In Kürze:
- Bis zu 2,46 Millionen Ehepartner könnten künftig Beiträge zahlen
- Mindestsatz von rund 225 Euro monatlich im Gespräch
- Regierung wartet Empfehlungen der Finanzkommission ab
- Gewerkschaften warnen vor Belastung von Familien und Frauen
Noch keine Bestätigung aus dem Gesundheitsministerium
Dem Bericht zufolge sollen zuvor beitragsfrei mitversicherte Ehepartner künftig einen Mindestsatz von etwa 225 Euro im Monat bezahlen. Von diesen sollen 200 an die jeweilige Krankenkasse und 25 an die Pflegeversicherung gehen. Einen Gesetzentwurf dazu gibt es noch nicht. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich zu den Darstellungen noch nicht geäußert.
Laut „WELT“ will die Ministerin die Ergebnisse der Finanzkommission Gesundheit abwarten, die in der kommenden Woche ihre Empfehlungen vorlegen wolle. Anschließend soll dem Kabinett ein „ausgewogenes Gesamtpaket“ präsentiert werden. Das Ende für die beitragsfreie Mitversicherung soll jedoch schon jetzt innerhalb der Bundesregierung im Gespräch sein.
Aus für beitragsfreie Mitversicherung würde vor allem ärmere Familien treffen
Diese ist derzeit mit einem „Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches“ umschrieben. Sofern in Vorschriften für die einzelnen Sozialversicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, ist diese „das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag“. Sonderbestimmungen gibt es für Minijobber.
In der Praxis liegt die Einkommensgrenze, bis zu der Ehepartner beitragsfrei mitversichert sein können, derzeit bei 565 Euro. Da bei Angestellten noch die Werbungskosten zu berücksichtigen sind, dürfen Familienversicherte in diesem Bereich mit Werbungskostenpauschale (jährlich 1.230 Euro) 667,50 Euro brutto verdienen. Bei Minijobbern liegt die Grenze bei 603 Euro.
Eine Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung würde entsprechend ausschließlich Geringverdienende treffen. Dazu kommen beispielsweise auch Ehepartner, die im Wege des Ehegatten- oder Familiennachzugs aus Drittstaaten nach Deutschland kommen und noch keine ausreichenden Vorversicherungszeiten aufweisen.
DGB spricht von Angriff auf „Kernelement unseres solidarischen Gesundheitssystems“
Die Mitversicherung sei ein „Kernelement unseres solidarischen Gesundheitssystems“. Es werde auf dem Rücken von Beschäftigten und der Care-Arbeit gespart, während die Koalition große Vermögen verschone und Strukturreformen unterlasse. Piel plädierte dafür, versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuern zu finanzieren – was die GKV jährlich um bis zu 34 Milliarden Euro entlasten würde.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weist darauf hin, dass nicht die Einnahmen das Problem seien, sondern die Ausgaben. Sprecher Florian Lanz erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, erforderlich wäre „ein mutiges und umfassendes Paket an Struktur- und Sparmaßnahmen, das sich auf die Ausgaben konzentriert“. Die Krankenkassen geben täglich über eine Milliarde Euro für die Versorgung der 75 Millionen gesetzlich Versicherten aus. Diese Summe sei beträchtlich und müsse ausreichen.
Beitragsfreie Mitversicherung hatte ihre Anfänge bereits in der Weimarer Republik
Die beitragsfreie Mitversicherung in ihrer heutigen Form gibt es seit 1989. Auf freiwilliger Basis gab es die sogenannte Familienhilfe jedoch bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts. Im Jahr 1930 verpflichtete das Kabinett Brüning die Krankenkasse dazu per Notverordnung. Allerdings war der Umfang der Versorgungsverpflichtungen geringer als es dem heutigen Standard entspricht.
Inwieweit eine Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung mit dem Vertrauensschutz nach Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ist, ist offen. Möglicherweise wird ein Gesetzentwurf Übergangsfristen beinhalten.