Die ÖVP setzt weiterhin darauf, die letzte Lebensgefährtin des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek unglaubwürdig zu machen – diese klagt nun gegen Andreas Hanger, den ÖVP-Fraktionsführer im Pilnacek-Untersuchungsausschuss. Das Problem: Der Richter, der darüber entscheiden sollte, ist selbst ÖVP-Mitglied und wurde nun abberufen.
Kronzeugin soll diskreditiert werden
Karin Wurm klagt Hanger wegen öffentlicher Attacken und der vermeintlich unerlaubten Nutzung eines privaten Instagram-Fotos. Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss versuchte die ÖVP, wie berichtet, Wurm als verwirrte Verschwörungstheoretikerin zu diskreditieren – Hanger drohte ihr sogar mit Kostenübernahme vor ihrer Aussage.
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Loyalitätskonflikt vorhanden
Der zugeteilte Richter am Landesgericht St. Pölten offenbarte jedoch selbst seine ÖVP-Mitgliedschaft, die er vor wenigen Monaten aus Verbundenheit zu seiner Ehefrau – einer niederösterreichischen Gemeinderätin – angetreten hatte. Wurms Anwalt Robert Kerschbaumer beantragte die Ablehnung wegen des Anscheins von Voreingenommenheit. Der Dreiersenat folgte diesem Begehren am 27. Februar: Bereits der politische Kontext des Verfahrens erzeuge einen Loyalitätskonflikt; subjektive Befangenheit müsse nicht geprüft werden.
Richter kandidierte für ÖVP
Der Richter kandidierte selbst bei einer Gemeinderatswahl; seine Frau agiert nun als „wilde Abgeordnete“ nach Bruch mit der ÖVP. Hanger hatte sich gegen die Abbestellung gewehrt, doch der Senat priorisierte den Anschein der Unparteilichkeit. Das Verfahren geht damit ohne ihn weiter.