Ein ehemaliger Neos‑Politiker und hochrangiger Landesbediensteter steht im Verdacht, ein erst 13‑jähriges Mädchen über eine Online‑Plattform in eine Wohnung in der Grazer Innenstadt gelockt und sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger; nun soll ein neues psychiatrisches Gutachten klären, ob das Mädchen dauerhafte psychische Schäden davongetragen hat – ein Ergebnis, das den Strafrahmen drastisch erhöhen könnte.
Mädchen gab sich als minderjährig zu erkennen
Nach bisherigen Erkenntnissen soll der steirische Ex‑Politiker im Sommer 2021 Kontakt zu dem noch minderjährigen Mädchen über eine Online‑Plattform aufgenommen haben. Die beiden trafen sich in einer Wohnung im Grazer Zentrum, wo es nach dem Verständnis der Staatsanwaltschaft auf Ansinnen des Mannes zu sexuellen Handlungen kam. Die Jugendliche habe zuvor angegeben, sie sei erst 13 Jahre alt – die Minderjährigkeit ist damit eindeutig; dennoch soll der Verdächtige die Handlungen fortgesetzt haben. Nach dem Treffen soll er Geld an einem Bankomaten abgehoben und dem Mädchen übergeben haben; genau diese Abhebung soll die Ermittler auf die Spur des Mannes geführt haben.
Angst, Schweigen und Ermittlungsschub
Bei der Polizei schilderte die 13‑Jährige, sie habe am ganzen Körper gezittert; lange Zeit sei sie psychisch nicht in der Lage gewesen, über das Erlebte zu sprechen, doch nach der Anzeige setzte sich die Ermittlung sehr schnell in Gang: Es kam zu einer Hausdurchsuchung in der Wohnung, sämtliche Datenträger wurden beschlagnahmt, Chat‑Verläufe ausgewertet. Dabei handelt es sich um den Paragrafen 206 StGB (schwerer sexueller Missbrauch Unmündiger). Die Justiz prüft außerdem, ob in der Vergangenheit weitere einschlägige Vorfälle bekannt sind.
Politische und berufliche Karriere bricht ein
Der Beschuldigte war bis vor wenigen Monaten Gemeinderat in seinem Heimatort, Mitglied des erweiterten Neos‑Bundesvorstands und Landesbediensteter des Landes Steiermark. Die Neos ‑Zentrale ließ verlauten, der Funktionär habe seine Mitgliedschaft beendet und alle Parteifunktionen per sofort zurückgelegt; das Land Steiermark löste sein Dienstverhältnis – offiziell wird von einer „einvernehmlichen“ Auflösung gesprochen. Laptop, Telefon und weitere digitale Geräte wurden im Zuge der Ermittlungen sichergestellt.
Neues Gutachten entscheidend für die Strafe
Die Staatsanwaltschaft Graz hat im Rahmen des Vorhabensberichts an die Oberstaatsanwaltschaft ein weiteres Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Wie Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, bestätigt, dient dies der „umfassenden und abschließenden Abklärung des Sachverhaltes“. Weitere Details will die Behörde nicht nennen, doch Informationen der Kronen Zeitung zufolge handelt es sich um ein psychiatrisches Gutachten, das feststellen soll, ob das Opfer dauerhafte psychische Schäden (z. B. Traumafolgen, Entwicklungsschäden, manifeste psychische Erkrankungen) erlitten hat.
Strafrahmen könnte sich verdoppeln
Sollte das Gutachten zu einem solchen Ergebnis kommen, steigt der Strafrahmen deutlich: Aktuell läuft die Ermittlung im Rahmen von einem bis zehn Jahren Haft für schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger; bei belegten dauerhaften psychischen Spätschäden kann der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre Haft steigen. Das Verfahren ist damit keineswegs abgeschlossen – es kann Wochen bis Monate dauern, bis das Gutachten vorliegt und die Staatsanwaltschaft eine endgültige Anklageentscheidung trifft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Source : Lire l’article original