Hat er nun der Warburg-Bank geholfen oder nicht, wusste er von den Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn oder nicht, unser Bundeskanzler Olaf Scholz? Das ist die Frage, die die Presse stellt. Aber eigentlich müsste sie fragen, warum es noch eine Warburg-Bank gibt.
von Dagmar Henn
Eigentlich ist es ein gutes Zeichen, dass der Anwalt von Olaf Scholz mehrere Briefe an die Hamburger Staatsanwaltschaft geschrieben hat, in denen er forderte, die Ermittlungen gegen seinen Mandanten einzustellen. Ungeachtet der Tatsache, dass Scholz zur selben Zeit in einem Untersuchungsausschuss des Hamburger Senats erklärte, er könne sich überhaupt nicht mehr an den Inhalt seiner Gespräche mit den Inhabern der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz Warburg-Bank im Jahr 2016 erinnern, während sein Anwalt Ausführungen zu eben diesem vergessenen Inhalt machte.
Warum? Weil diese Schreiben überhaupt geschrieben wurden. An eine Staatsanwaltschaft, die in Deutschland bekanntlich weisungsgebunden ist, sprich, vom jeweils zuständigen Justizministerium angewiesen werden kann, etwas zu tun oder zu lassen, und die Hamburger Justizsenatorin von den Grünen immerhin Koalitionspartnerin der SPD in Hamburg ist, deren Erster Bürgermeister Olaf Scholz über Jahre hinweg war.
Das ist die Tücke des deutschen Rechts. Hätte Olaf Scholz im Jahre 2016 als Erster Bürgermeister Hamburgs beim Hamburger Finanzamt angerufen und explizit angewiesen, die Steuerrückforderungen gegen die Warburg-Bank verjähren zu lassen, wäre das strafbar. Nicht strafbar ist es allerdings, wenn Finanzbeamte im vorauseilenden Gehorsam, in Erwartung einer entsprechenden Haltung des Finanzsenators oder des Bürgermeisters im Interesse einer Bank agieren, ohne dazu explizit angewiesen worden zu sein.
Es ging dabei um Cum-Ex-Geschäfte, eine Betrugsmasche, bei der Banken erst Wertpapierpakete so schnell hin- und herschieben, dass die Finanzämter nicht mehr wissen konnten, was wann wem gehörte, um danach unerkannt die Erstattung niemals gezahlter Kapitalertragsteuer zu fordern. Schätzungen für die allein durch diese Betrügereien angerichteten Schäden belaufen sich auf über sieben Milliarden Euro – allein in Deutschland. Die eine Forderung des Finanzamts Hamburg gegen die Warburg-Bank, die man 2016 verjähren ließ, belief sich bereits auf 47 Millionen Euro. Und es bedurfte eines Urteils des Bundesgerichtshofs im Sommer dieses Jahres, um eindeutig zu klären, dass Cum-Ex nicht nur illegal, sondern auch kriminell war.
In den vielen Jahren, seit dieser Finanzskandal aufgedeckt wurde (die BaFin wusste davon seit 2007), gab es erst eine Verurteilung zu einer Haftstrafe – gegen den Generalbevollmächtigten der Warburg-Bank. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ließ diese Geschäfte trotz Kenntnis über Jahre hinweg weiter laufen. Es ist schon erstaunlich, dass es eines Verfahrens beim Bundesgerichtshof bedurfte, um klarzustellen, dass die Masche schlichtweg Betrug war. Wenn man das mit dem Vorgehen der Justiz gegenüber den ärmeren Teilen der Bevölkerung vergleicht, sei es mit dem Sanktionsregime im SGB II oder mit der Tatsache, dass ein Drittel der Insassen von Haftanstalten Strafen wegen Schwarzfahrens absitzt, ist das zweierlei Recht in zweierlei Welten.
Scholz hatte also – das ist die Erkenntnis aus dem Wissen um die Schreiben seines Anwalts – abermals vor einem Untersuchungsausschuss gelogen. Das erste Mal war das vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags, vor dem er erklärte, er habe die Inhaber der Warburg-Bank nur einmal getroffen, während es in Wirklichkeit drei Begegnungen waren. Wir haben also einen Bundeskanzler, der nicht einen, sondern zwei Untersuchungsausschüsse belogen hat.
Aber ist das die größte Sünde im Zusammenhang mit Cum-Ex? Oder bei einem der vielen anderen Finanzskandale, von IKB bis Wirecard? Nein, es gibt eine wesentlich größere Unterlassung, die nicht nur Olaf Scholz begangen hat. Egal, wie kriminell deutsche Banken agieren, es gab nicht einmal den Versuch, eine einzige Banklizenz zu entziehen. Im Gegenteil. Banken, die nachweislich in hohem Grade kriminell agiert haben, wurden mit Steuergeldern gerettet.
Das Paradebeispiel dafür ist die Deutsche Bank. Noch 2007 gehörte sie in den USA zu den fünf größten Emittenten von hypothekenbesicherten Wertpapieren (mortgage-backed security, MBS). Nachdem diese Papiere erst zum Zusammenbruch von Lehman Brothers und dann zu einer globalen Finanzkrise führten, gab es in den USA einen Untersuchungsausschuss des Senats.
Da dieser wesentlich weiter reichende Befugnisse hat als die Untersuchungsausschüsse deutscher Parlamente, kann man im Bericht dieses Untersuchungsausschusses die internen Mails der Deutschen Bank zu einigen dieser Papiere lesen. Diese Mails belegen, dass die führenden Akteure der US-Niederlassung der Deutschen Bank wussten, dass diese Papiere wertlos waren und dass sie die Anleger damit betrogen.
Teile dieser Papiere, die sogenannten Senior Tranchen, die profitabelsten Pakete der Anleiheklasse A, die sich die Banken meist selbst sicherten, dürften von der Deutschen Bank der IKB angedreht worden sein – rechtzeitig, ehe die MBS-Blase platzte – und damit den Zusammenbruch der IKB ausgelöst haben. Wer in das Depot der damals gegründeten Bad Bank schauen durfte, konnte das überprüfen. Aber diese Information ist so geheim, dass die Antwort auf eine entsprechende Bundestagsanfrage damals darin bestand, eine Person dürfe nachsehen, aber weder aufschreiben noch weitergeben, was sie gesehen habe. …
Eigentlich sind die Vorschriften für Banken strenger als für andere Geschäfte. Eigentlich müssen sie eine höhere Zuverlässigkeit nachweisen als ein gewöhnlicher Kaufmann. Und eigentlich müsste jedes betrügerische Handeln in großem Maßstab die Frage aufwerfen, ob die erteilte Banklizenz noch zu Recht besteht. Insbesondere, wenn Banken in großem Maßstab den Staat betrügen.
Aber Betrug ist eine Frage der Dimension. Wie schon Brecht sagte: Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank? Die durchschnittliche Beute eines Banküberfalls lag im Jahr 2012 unter 30.000 Euro. Die Beute der Warburg-Bank lag bei 47 Millionen Euro in einem einzigen Jahr.
Unter großen Mühen – und weil es wirklich selbst dem Dümmsten nicht mehr zu verkaufen ist – rang sich der Deutsche Bundestag durch, diese Beute, wie bei anderen Erträgen aus kriminellen Geschäften üblich, doch für dauerhaft rückforderbar zu erklären, womit die Hamburger Verjährung hinfällig war und die Bank zurückzahlen musste. Das hat von der ersten Kenntnis der BaFin, die ihre Aufgabe eher im Decken von Banken anstatt in deren Kontrolle sieht, bis zur rechtlichen Klärung mal eben 15 Jahre gedauert. Dabei hatte die Warburg-Bank noch Pech, weil die Deutsche Bank, die in noch ganz anderem Maßstab kriminell tätig war – und zwar vor und nach 2007 – viel zu wichtig ist. Systemrelevant ist das hübsche Wort, das 2008 im Deutschen dafür erfunden wurde; auf Englisch sagt man schlicht TBTF: “too big to fail”, also “zu groß zum Scheitern”, um ihr ja kein Härchen zu krümmen, geschweige denn über den Lizenzentzug nachzudenken.
Spätestens seit 2008 muss es jedem Politiker dieses Landes klar sein, dass viele Banken kriminelle Geschäfte tätigen. Nicht nur im Sinne von Geldwäsche, also von Dienstleistungen für ganz gewöhnliche Gangster, oder von Beihilfe zur Steuerhinterziehung besonders begüterter Kundschaft, sondern im Sinne eines eigenständigen, wissentlich gesetzwidrigen Handelns, fortgesetzt und in großem Maßstab. Seit damals ist zum einen klar, dass das so bleiben wird, solange nicht tatsächliche Konsequenzen für die Banken die Folge sind (und zwar jenseits der Verurteilung einzelner Sündenböcke oder der Einziehung der kriminell erzielten Erträge), und zum anderen ist klar, dass der politische Wille dazu nicht besteht.
Ein Erster Bürgermeister Olaf Scholz der Hansestadt hat es da gar nicht nötig, Anweisungen zu erteilen. Die Regel, im Zweifel für die Bank zu entscheiden, ist längst auf sämtlichen Ebenen etabliert. Schlimmer noch – war da nicht diese hessische Steuerfahnder-Affäre, die weithin demonstrierte, was mit jenen geschehen kann, die zu tief bohren? Ja, die Betroffenen sind inzwischen rehabilitiert; das dürfte an der abschreckenden Wirkung auf Berufskollegen nichts ändern. Wer sich aus den Finanzbehörden heraus mit Banken anlegt, kann mit wenig Rückendeckung aus der großen Politik rechnen.
Die Zeiten, in denen führende Politiker solche Anweisungen erteilen mussten, sind schon lange vorbei. Im Lauf der Zeit passt sich das Personal den Zuständen an; das gilt für die politische Klasse, bei der man sich inzwischen manchmal wünscht, sie müssten wenigstens noch gekauft werden und nicht schon kostenlos um Oligarchen scharwenzeln, ebenso wie für die Spitzen der Verwaltung.
Und auch die Berichterstattung bleibt auf halber Strecke stehen. Sie mokiert sich über die Lügen eines Olaf Scholz, der durchaus ein passender Repräsentant dieser Republik ist, aber wagt es schon nicht mehr, an eine Bändigung der Banken auch nur zu denken. Oder gar die Politiker nicht nur wegen ihrer innigen Nähe zu den Reichsten der Republik in Zweifel zu ziehen, sondern die Erwartung zu äußern, die Ausübung des Rechts wieder an den Anforderungen der Gerechtigkeit zu orientieren. Was bedeuten würde, Läden wie die Warburg-Bank dichtzumachen.
Selbst wenn damals die Steuerforderung nicht verjährt wäre, selbst wenn Olaf Scholz in der ganzen Affäre unschuldig wäre wie ein Lamm – solange kriminelle Handlungen von Banken keine Konsequenzen haben, wird der Sumpf immer tiefer. Sogar ganz ohne die wenigen Handlungen, die in Deutschland vom Straftatbestand der Bestechlichkeit erfasst werden. Nicht ein Olaf Scholz ist gefährlich, sondern die vielen, die solche Verhältnisse dulden.
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