Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stehen die Beschäftigungsverhältnisse im AfD-Landesverband in der Kritik. Gegenüber der Berliner Zeitung meint Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, die Anschuldigungen seien „in großen Teilen an den Haaren herbeigezogen“.
Angesprochen auf den Umstand, dass die Beschäftigung von Angehörigen und parteinahen Personen zwar rechtlich zulässig, politisch jedoch problematisch sei, erwiderte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, der im Falle eines Wahlerfolgs als möglicher Ministerpräsident gehandelt wird, gegenüber der Berliner Zeitung:
„Was wir zuerst einmal sehen, ist eine gezielte Kampagne. Völlig unverhältnismäßig und in großen Teilen an den Haaren herbeigezogen. Natürlich ist eine solche Kampagne in einem entscheidenden Wahljahr, nicht nur in Sachsen-Anhalt, kein Zufall. Etwas, das vollkommen legal ist und bei anderen Parteien seit Jahren kein Problem darstellt, soll bei uns, bei der AfD, auf einmal ein Skandal sein? Das ist doch absurd.“

Er begründete die familiären Anstellungsverhältnisse auch mit der Stigmatisierung der AfD – gutes Personal sei so ungleich schwerer zu bekommen. Weiterhin hat sich an der Zielstellung, gegen „Parteifilz, Mauscheleien, Steuerverschwendung und ideologische Scheuklappen“ vorzugehen, nichts geändert. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen betonte Siegmund:
„Ich gehe fest davon aus, dass sehr viele Leute das Ziel dieser Kampagne von Anfang an durchschaut haben. Und mit denen, die derzeit vielleicht noch Fragen haben, werden wir ins Gespräch kommen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich bewusst gesetzte Falschbehauptungen oder Verzerrungen festsetzen. Wobei ich diese Gefahr bei unseren aufgeweckten Mitgliedern, Wählern und Unterstützern aber auch nicht sehe. Zudem haben wir nun noch annähernd sieben Monate Zeit, um noch mehr Menschen zu erreichen und sie von unserem guten Programm, unseren tollen Kandidaten und unserer positiven Vision 2026 zu überzeugen. Genau darauf liegt mein Fokus.“
Im Zentrum der Vorwürfe gegen Siegmund und den AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt stehen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen. Gemeint sind Anstellungsverhältnisse, bei denen Abgeordnete nicht eigene Angehörige beschäftigen, sondern Familienmitglieder oder enge Vertraute von Parteifreunden in ihren parlamentarischen Büros anstellen.
Die Praxis ist nach derzeitiger Rechtslage zulässig, da die Beschäftigung von Angehörigen anderer Abgeordneter nicht ausdrücklich untersagt ist. Kritiker sehen darin dennoch ein mögliches System gegenseitiger Abhängigkeiten und finanzieller Bereicherung. Schmidt hatte die Vorgänge publik gemacht, worauf Siegmund den Bundestagsabgeordneten laut dem Spiegel als „mutmaßlichen V-Mann“ bezeichnete.
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