkbank kein Buch lesen? Warum war gar die Weitergabe von Speisen an Ungeimpfte auf öffentlichen Veranstaltungen verboten? Das sind nur einige Fragen, die im Rahmen von Untersuchungen zu stellen sind. Die Antworten darauf dürften für die politischen Entscheider sehr unangenehm werden. Auch deshalb muss eine Aufarbeitung von Anfang an so aufgebaut werden, dass nicht einmal der Hauch des Verdachtes eines fehlenden Aufarbeitungswillens aufkommt.

Die Aufarbeitung der Coronapolitik wird zum Gradmesser für die Demokratie. Wenn Politiker es wagen, so tief, so schwer, so weitreichend in die Grund- und Menschenrechte einzugreifen, dann ist eine Aufarbeitung eine demokratische Selbstverständlichkeit. Jens Spahn war es, der sagte: „Es gibt kein Recht auf Restaurantbesuch.“ Hält diese Aussage dem Geist des Grundgesetzes stand? Eine Enquete-Kommission wird auch darauf eine Antwort zu geben haben.

Titelbild: photocosmos1/shutterstock.com





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Von Veritatis

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