Von Kai Rebmann
Maria P. (Name geändert) hält sich seit Ende Oktober 2025 zu einem Besuch bei ihrer Familie in Baden-Württemberg auf. Der Rückflug war bereits für Mitte Dezember 2025 geplant und somit deutlich vor Ablauf des 90-Tage-Zeitraums, in dem sich die junge Frau aus Venezuela in Deutschland bzw. dem Schengenraum legal aufhalten darf. Doch es sollte anders kommen.
Schon Ende November, und damit Wochen vor dem Sturz des Maduro-Regimes in Caracas, wurden sämtliche Interkontinental-Flüge zwischen Europa und Venezuela bis auf weiteres ausgesetzt. Nach mehrmaliger Verlängerung galt dieser Stopp zunächst bis einschließlich 31. Januar 2026 und wurde dann nochmals auf zwar unbestimmte, sprich nicht mit einem genauen Datum hinterlegten Termin, aber doch absehbare Zeit verlängert.
Für Maria P., die in ihrer Heimat im Spätjahr 2025 ein Studium der Medizin erfolgreich abgeschlossen hat, bedeutete dies, dass sie sich um eine Verlängerung ihres Besuchervisums um wenige Tage oder allenfalls Wochen kümmern musste. Eine Formsache, wie alle dachten, zumal bei ersten Telefonaten mit der zuständigen Ausländerbehörde im Enzkreis genau dies auch in Aussicht gestellt wurde.
Doch Pustekuchen! Was bei kriminellen und sich seit Jahren illegal in Deutschland aufhältigen Straftätern die traurige Regel ist, darauf darf und kann sich die 23-jährige Medizin-Studentin nicht berufen – ganz im Gegenteil! Sie muss das Land umgehend verlassen und dabei unkalkulierbare bis lebensgefährliche Risiken in Kauf nehmen. So will es die Ausländerbehörde, die dafür sämtliche ausdrücklichen Warnungen auch von höchster Stelle in den Wind schlägt und dabei womöglich sogar einen Rechtsanspruch der Südamerikanerin untergräbt.
Flüge nach Venezuela bis auf weiteres annulliert
Aber der Reihe nach: reitschuster.de liegt der gesamte Mailverkehr mit der zuständigen Ausländerbehörde vor. Zudem handelt es sich um einen Fall aus dem Umfeld des Autors, was aus Transparenzgründen angemerkt sei.
Der unter anderem für die finanzielle Unabhängigkeit seines Besuchs vom Staat verantwortliche Gastgeber wandte sich an die Ausländerbehörde und bat in dem Antrag unter anderem: „Durch die Intervention der USA in Venezuela hat sich die ohnehin schon instabile Lage in dem Land weiter verschärft, so dass Flüge ab/bis Caracas weiterhin ausgesetzt sind, mindestens bis 31. Januar 2026. […] Für Frau P. hat dies zur Folge, dass ihr Aufenthalt Ende Januar die eigentlich zulässigen 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums überschreiten wird und sie daher eine Verlängerung braucht.“
Neben Air Europa, der in diesem Fall durchführenden Fluggesellschaft, bot und bietet in diesem Zeitraum auch keine andere Airline entsprechende Flüge an. Jedoch sind Flüge nach Venezuela Stand heute ab 21. März 2026 wieder buchbar, so dass es sich um eine Verlängerung für einen absehbaren Zeitraum von einigen Wochen gehandelt hätte, in dem die Studentin den deutschen Staat auch weiterhin keinen Cent gekostet hätte.
Weiter heißt es in dem Antrag: „Frau P. hat in Venezuela Medizin studiert und dieses Studium kurz vor ihrer Reise nach Deutschland abgeschlossen. Der ursprüngliche Plan sah vor, dass sie daran in ihrer Heimat eine Art ‚Anerkennungsjahr‘ anschließt, um in diesem Rahmen den sogenannten ‚Artículo 8‘ zu erwerben. Dieser wiederum ist Voraussetzung um eine entsprechende Spezialisierung auf eine bestimmte medizinische Fachrichtung (z.B. Kinderarzt, Gynäkologe, Kardiologe etc.) anzustreben. Diese Spezialisierung wollte Frau P. – nach Abschluss ihres ‚Artículo 8‘ und vorheriger Beantragung eines entsprechenden Visums – ab Januar/Februar 2027 in Deutschland machen.“
An diesen Plänen hat sich grundsätzlich nichts geändert, wie gegenüber der Ausländerbehörde auch dargelegt wurde. Lediglich der ursprünglich angedachte Zeitplan ließ sich nicht mehr halten, da sich die eigentlich für Mitte Dezember 2025 aus den genannten Gründen erledigt hatte. Das alles war und ist der Sachbearbeiterin in der zuständigen Ausländerbehörde bekannt, entsprechende Nachweise sind dem Antrag beigefügt.
Roadtrip mitten durch Bandenkriege, Guerillagruppen und Drogenkartelle
Man könnte also denken, Deutschland freue sich auf eine zukünftige Fachkraft insbesondere in einem hochqualifizierten Bereich, der seit Jahren von einem akuten Mangel durchsetzt ist und die vielerorts sogar die medizinische Grundversorgung gefährdet. Doch weit gefehlt, die Antwort der Sachbearbeiterin – diese liegt reitschuster.de ebenfalls vor – hat es in sich und trieft nur so vor blankem Zynismus.
Darin heißt es: „Laut der deutschen Botschaft in Caracas finden derzeit keine Direktflüge von Deutschland/Europa nach Venezuela statt.“ Dann wird auf einen Link der Deutschen Botschaft verwiesen. Weiter heißt es: „Jedoch sind laut unseren Informationen die Landesgrenzen von Venezuela geöffnet. Somit wäre die Einreise nach Venezuela über eine Landesgrenze möglich. Meine Internetrecherche hat ergeben, dass Flüge in die Nachbarländer von Venezuela buchbar sind und die Flüge selbst auch durchgeführt werden. Somit erscheint uns eine Ausreise möglich und innerhalb der verbleibenden Restbesuchszeit bis zum 29.01.2026 als machbar.“
Ja, „möglich“ und „machbar“ ist sicherlich vieles, zumindest in der Theorie. Die entscheidende Frage, der die Ausländerbehörde hier allerdings hätte nachgehen müssen, wäre aber die gewesen, ob in diesem konkreten Fall ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Visums besteht oder eine solche zumindest per Ermessensentscheidung zu prüfen ist. Ein Rechtsanspruch besteht regelmäßig etwa bei höherer Gewalt, wozu unter anderem auch fehlende Flugverbindungen bzw. Reisemöglichkeiten zählen. Bei Ermessensentscheidungen hingegen sind die persönlichen und die öffentlichen Interessen gegeneinander abzuwägen, hier also das individuelle Sicherheitsinteresse der Antragstellerin einerseits und mögliche Gefahren und/oder Härten für die Öffentlichkeit andererseits.
Was die zuständige Sachbearbeiterin in diesem Fall als „möglich“ und „machbar“ beschreibt, liest sich bei einem Klick auf den fast schon ironischerweise mitgeschickten Link zur Deutschen Botschaft in Caracas wie folgt. Zur gegenwärtigen und bereits seit mindestens 7. Januar 2026 unveränderten Situation in den „Grenzgebieten zu Kolumbien und Brasilien“ schreibt die Auslandsvertretung der Bundesrepublik in Venezuela (Stand: 5. Februar 2026):
„In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze insbesondere in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia, aber auch im Grenzgebiet zu Brasilien besteht eine hohe Gefahr durch organisierte Kriminalität mit Entführungen und anderen Gewaltverbrechen. Im Bundesstaat Apure kommt es regelmäßig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Drogenbanden bzw. Mitgliedern ehemaliger Guerillagruppen (FARC). Vorübergehende Schließungen der Grenzen zu Kolumbien und Brasilien können jederzeit kurzfristig verfügt werden.“
Und weiter: „Im Grenzgebiet zu Kolumbien und Brasilien kommt es verstärkt zu Erpressungen, Entführungen und Gewalttaten durch Gruppen der organisierten Kriminalität, in die auch offizielle Sicherheitskräfte verwickelt sind.“
Mit anderen Worten: Eine Sachbearbeiterin in einem Landratsamt in Baden-Württemberg setzt sich in bester Kenntnis dieser ausdrücklicher Gefahrenhinweise für Leib und Leben bei einem Grenzübertritt auf dem Landweg von Kolumbien oder Brasilien nach Venezuela eben darüber hinweg und verlangt von einer 23-jährigen, alleinreisenden jungen Frau genau das, wovor die Deutsche Botschaft vor Ort so eindringlich warnt. Wer übernimmt die Verantwortung, falls der jungen Frau auf diesem „Roadtrip“ quer durch Südamerika etwas zustößt? Die zuständige Ausländerbehörde in Baden-Württemberg und deren in diesem Fall handelnde Sachbearbeiterin mit Sicherheit nicht…
Im falschen Bundesland gestrandet?
Die Ausländerbehörde im Enzkreis stellt sich auf den Standpunkt, sie habe in diesem konkreten keinen „Handlungsspielraum“ gehabt, was faktisch schlicht falsch ist – sei es aufgrund eines Rechtsanspruches oder im Zuge einer Ermessensentscheidung. Zudem gebe es „derzeit keinerlei Informationen bzw. Handlungsanweisungen seitens des Auswärtigen Amtes oder des Innenministeriums für venezolanische Staatsangehörige“, wie in der Antwort weiter ausgeführt wird.
Dass es auch anders geht und durchaus pragmatische Lösungen gefunden werden können, beweist unter anderem die Handhabung in Sachsen mit ähnlich gelagerten Fällen, dem Bundesland also, das aktuell die meisten Venezolaner aufnimmt. Auf die dortige Regelung wurde in dem Antrag der Studentin auch explizit hingewiesen. In Sachsen gibt es nicht nur eine formal ausreisepflichtige Studentin, sondern tausende. Der dortige Integrationsbeauftragte Martin Modschiedler (CDU) wurde vom MDR erst am 11. Januar 2026 so zitiert: „Eine Ausweisung [von Venezolanern] wird derzeit nicht stattfinden. Wir kennen die aktuelle politische Lage. Iberia hat den aktuellen Flugbetrieb eingestellt, Rückflüge sind nicht möglich.“
Im Klartext: Sachsen duldet Venezolaner erstens aufgrund der „aktuellen politischen Lage“, zweitens und nicht zuletzt – im hier vorliegenden Kontext mit der Studentin aus Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung -, weil alle europäischen Fluggesellschaften, Iberia wird hier lediglich exemplarisch genannt, ihren Flugbetrieb ab/bis Venezuela vorerst eingestellt haben.
Und es gibt noch einen weiteren wichtigen Unterschied zwischen den beiden Bundesländern. Während es sich in Sachsen in praktisch allen Fällen um abgelehnte Asylbewerber handelt – die Anerkennungsquote liegt bei unter 3 Prozent – und diese somit Anspruch auf Transferleistungen vom Staat haben, kostet die in Baden-Württemberg gestrandete Studentin den Steuerzahler keinen Cent. Lebensunterhalt sowie Krankenversicherung und weitere eventuelle Kosten wurden und werden vollständig aus eigener Tasche bezahlt.
Von alledem zeigten sich die Ausländerbehörde und die verantwortliche Sachbearbeiterin bis zuletzt jedoch völlig unbeeindruckt und beharrten auf ihrer Einschätzung, dass ein mehrtägiger Roadtrip quer durch Südamerika für eine 23-jährige Alleinreisende zumutbar sei – trotz unmissverständlicher und eigentlich kaum zu überhörender Warnungen der Deutschen Botschaft in Caracas.
Letztlich bleibt die für Maria P. die bittere Erkenntnis, dass sie eben im falschen Bundesland gestrandet ist – oder ihr Fall womöglich auch nur auf dem falschen Schreibtisch gelandet ist. Hätte der Sachbearbeiter eine Tür weiter eventuell anders entschieden? Man wird es nie erfahren, der höchst unterschiedliche Umgang mit formal ausreisepflichtigen Ausländern lässt jedoch tief blicken und erinnert mehr an Willkür denn an eine transparente Entscheidungskultur auf Grundlage von Regeln und Gesetze, die für alle gleichermaßen gelten bzw. auf die sich Betroffene berufen können.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: nitpicker/Shuttertsock
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