Seit kurzem sind die Krisenstabprotokolle des Robert-Koch-Instituts weitgehend ungeschwärzt online verfügbar. Wer nachlesen will, was auf 2.515 Seiten steht, der kann das hier tun. Wir haben dies im Hinblick auf einen ganz spezifischen Punkt getan, der uns besonders interessiert, und dessen Analyse wir das folgende Horrorkabinett der Soziopathen voranstellen:

Das alles sind Leute, die obschon in jeder Hinsicht und grundlegend ahnungslos, die Gelegenheit eines von Polit-Gangstern gegen Ungeimpfte angeheizten Klimas genutzt haben, um sich auf Kosten von Mitbürgern zu profilieren bzw. der Tatsache, dass sie keine Probleme damit haben, ihre psychischen Störungen auf Kosten anderer auszuleben, ihnen freien Lauf zu lassen.

Letztlich kann man eine Impfpflicht oder auch nur einen “moralischen Zwang”, sich impfen zu lassen, überhaupt nicht legitimieren, denn niemand hat die Pflicht, ein anderes als sein eigenes Leben zu schützen. Ergo kann man auch niemanden dazu zwingen, anderer Leben zu schützen. Aber selbst wenn man sich darüber hinwegsetzen wollte, um Andere zu einem Verhalten zu zwingen, das man als für sich vorteilhaft ansieht, dann wäre dies nur vor dem Hintergrund eines durch dieses Verhalten garantierten Schutzes des Lebens anderer überhaupt möglich.

  • Im vorliegenden Fall setzte dies einen Nachweis dafür voraus, dass COVID-19 Spritzbrühen das Leben von mit SARS-CoV-2 Infizierten garantieren. Einen solchen Nachweis gab es zu keinem Zeitpunkt, und es gibt ihn bis heute nicht.
  • Es setzt den Nachweis voraus, dass die COVID-19 Spritzbrühen nicht mehr Schaden anrichten als sie Nutzen bringen. Ein Nachweis, der heute für das Gegenteil erbracht wird.
  • Es setzt zudem den Nachweis voraus, dass eine COVID-19 “Impfung” zu steriler Immunität führt, die Ansteckung mit und die Verbreitung des angeblich gefährlichen Pathogens “SARS-CoV-2” verhindert.

Der zuletzt genannte Punkt ist die Voraussetzung, um über die beiden anderen Punkt überhaupt zu sprechen. Wenn ein “Impfstoff” nicht davor schützt, dass man sich mit dem Pathogen, gegen das der “Impfstoff” schützen soll, ansteckt und nach Ansteckung dieses Pathogen überträgt, dann ist keinerlei Grundlage dafür vorhanden, über den Schutz Anderer durch die eigene “Impfung” zu sprechen.

Wie die RKI-Krisenstabsprotokolle belegen, war den Teilnehmern von Anfang an bekannt, dass eine sterile Immunität durch COVID-19 “Impfstoffe” nicht erreicht werden würde, was jeder Diskussion um eine Impfpflicht bzw. einen Impfzwang den Boden entzogen hat, bevor sie überhaupt begonnen wurde. Diejenigen, die wir oben als Beispiele für viele andere diesem Beitrag vorangestellt haben, können in ihrer Wut auf Ungeimpfte also nicht durch rationale Erwägungen getrieben worden sein, und wenn dies nicht der Fall ist, bleibt nur Hass…

Wie klar den Teilnehmern am Krisenstab des RKI war, dass COVID-19 Spritzbrühen KEINERLEI Schutz vor Ansteckung und Übertragung gewähren, das zeigen wir nun in chronologischer Reihenfolge auf.

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Bereits am 25. November 2020 wird eindringlich darauf hingewiesen, dass eine “Maskenpflicht … auch für Geimpfte beibehalten werden” sollte, denn eine “sterile Immunität durch die Impfung” sei nicht “bewiesen”. Dem vorausgegangen ist ein bemerkenswerter Passus im Protokoll vom 11. November 2020:

Sie lesen richtig.
Hier kritisiert jemand die Vorgehensweise von Pfizer, den Erfolg der eigenen Spritzbrühe schon über die von Pfizer finanzierten Shitstream-Medien bejubeln zu lassen, bevor überhaupt Daten aus dem Trial der Fach-Öffentlichkeit bekannt geworden sind. Wer auch immer für diese Kritik verantwortlich ist, hat offenkundig die Absicht dahinter, eine öffentliche Erwartungshaltung für den hervorragenden Stoff von Pfizer aufzubauen, verstanden. Wer wagt es, die Lücken im klinischen Trial und die fehlenden Nachweise für Wirksamkeit des Zeugs zu thematisieren, wenn er die von Pfizer geschürte Erwartungshaltung einer durch Lockdowns und sonstige unsinnige Maßnahmen sturmreif geschossenen Öffentlichkeit, per Impfung aus dem Unfug herauszukommen, gegen sich hat?

Bereits am 4.12.2020 wird die Wirkung dieser Überrumpelungstaktik von Pfizer auch im Krisenstab des RKI deutlich, denn nun fiebert man regelrecht der Zulassung, die für den 12. Januar erwartet werde, entgegen. Dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die COVID-19 Spritzbrühen vor Ansteckung mit und Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, findet auch am 30. Dezember 2020 seinen Niederschlag im Protokoll: Die Maskenpflicht müsse beibehalten werden, so steht abermals zu lesen, denn es bestehe weiterhin ein Übertragungsrisiko – auch nach Impfung.

Nach dem Beginn des Massenimpfexperiments erreichen den Krisenstab erste irritierende Meldungen, etwa darüber, dass Geimpfte positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Eine generelle Empfehlung für Geimpfte, sich bei Symptomen auf SARS-CoV-2 testen zu lassen, will man dennoch nicht aussprechen. Das könnte die Impfbereitschaft beeinträchtigen. Bereits im Dezember 2020 prägen politische, nicht medizinische Aspekte die Einschätzungen des Krisenstabs.

“Eine Empfehlung von Selbsttests bei geimpften Personen bzw. geimpftem med. Personal daher derzeit nicht anzuraten, zumal dies Impfbereitschaft senken könnte (Anschein des Infragestellens der Zuverlässigkeit der Impfung, wenngleich anderer Hintergrund > die Übertragung, nicht Infektion);

Im weiteren Verlauf der Protokolle findet der erstaunte Leser dann das Eingeständnis, dass “[e]ine Zunahme der Varinaten durch Impfung”, zu erwarten sei. COVID-19 Spritzbrühen produzieren also die Varianten, die letztlich ihre Nutzlosigkeit begründen. Auch dieses Grundwissen aus der Virologie war im Krisenstab des RKI bekannt. Nur entsprechend gehandelt hat niemand.

Am 8.1.2021 wird das Grundwissen aus der Virologie noch mit aktuellem Wissen aus den klinischen Trials von Pfizer/Biontech, Moderna und AstraZeneca ergänzt, das anschließend schnell mit einem Embargo versehen zu sein worden scheint: Ob mRNA-Impfstoffe Infektionen verhindern könnten, sei unbekannt, da nur Daten aus Tierversuchen vorhanden seien. Zwar seien für AstraZeneca Daten aus Versuchen am Menschen vorhanden, aber die seien nutzlos, weil zu sporadisch und mit zu großem Konfidenzintervall belastet.

Man staunt.

Am 20. Januar 2021 ereilen den Krisenstab weitere irritierende Meldungen. Ein Ausbruch in einem Pflegeheim wird für sie relevant, denn es gibt positive Fälle unter Geimpften. Wenig später wird darüber diskutiert, ob das Management der Pflegeheime modifiziert werden müsse, wenn “weitere Daten zu Impfstoffen und Transmissionen nach erfolgter Impfung vorliegen”. Zumal es “bei Astra Zeneca … Hinweise” gebe, dass “es asymptomatische Infektionen nach Impfung (also womöglich auch Virusausscheidung?)” gebe.

Kein Schutz vor Ansteckung und Verbreitung durch COVID-19 Shots. Das Wissen dazu war bereits im Januar 2021 im RKI-Krisenstab vorhanden.

Die schlechten Nachrichten reißen nicht ab: Ebenfalls am 20. Januar 2021 wird im Krisenstab von einer Studie berichtet, die den Einbau von SARS-CoV-2 in das menschliche Genom als eine der Nebenwirkungen von mRNA-Spritzbrühen thematisiert.

Die Studie wird vom Tisch gewischt. Sie ist ein Opfer des Bias, der nun im Krisenstab herrscht, einer, der COVID-19 Spritzbrühen generell positiv beurteilt und Nebenwirkungen, sofern sie überhaupt thematisiert werden, zu Lapalien erklärt. Dessen ungeachtet gelingt es weiterhin, irritierenden Meldungen das Prozedere der nun zu Impf-Enthusiasten Gewordenen zu stören: Abermals am 20. Januar 2021 wird von einer Studie berichtet, deren Autoren Re-Infektionen mit SARS-CoV-2 nach vorausgegangener “Impfung” auf eine fehlende “Aktivität neutralisierender Antikörper” zurückführen, wobei die südafrikanische Variante, b.1.351, BETA, Ursache des Spritzbrühenversagens ist. Schon am 20. Januar 2021 war bekannt, dass neue Varianten von SARS-CoV-2, die sich – wie noch am 6. Januar 2021 im Krisenstab bekannt war – als Folge der Massenimpfung einstellen, in Windeseile die COVID-19 Shots ausmutieren und nutzlos machen.

Schon aus diesem Grund sehen es die Krisenstabler als “erstrebenswert” an, dass eine Zirkulation der Varianten b.1.351 und P1 in Deutschland verhindert wird, wenngleich die Verhinderung einer solchen als “unwahrscheinlich” eingestuft wird.

All das ist am 12. Februar 2021 vergessen. Die Krisenstabsteilnehmer werden informiert, dass das RKI seinen Hinweisen zum Wohl, das von COVID-19 Impfung ausgeht, einen Textabschnitt hinzugesellt hat, in dem behauptet wird, dass COVID-19 Spritzbrühen eine “Verringerung der Übertragbarkeit” von SARS-CoV-2 zur Folge haben sollen. Eine nicht nur zu diesem Zeitpunkt glatte Lüge.

COVID-19 Spritzbrühen haben keine bessere Immunität gegen SARS-CoV-2 zur Folge als eine Infektion mit SARS-CoV-2. So steht es am 19. Februar 2021 zu lesen. Wozu also Menschen, die von SARS-CoV-2 ungefährdet sind, impfen? Eine Frage, die nicht einmal diskutiert wird. Der Krisenstab ist längst zur Impflobby geworden. Indes, die Realität bleibt hartnäckig und gibt dem Enthusiasmus nicht nach. Am 12. Februar 2021 muss abermals festgestellt werden, dass die COVID-19 Shots, egal, wer sie herstellt, keine sterile Immunität zur Folge haben, also nicht vor Ansteckung und Übertragung schützen. Versteckt ist diese Einsicht in der Aussage, dass die “Unterbrechung der Infektionskette” durch Impfung erst spät zu erreichen sei. Hintergrund sind sich häufende Berichte über das, was in Zukunft als “Impfdurchbruch” bezeichnet werden wird: COVID-19 Spritzbrühenversagen:

“intensivierte Surveillance zur Erkennung von Impfdurchbrüchen am RKI: wöchentl. Screening von SurvNet, Rückmeldung an Landesbehörde und GA bei symptomat. Impfdurchbruch (> 14 Tage nach 2. Impfung), anschließend Anforderung einer Typisierung und ergänzende Datenerhebung durch das GA;

  • SurvNet: Stand 25.02.21 haben 331 Fälle die 2. Impfung vor > 14 Tagen erhalten (3,5 %), davon sind 254 symptomfrei, 11 haben einen moderaten bis schweren Verlauf, bei 13 wurde eine VOC [Variant of Concern] nachgewiesen; bei geimpften Fällen ist der Anteil derer mit nur 1 Impfung deutlich höher als der Anteil derer mit 2 Impfungen;
  • Kann bei einem symptomlosen Verlauf von einem Impfdurchbruch gesprochen werden? [Der Gipfel der Heuchelei]

Spätestens ab dem April 2021 beginnt die Krisenstabler ein weiteres Problem zu irritieren:

“Warum sinkt die Inzidenz der ü80 Jährigen nicht auf unter 50/100.000 EW trotz Impfung?”, so fragt ein Unbekannter am 26. April 2021 und gibt gleich die Antwort: “Wahrscheinlich, weil Impfung nicht unbedingt vor Infektion schützt und diese durch häufiger Testung besser erfasst werden und noch einige nicht geimpft sind.”

Dass im April 2021 vermutet werden muss, dass COVID-19 Spritzbrühen nicht vor Ansteckung und Übertragung schützen, was im November 2020 im selben Krisenstab noch bekannt war, belegt, wie schnell dieser Krisenstab von einem Organ, das dem Schutz der Bürger gedient haben mag, zu einem impfenthusiastischen Verlautbarungsorgan der Pharmafia geworden ist. Das zeigt sich auch an der Reaktion auf Berichte, die die Spritzbrühe von AstraZeneca mit Todesfällen, die durch Sinusvenenthrombosen verursacht werden, in Verbindung bringen.

So liest man zum 19. Feburar 2021:

AstraZeneca:

  • 800.000 Dosen verfügbar
  • Medien berichten vermehrt Nebenwirkungen (NW), dies ist nicht ganz überraschend, NW-Profil ist bekannt
  • Es werden mehr jüngere Erwachsene geimpft, diese sind häufig reaktogener als ältere Menschen
  • Wird außerdem medial aufgebauscht, da das Vertrauen in diesen Impfstoff niedriger ist
  • Problem soll überregional in Medien adressiert werden

Was in den Medien nach Ansicht der Krisenstabler “aufgebauscht” wurde, waren Bericht über Menschen, die nach dem COVID-19 Shot von AstraZeneca an Sinusvenenthrombosen, Blutgerinnsel im Gehirn, verstorben sind. Man sieht, in welch’ guten Händen, die zu Leuten mit hervorragendem Urteilsvermögen, solange andere die Folgen zu tragen haben, gehören, sich die deutsche Bevölkerung während der Scamdemie befunden hat.

Es war – um es noch einmal zu wiederholen – alles Lug und Betrug!


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Von Veritatis

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