Die russophobe Wandermumie der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, hat binnen Kurzem zwei derbe Schlappen vor Gericht einstecken müssen. Die Spitzenkandidatin für das Europaparlament darf als „Kriegstreiberin“ und „Faschistin“ bezeichnet werden. Die Massenmedien übergehen beides mit Schweigen.

von Manfred Ulex

Innerhalb weniger Tage hat die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gleich zwei juristische Schlappen hinnehmen müssen. Die klagefreudige Rüstungslobbyistin, die pro Monat nach eigener Aussage etwa 250 Anzeigen wegen – vermeintlicher – Beleidigungen erstattet und gerne äußerst scharf gegen Kritiker und politische Gegner austeilt, konnte sich in zwei Fällen vor Gericht nicht durchsetzen.

Beide Verfahren wurden von dem Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla vertreten, der sich schon während der Corona-Jahre bundesweit einen Namen als Verteidiger der Grundrechte gemacht hatte.

Strack-Zimmermann, die von ihrer Partei als Spitzenkandidatin für die Wahlen zum “Europaparlament” aufgestellt wurde, darf nun “gerichtlich überprüft” als “Kriegstreiberin” bezeichnet werden. Pankalla, der seine Mandantin vor dem Amtgericht Düsseldorf vertreten hatte, schrieb dazu auf Twitter/X, dass die Düsseldorfer Richterin eine solche Äußerung eindeutig als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen habe. Das Verfahren endete daher mit einem glatten Freispruch der Mandantin.

Allerdings kümmert der spektakuläre Fall die Mainstream-Medien gar nicht. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Schweigen bedacht. Möglicherweise hätte es eine breite Berichterstattung gegeben, wäre der Richterspruch gegenteilig ausgefallen.

Unter den großen Medien berichtete nur RT DE. Nach Angaben von Pankalla war zumindest das Düsseldorfer Boulevardblatt Express vor Ort, hat aber bis heute nicht den Freispruch gemeldet.

Eine Redakteurin des Express habe bei dieser Gelegenheit sogar vorgeschlagen, ein Gespräch zwischen Strack-Zimmermann und der Mandantin zu organisieren. Allerdings sehe es momentan nicht danach aus, dass die Politikerin sich “der Sache” stellen werde, so Rechtsanwalt Pankalla.

Die voreingenommene und einseitige Nicht-Berichterstattung ist dem mutigen Juristen seit den staatlichen Corona-Maßnahmen nur allzu vertraut. Mit einer “Verschweigen-Strategie” hätten die Medien Ereignisse und Tatbestände übergangen, die ihnen und der Politik nicht ins Konzept passten.

Einen weiteren Erfolg konnte Pankalla vergangene Woche vor dem Amtsgericht Kerpen verbuchen. Sein dortiger Mandant wurde wegen “Beleidigung und übler Nachrede” sowie “Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens” vor Gericht gestellt, weil er Strack-Zimmermann als “Faschistin” bezeichnet hatte. Dem Kölner Anwalt gelang es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Auch über den Ausgang dieses Verfahrens schwiegen die Medien. Pankalla sprach daher von “Lückenpresse”.

Die Einstellung des Verfahrens in Kerpen erhält zusätzliche Bedeutung – wenn nicht gar Brisanz – vor dem Hintergrund der laufenden Prozesse gegen den AfD-Politiker Björn Höcke, der laut Verfassungsschutz, ebenso wie seine Partei, als “gesichert rechtsextrem” gilt und “Faschist” genannt werden darf.

Die FDP-Rüstungslobbyistin und russophobe Scharfmacherin musste auch schon in der Vergangenheit Niederlagen vor Gericht einstecken, wenn sie gegen Kritiker wegen vermeintlicher Beleidigung mit Strafanzeigen vorgegangen war. Beispielsweise endete Anfang des Jahres laut Badischer Zeitung ein ähnliches Verfahren vor dem Amtsgericht Offenburg mit einem Freispruch für eine Frau aus Durbach, die Strack-Zimmermann als “Brechmittel” bezeichnet hatte.

In den letzten Tagen war Strack-Zimmermann durch Drohungen und Einschüchterungsversuche gegen Kritiker während Demonstrationen aufgefallen und hatte ihrer russophoben Haltung durch Verbreitung von Lügen und Gräuelpropaganda freien Lauf gelassen.

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