Von Kai Rebmann

Maria P. (Name geändert) hält sich seit Ende Oktober 2025 zu einem Besuch bei ihrer Familie in Baden-Württemberg auf. Der Rückflug war bereits für Mitte Dezember 2025 geplant und somit deutlich vor Ablauf des 90-Tage-Zeitraums, in dem sich die junge Frau aus Venezuela in Deutschland bzw. dem Schengenraum legal aufhalten darf. Doch es sollte anders kommen.

Schon Ende November, und damit Wochen vor dem Sturz des Maduro-Regimes in Caracas, wurden sämtliche Interkontinental-Flüge zwischen Europa und Venezuela bis auf weiteres ausgesetzt. Nach mehrmaliger Verlängerung galt dieser Stopp zunächst bis einschließlich 31. Januar 2026 und wurde dann nochmals auf zwar unbestimmte, sprich nicht mit einem genauen Datum hinterlegten Termin, aber doch absehbare Zeit verlängert.

Für Maria P., die in ihrer Heimat im Spätjahr 2025 ein Studium der Medizin erfolgreich abgeschlossen hat, bedeutete dies, dass sie sich um eine Verlängerung ihres Besuchervisums um wenige Tage oder allenfalls Wochen kümmern musste. Eine Formsache, wie alle dachten, zumal bei ersten Telefonaten mit der zuständigen Ausländerbehörde im Enzkreis genau dies auch in Aussicht gestellt wurde.

Doch Pustekuchen! Was bei kriminellen und sich seit Jahren illegal in Deutschland aufhältigen Straftätern die traurige Regel ist, darauf darf und kann sich die 23-jährige Medizin-Studentin nicht berufen – ganz im Gegenteil! Sie muss das Land umgehend verlassen und dabei unkalkulierbare bis lebensgefährliche Risiken in Kauf nehmen. So will es die Ausländerbehörde, die dafür sämtliche ausdrücklichen Warnungen auch von höchster Stelle in den Wind schlägt und dabei womöglich sogar einen Rechtsanspruch der Südamerikanerin untergräbt.