Im Dezember ist das letzte Flugzeug aus Islamabad gelandet, das Afghanen nach Deutschland brachte, denen die Aufnahme zugesichert worden war. Während unter Baerbock Zusagen großzügig verteilt wurden, erweist es sich nun als schwierig, sie wieder zurückzunehmen.

Das Drama rund um die einst vom Auswärtigen Amt unter Ägide von Annalena Baerbock ausgegebenen Aufnahmezusagen für Afghanen geht weiter – aktuell sollen 501 Afghanen, deren Aufnahmezusagen nach dem Regierungswechsel widerrufen wurden, Klagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht haben.

Es handelt sich dabei um Afghanen, die über die sogenannte Menschenrechtsliste eine Aufnahmezusage erhalten hatten. Auf diese Liste gelangten die meisten auf Vorschlag von NGOs; das Auswärtige Amt war in der Amtszeit von Baerbock vielfach wegen seiner Zusagen kritisiert worden, unter anderem, weil oft auf eine Sicherheitsüberprüfung verzichtet wurde.

Die NGOs und Afghanistan

Für diese Personen kann die Aufnahmezusage widerrufen werden, da es sich um eine vollkommen freiwillige Aufnahme handelt. Die Hälfte der 2308 in Pakistan lebenden Afghanen mit einer Aufnahmezusage hat dadurch diese Zusage verloren.

Die Klagen haben sie natürlich nicht selbst erstellt, sondern die NGO „Kabul-Luftbrücke“, die bereits bei anderen Klagen tätig war und vermutlich auch selbst an der Erstellung der erwähnten Liste beteiligt war. Der Verein „Kabul-Luftbrücke“, gegründet unter anderem von dem ehemaligen grünen Europaabgeordneten Erik Marquardt, wurde indirekt durch das Bundesministerium des Innern gefördert, klagte aber bereits im vergangenen Sommer für eine Reihe von Afghanen auf Erteilung eines Visums für Deutschland. Diese Klagen endeten vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das ihnen folgte; das Oberverwaltungsgericht kam aber zu einer anderen Entscheidung. Im Zuge dieser rechtlichen Auseinandersetzung wurde auch klar, dass es nicht einfach ist, die Erteilung eines Visums zu verweigern, wenn eine Aufnahmezusage vorliegt – es aber durchaus in der Entscheidung der Bundesregierung steht, erteilte Aufnahmezusagen zu widerrufen.

Was in der Folge bezogen auf jene, die nur eine Zusage nach § 22 Aufenthaltsgesetz hatten (die unverbindlich ist), auch geschah. Zuvor gab es das Angebot, den Antrag gegen eine finanzielle Gegenleistung zurückzuziehen, das aber nur wenige Betroffene angenommen hatten.

Die nun eingereichten Klagen werden beim Verwaltungsgericht Ansbach verhandelt, das durch den Sitz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zuständig ist. Das VG Ansbach hat in ähnlichen Fällen bisher weit überwiegend zugunsten der Kläger entschieden – insbesondere in Fällen, in denen der Widerruf mit Sicherheitsbedenken begründet wurde. Übrigens sind Klagen zu den Aufnahmezusagen nicht die einzigen, die mithilfe der NGO gegen die Bundesregierung eingereicht werden. Auch um weitere Unterbringung und Verpflegung in Pakistan wurde bereits mehrfach geklagt.

Afghanistan-Flüge: Ende in Sicht? Promis wollen weitere Aufnahmen

Nach dem Regierungswechsel wurde das Aufnahmeprogramm vorerst gestoppt, was aber vor allem bedeutete, dass die vorhandenen Listen nicht weiter verlängert werden. Seit September 2025 wurden, nach einer Unterbrechung seit dem Regierungswechsel, bereits wieder 800 Afghanen eingeflogen. 350 weitere Personen haben eine gültige Aufnahmeerklärung und warten auf ihren Flug. Dazu kämen dann womöglich noch die 500, die jetzt Klage eingereicht haben.

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