Ein altes Sprichwort besagt:

Reicht das Argument nicht aus, kommt die Faust heraus.

Vorgehen gegen Opposition

Genau das passt zum Zustand der westlichen Demokratien. Denn vielerorts versuchen die regierenden und mit zahlreichen üppig dotierten Mandaten ausgestatteten Parteien, die Opposition aus dem Rennen um die Gestaltungskraft und damit um Macht und Einfluss zu bekommen.

Konkurrenten wollen AfD verbieten

In der Bundesrepublik Deutschland haben gestern, Mittwoch, 113 Bundestagsabgeordnete unter Führung von Marco Wanderwitz (CDU) allen Ernstes einen Antrag bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eingereicht, auf dass die Oppositionspartei AfD, die in Umfragen stabil auf Platz zwei liegt, verboten werde. Noch im Dezember könnte darüber im Bundestag abgestimmt werden.

Die mehrheitlich den Grünen, der SPD und der Linken zugehörigen Abgeordneten (aber auch sieben CDU-Abgeordnete) werfen der AfD vor, sich gegen „zentrale Prinzipien“ der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu richten. Die Wähler der AfD seien erst wieder erreichbar, wenn die Partei, die „jeden Tag sozusagen Hass, Hetze und ihre rechtsextremistische Ideologie ihnen einträufelt, zum Erliegen kommt“, so Wanderwitz hasserfüllt.

Worum es wirklich geht: AfD könnte noch stärker werden

Zum Glück sind die rechtlichen Hürden für ein Verbot einer Bundestagspartei „sehr hoch“, wie auch Wanderwitz eingestehen muss. Es ist beinahe unfreiwillig komisch, dass er die Gretchenfrage beantwortet, worum es wirklich geht:

Leider steht zu befürchten, dass die AfD nach der nächsten Wahl noch stärker sein wird.

Und deshalb bräuchte man jetzt „einen sehr zügigen Antrag vorm Bundesverfassungsgericht.“

Aussichtsreiche Kandidatin verhindern

Auch in Frankreich will man sich jener entledigen, die Kritik äußern an dem, was die Regierung tut. Dort steht Marine Le Pen vom Rassemblement National im Fokus der Angriffe.

Sie liegt in allen Umfragen zur französischen Präsidentschaftswahl vorne. Also will man sie über den Gerichtsweg ausbremsen: Man will ihr das passive Wahlrecht entziehen, sodass sie nicht antreten darf. Der Staatsanwalt fordert sogar eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Längst vergangene Bagatelldelikte

Ihr Vergehen? Im EU-Parlament soll ihre Partei in den Jahren 2004 und 2016 Gelder durch die Scheinbeschäftigung von Assistenten veruntreut haben, die nicht für das EU-Parlament, sondern in Wahrheit für die Partei gearbeitet hätten. Der Schaden wird auf 4,5 Millionen Euro beziffert.

Wählerwille ausbremsen

Gestern, Mittwoch, begann der Gerichtsprozess gegen Le Pen und 24 ihrer Parteifreunde. Der Parteichefin soll fünf Jahre lang das passive Wahlrecht entzogen werden – und sie könnte nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Außerdem würde sie ihren Sitz im Parlament verlieren.

Le Pen sieht in diesem Prozess das Ziel, „den Franzosen die Fähigkeit zu nehmen, diejenigen zu wählen, die sie wählen wollen“.



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Von Veritatis

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