Ein deutsches Lieferkettengesetz gibt es schon – die EU-Variante schärft noch mal nach. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben nicht, aufgehalten hat das die neuen Regeln aber nicht.
Lange wurde gerungen – nun haben die EU-Staaten das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Bei der finalen Abstimmung in Brüssel gab es keine Gegenstimmen – Deutschland und neun weitere Länder enthielten sich allerdings, wie aus offiziellen Angaben des EU-Ministerrats hervorgeht.
Der Gesetzestext muss nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit er in Kraft treten kann. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Das Vorhaben und dessen Auswirkungen im Überblick:
Was ist das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes?
Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Sie sollen zudem einen Plan erstellen, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Betroffene Unternehmen müssen nach Angaben des EU-Parlaments etwa vertragliche Zusicherungen ihrer Zulieferer einholen. Falls nötig, müssten sie außerdem kleine und mittlere Unternehmen, mit denen sie Geschäfte machen, unterstützen, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen könnten.
Was bedeutet das Gesetz für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Der Referent für nachhaltigen Konsum im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Jochen Geilenkirchen, sieht in dem EU-Lieferkettengesetz eine Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Es nimmt diejenigen für nachhaltige Produkte im Supermarkt in die Verantwortung, die wirklich dafür sorgen können: die Unternehmen“, betonte er. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten durch Kaufentscheidungen ohnehin nicht korrigieren, was in der Lieferkette schieflaufe.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft habe gezeigt, dass die zu erwartenden Kostensteigerungen durch das EU-Lieferkettengesetz überschaubar seien. Außerdem sei es dem Gutachten zufolge weniger wahrscheinlich, dass dadurch bestimmte Produkte wegfielen als beim schon geltenden deutschen Lieferkettengesetz. Dem Verband ist nicht bekannt, dass infolge der Einführung des deutschen Gesetzes Produkte aus bestimmten Regionen weggefallen seien.
Wie reagieren Politik und Zivilgesellschaft auf den EU-Beschluss?
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze betonte, die EU mache als erster großer Wirtschaftsraum verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zum Standard. „Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen weltweit, die unter miserablen Arbeitsbedingungen leiden“, so die SPD-Politikerin. Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, kündigte an: „Wir werden nun für eine wirksame und bürokratiearme Umsetzung in Deutschland sorgen.“
Der Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz, Johannes Heeg, sprach von einem „Paradigmenwechsel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Unternehmen“, der ein Erfolg der Zivilgesellschaft sei. In der Initiative haben sich Organisationen wie Amnesty International, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Greenpeace zusammengeschlossen.
Was sagen Wirtschaftsvertreter zu dem EU-Gesetz?
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) richteten Forderungen an die Bundesregierung. „Damit den deutschen Unternehmen im Binnenmarkt kein Wettbewerbsnachteil entsteht, muss die Bundesregierung das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend aussetzen“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Ähnlich äußerte sich VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Die DIHK betonte, solange es in vielen anderen EU-Ländern kein Lieferkettengesetz gebe, schaffe das deutsche Gesetz Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaft hierzulande.
Wie unterscheiden sich das europäische und das deutsche Lieferkettengesetz?
Einer der größten Unterschiede ist die Haftbarkeit: Im deutschen Gesetz ist ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind – das EU-Gesetz lässt das zu. Darüber hinaus gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden. In den kommenden Jahren sind von der deutschen Version damit in der Bundesrepublik mehr Unternehmen betroffen als von der EU-Variante.
Wie wurde das EU-Gesetz im Verhandlungsprozess abgeschwächt?
Ursprünglich sah ein Kompromiss von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz von den Vorgaben betroffen sind. Diese Grenze wurde jedoch auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.
Was passiert bei Verstößen gegen das EU-Gesetz?
Die EU-Staaten sollen eine Aufsichtsbehörde benennen, die den Unternehmen auf die Finger schaut. Diese soll auch Strafen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese sich nicht an die Vorschriften halten. Es können Geldstrafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens fällig werden.
Welche Rolle hat Deutschland bei der Verhandlung des Gesetzes gespielt?
Der Grund für die deutsche Enthaltung ist Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Wichtige EU-Gesetze werden in Brüssel immer wieder ohne deutsche Zustimmung verabschiedet. In diesem Fall hatte die FDP darauf gedrängt, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen befürworten die Regelung dagegen. (dpa)
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