Eine Anfrage von FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker an Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) soll klären helfen, ob die Österreicher tatsächlich doppelt für den ORF zahlen müssen. 

Beschwerde bei KommAustria

Wie berichtet, hat unzensuriert deshalb bei der Medienbehörde KommAustria eine Konkurrentenbeschwerde eingereicht. Dabei geht es um die Kompensationszahlung der Regierung von rund 90 Millionen Euro an den Staatssender. Diese hohe Summe dient bis dato als Ausgleich dafür, dass der ORF nach Einführung der Haushaltsabgabe keine Mehrwertsteuer mehr einhebt und dadurch die Vorsteuer etwa bei Eigenproduktionen nicht geltend machen kann. 

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ORF überschreitet Beihilfen-Grenze

Fachleute wie Dr. Christoph Urtz, ORF-Stiftungsrat, Experte für Steuer- und Wirtschaftsrecht und Professor an der Universität Salzburg, sprechen von einer unerlaubten Beihilfe, die formal an die EU gemeldet hätte werden müssen, was aber nicht geschah. Und weiters glaubt Urtz, dass der ORF mit der Einnahme aus der Haushaltsabgabe und der Kompensationszahlung von rund 90 Millionen Euro jene 20-Prozent-Grenze überschreitet, die Brüssel als Beihilfe für Unternehmen zulässt. 

37 Fragen an Medienminister Babler

In der parlamentarischen Anfrage von Hafenecker wirft dieser daher die Frage auf, ob diese „Vorsteuer-Kompensation“ für den ORF überhaupt legal sei. Der FPÖ-Mediensprecher verlangt eine umfassende und transparente Aufklärung über diese „fragwürdigen Zahlungen“ – er möchte unter anderem wissen, in welcher Gesamthöhe Vorsteuer-Kompensationszahlungen an den ORF tatsächlich geflossen sind, weiters, ob Kontroll- und Nachweismechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass nur jene Vorsteuerverluste kompensiert werden, für die dem ORF tatsächlich kein Vorsteuerabzug zusteht. Hafenecker hat Babler diesbezüglich mit insgesamt 37 Fragen konfrontiert. 

In der Anlage finden Sie die ganze parlamentarische Anfrage von Christian Hafenecker an SPÖ-Medienminister Andreas Babler:



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