Von Kai Rebmann

Erst vor wenigen Tagen sorgte ein Justizskandal in Berlin für bundesweite Schlagzeilen. In der Hauptstadt musste ein verurteilter Vergewaltiger aus der U-Haft entlassen werden – weil ein offenbar suchtkranker Richter die Protokolle der Verhandlung verschleppt hatte. Die Justiz wiegelte ab und ließ über eine Sprecherin ausrichten, es handele sich um einen „absoluten Einzelfall“.

Ein „Einzelfall“, also. Mal wieder! Und in diesem Zusammenhang scheint das sogar zu stimmen – leider! Denn die Wahrheit ist ganz offensichtlich noch viel schlimmer. Konnte man sich bei dem Fall in Berlin noch auf das individuelle Versagen eines einzelnen Richters berufen, scheint es im „besten Deutschland aller Zeiten“ schon zur neuen Normalität zu gehören, dass Schwerverbrecher systematisch aus der Haft und damit dem Strafvollzug entlassen werden müssen. Schlicht und einfach, weil die Justiz schon seit Jahren hoffnungslos überlastet ist – und die Aktenberge bei Staatsanwaltschaften und Gerichten immer weiter wachsen.

Jetzt schlagen Richterbund und Polizei unisono Alarm. Im vergangenen Jahr habe die Zahl der „offenen Fälle“ hierzulande erstmals die neuralgische Marke von einer Million geknackt, wie Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, gegenüber der „Rheinischen Post“ zu Protokoll gibt. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es „nur“ 700.000 gewesen, was einem Anstieg von annähernd 50 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren entspricht.

Für den Rechtsstaat selbst, nicht zuletzt aber auch für die Sicherheit der Bürger hat das jetzt aber dramatische Konsequenzen. Allein im vergangenen Jahr mussten bundesweit mindestens 50 „dringend tatverdächtige“ Schwerverbrecher vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Nicht etwa, weil sie nachweislich unschuldig wären, sondern weil in vielen Fällen einfache Fristen nicht eingehalten werden konnten. Bundesweit fehlten mindestens 2.000 Richter und Staatsanwälte, klagt Rebehn.