Von Kai Rebmann

Seit Oktober 2023 sitzt Reiner Fuellmich nun schon im Gefängnis – ohne rechtskräftiges Urteil. Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft dem ehemaligen Rechtsanwalt und einstigen Kanzlerkandidaten der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) Untreue und Betrug in mehreren Fällen vor. In zwei dieser Fälle muss sich Fuellmich seit Januar 2024 vor dem Landgericht Göttingen verantworten, die Anklagen in 16 weiteren Fällen wurden von den Gerichten zunächst zurückgewiesen – bis jetzt!

Die Eröffnung des Hauptverfahrens in den letztgenannten Fällen, in denen es um eine Größenordnung von insgesamt rund 357.000 Euro gehen soll, hatte das Landgericht Göttingen abgelehnt. In der vergangenen Woche wurde diese Entscheidung vom Oberlandesgericht Braunschweig jedoch wieder einkassiert und die Anklage in den 16 weiteren Fällen zugelassen und zur Entscheidung an die Wirtschaftsstrafkammer in Göttingen zurückgegeben.

Schon allein der Zeitpunkt dieser Entscheidung wirft die Frage auf, ob es sich dabei um bloßen Zufall handeln kann. Denn der Richterspruch aus Braunschweig kommt der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft in Göttingen wie gerufen.

Strafprozessordnung stellt hohe Hürden für Fortdauer der U-Haft – eigentlich

Fakt ist: Laut Strafprozessordnung (StPO) darf eine U-Haft in Deutschland eine Dauer von sechs Monaten „wegen derselben Tat“ (!) nicht überschreiten. Ausnahmen hiervon lässt Paragraf 121 StPO nur zu, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.“

Ebenfalls in der vergangenen Woche – seltsame Parallelität der Ereignisse – wurde bekannt, dass der seit Januar 2024 geführte Prozess gegen Fuellmich wegen der beiden ursprünglich angeklagten Fälle erst im Juli 2025 (!) fortgesetzt werden könne. In diesem Verfahren wird Fuellmich vorgeworfen, Spendengelder in Höhe von 700.000 Euro auf private Konten überwiesen zu haben. Der für vergangenen Donnerstag angesetzte Termin habe nicht stattfinden können, da sich eine Verteidigerin krankgemeldet habe und ein weiterer Verteidiger des Angeklagten ohne Angabe von Gründen nicht erschienen sei.

Man möchte der Justiz natürlich nichts Böses unterstellen, aber praktisch ist es für die Staatsanwaltschaft allemal, dass sich die Fortdauer der U-Haft gegen Reiner Fuellmich zumindest aus Sicht der Ermittler jetzt auch mit den 16 neuen Fällen begründen lässt. Ohne die in zweiter Instanz erfolgte Zulassung wäre es wohl zunehmend schwieriger geworden, den unliebsamen Häftling weiter hinter Gittern zu behalten. Denn Gerichte sind bei einer über sechs Monate hinaus gehenden U-Haft zur fortlaufenden Überprüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme verpflichtet – und die Staatsanwaltschaft muss diese entsprechend begründen und verargumentieren.

Mehr noch: Aus dem Umfeld des ehemaligen Anwalts wurde zuletzt über „unfassbare Zustände“ in der JVA Rosdorf berichtet, in der Fuellmich seit nunmehr über einem Jahr einsitzt. Anfragen der Verteidigung zu den aus ihrer Sicht unhaltbaren Haftbedingungen würden seit Monaten ignoriert und blieben schlicht unbeantwortet. Dabei sei Fuellmich nur ein prominentes Beispiel, andere Häftlinge der JVA Rosdorf seien ähnlichen Bedingungen ausgesetzt. Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung:

„Unfassbare Zustände in deutscher Justizvollzugsanstalt: Wirtschaftsdelikt führt zu Isolationshaft und menschenunwürdigen Bedingungen

Ein erschütternder Fall aus einer deutschen Justizvollzugsanstalt lässt die Frage nach der Menschenwürde in der Untersuchungshaft lauter denn je aufkommen: Ein Untersuchungshäftling, dessen angebliches Vergehen rein wirtschaftlicher Natur ist, wird seit Monaten unter Bedingungen gefangen gehalten, die an psychische Folter und physische Erniedrigung grenzen – mitten in Deutschland.

Die Vorwürfe gegen ihn sind überschaubar – es geht um eine angebliche Untreue, ein Wirtschaftsvergehen –, und doch wird der Häftling seit Monaten in Isolationshaft gehalten, ohne jeglichen Kontakt zu anderen Insassen. Selbst beim täglichen Hofgang, der eigentlich zur Erholung und zur Bewegung dient, wird ihm jeder Austausch mit Mitinsassen untersagt und er darf ihn nur unter strenger Überwachung allein absolvieren. Ein Rechtsstaat sollte Sicherheit gewährleisten, doch in diesem Fall scheinen die Grundsätze von Menschlichkeit und Verhältnismäßigkeit völlig aus dem Blick geraten zu sein.

Entwürdigende Sicherheitsmaßnahmen und fehlende Gesundheitsversorgung

Die Behandlung des Häftlings könnte kaum drastischer sein: Bei jedem Transport zum Gericht wird er, obwohl gewaltlos und ohne Vorstrafen, mit Fußfesseln in einem Aufgebot an Sicherheitskräften geführt, das sonst für Schwerverbrecher reserviert ist. Die Demütigung durch diese Maßnahme wird durch eine fehlende gesundheitliche Versorgung nur noch verstärkt. Er erhält nicht einmal Vitamin D, trotz der drohenden gesundheitlichen Folgen im Winter – eine Maßnahme, die nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch grob gesundheitsgefährdend ist.

Darüber hinaus berichten Beobachter von nächtlichem Terror durch einen psychisch kranken Zellennachbarn, der den Häftling regelmäßig durch laute Geräusche und Störungen um den Schlaf bringt. Dieses Umfeld droht, seine psychische Widerstandskraft zu brechen und stellt eine Form der psychischen Misshandlung dar, die an gezielte Folter erinnert.

Stille und Verschleierung durch die JVA und Justiz – Antworten bleiben aus

In Deutschland sollten Recht und Gerechtigkeit öffentlich und nachvollziehbar sein – doch in diesem Fall wird jede Anfrage der Verteidigung zu den Haftbedingungen ignoriert. Die JVA Roßdorf weigert sich, Fragen zu beantworten, und auch die Justiz bleibt stumm. Der Mangel an Transparenz und die Verzögerung einer menschenwürdigen Überprüfung der Haftbedingungen werfen einen düsteren Schatten auf das deutsche Rechtssystem.

Tausende fordern bereits die Freilassung – der Ruf nach einem Ende dieser Zustände wird immer lauter,

Die Empörung in der Bevölkerung wächst: Eine Petition für die Freilassung des Häftlings hat fast 50.000 Unterschriften erreicht, und weitere 5.000 Menschen haben sich mit ihrer Unterschrift einer Strafanzeige angeschlossen, um diese unverhältnismäßige Behandlung ans Licht zu bringen. Die Dringlichkeit, dass hier eingeschritten wird, ist kaum zu übersehen – wenn die Menschenwürde in Untersuchungshaft so behandelt wird, was bleibt dann noch von der Gerechtigkeit?

Die Medien sind aufgerufen, über diesen Fall zu berichten und das Schweigen der Justiz zu durchbrechen. Es ist an der Zeit, dass Deutschland Verantwortung übernimmt und sich klar für die Rechte aller Menschen einsetzt – auch derer in Untersuchungshaft.“

Hier geht es zu einem Interview, das die geschätzte Kollegin Milena Preradovic im Jahr 2021 mit Reiner Fuellmich geführt hat.

sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Bei uns ist es wohl eher ein guter Anwalt – und der kostet Geld. Augsburgs CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber hat mich gerade angezeigt, weil ich es gewagt habe, ihre Amtsführung zu kritisieren. Es geht um mehr als nur diesen Fall. Es geht um das Recht, Kritik an den Mächtigen zu üben, ohne kriminalisiert zu werden. Helfen Sie mir, dieses wichtige Recht zu verteidigen! Jeder Beitrag – ob groß oder klein – macht einen Unterschied. Zusammen können wir dafür sorgen, dass unabhängiger Journalismus stark bleibt und nicht verstummt. Unterstützen Sie meine Arbeit:

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: philip1234/Shutterstock

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