Der Berliner Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser zieht gegen GEZ-finanzierte Sender vor Gericht. In seiner Klage knüpft er an ein Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts an, das Gerichten auferlegt, das Programm der Sender zu überprüfen.

Wie der Pankower AfD-Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser auf seinen Social-Media-Kanälen bekannt gab, reichte er am 3. März 2026 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Die Klage richtet sich gegen einen Festsetzungsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), der für Gläser zuständigen Sendeanstalt. Der Bundestagsabgeordnete verweigert nach eigenen Angaben schon seit Längerem die Beitragszahlung, und als Fachpolitischer Sprecher für Kultur und Medien agiert er in seinem unmittelbaren Fachbereich.

Seine Klage kündigte Gläser mit den Worten an: „Der Kampf für eine andere Medienordnung in Deutschland geht in eine neue Runde. Wir wollen Medien finanzieren, die uns informieren – statt zu manipulieren.“ Die GEZ-Sender würden zwar nicht ausschließlich „Blödsinn“ senden, insgesamt erfülle jedoch das gesendete Programm nicht mehr den ursprünglichen Auftrag, sondern werde immer einseitiger. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten sich „immer weiter vom Ideal eines an journalistischen Grundsätzen orientierten Gemeinwohlprogramms entfernt“, so Gläser. Sie produzierten „Haltungsjournalismus am laufenden Band“. Damit entfalle die Grundlage für die Eintreibung eines „Zwangsbeitrags“.

Motiviert zu der Klage hat den AfD-Politiker ein Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Oktober. In dem von Gläser als „aufsehenerregend“ bezeichneten Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht den Verwaltungsgerichten niedrigerer Instanz auferlegt, das Programm der Sender zu überprüfen. Andernfalls könne der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. Bisher waren allein die Rundfunkräte für die Kontrolle des Programms zuständig. 

Sollten die Verwaltungsgerichte zu dem Schluss kommen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Informationsauftrag, ausgewogen zu berichten, verfehlen, müssten sie sich in der Folge mittels einer konkreten Normenkontrollklage an das Bundesverfassungsgericht wenden. Es ist also nicht mit einer schnellen Wende im GEZ-Streit zu rechnen, zumal es nach Ansicht des Rechtsanwalts der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“ nicht auf einzelne kritikwürdige Programmpunkte ankomme, sondern auf eine Würdigung des Gesamtprogramms über einen längeren Zeitraum hinweg.

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Auf der Grundlage dieses Urteils erfolgte nun die Widerspruchsklage Gläsers. Sein Schreiben an das Berliner Verwaltungsgericht allein umfasst 26 Seiten, die Beweisführung über einhundert Seiten. Gläser fordert seine Anhänger sowie GEZ-Kritiker dazu auf, zur Verhandlung zu erscheinen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Auch dieser Prozess dürfte umfangreich werden, zumal Ronald Gläser verlangt, dass Zeugen wie der Ex-Tagesschau-Mitarbeiter Alexander Teske angehört werden. Gläsers Fazit: „Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt viel zu tun!“

Gläsers Partei, die AfD, ist bekanntlich für die Streichung der Rundfunkgebühren in ihrer jetzigen Form. Stattdessen soll ein verschlankter öffentlich-rechtlicher Rundfunk steuergeldfinanziert werden.

In seiner Klageschrift verweist Gläser darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Verbindung zwischen Programmerfüllung und Beitragslast hergestellt habe, den GEZ-Beitrag also nicht allein mit einer abstrakten Nutzungsmöglichkeit durch den Beitragszahler begründe. Bestehe ein grobes Missverhältnis zwischen dem dargebotenen Leistungsniveau und der GEZ-Abgabe, bestehe keine Verpflichtung zur Zahlung der Beitragsgebühr.

Beweisführung: GEZ-„Sünden“ sind keine Einzelfälle 

Ronald Gläser zufolge ist dieses Missverhältnis der Fall. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrsche eine „strukturelle Einseitigkeit“, die ihn als „Erfüllungsgehilfen der herrschenden Meinung“ erscheinen lasse. Die Sender würden systematisch das Gebot der Staatsferne missachten. So seien regelmäßig Mitglieder von Landesregierungen Mitglieder der Aufsichtskommissionen der Sender, etwa die Landespolitiker Malu Dreyer, Markus Söder, Dietmar Woidke und Reiner Haseloff. Dadurch verschwimme der Grundsatz der Gewaltenteilung, insbesondere in der Personalie Malu Dreyer, von 2021 bis 2023 Vorsitzende der Rundfunkkommission. Auch beklagt der AfD-Abgeordnete eine „Zweitpolitisierung“ durch parteinahe Freundeskreise beim ZDF, aber auch in ähnlicher Form bei den ARD-Sendern. Sendeinhalte würden durch diese „Schattenstrukturen“ aus den öffentlichen Sitzungen in die Hinterzimmer verlegt.

Deutschland – Erschreckende Meinungsmanipulation am Beispiel der ARD

Als weiteres Beispiel für die Machenschaften der GEZ-Sender nennt Gläser die psychologische Manipulationstechnik des „wissenschaftlichen Framings“ (S. 12 ff.) und bezieht sich dabei auf das im Jahr 2019 veröffentlichte „Framing-Manual“ der ARD. Auch das sogenannte „Fact-Checking“ (S. 22) würden die Sender als Instrument „einer asymmetrischen Informationssteuerung“ missbrauchen. Die Trennung zwischen Nachricht und Meinung erodiere, sie habe bereits „die Schwelle zum strukturellen Versagen überschritten“. In seiner Analyse bezieht sich Gläser auf die Hauptnachrichtensendungen Tagesschau, Tagesthemen, heute, heute journal sowie auf die politischen Magazine in den Themenbereichen Klima, Migration und Parteienwettbewerb.

Der Bundestagsabgeordnete geht in seiner Beweisführung auch auf die dehumanisierende Sprache der Sender ein, insbesondere den berühmt-berüchtigten „Ratten„-Kommentar der Tagesschau aus dem Jahr 2022 (S. 8 f.). Das ZDF wiederum habe journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, beispielsweise bei der Diskreditierung des damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm. Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte Schönbohm 2022 Kontakte zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen und damit eine Mobbingkampagne begonnen, die zur Suspendierung des Behördenleiters führte.

Im Jahr 2024 stellte das Münchner Landgericht schließlich fest, dass die erhobenen Vorwürfe wahrheitswidrig gewesen seien (RT DE berichtete). Eine adäquate Berichterstattung über Schönbohms vollumfängliche Rehabilitierung sei beim ZDF unterblieben. Gläser schreibt in diesem Zusammenhang von einer „asymmetrischen Informationsunterschlagung“ (S. 10 ff.).

Auch der jüngste KI-Skandal beim ZDF durfte in Gläsers Beweisführung nicht fehlen (S. 15 f.). Die wissentliche Ausstrahlung von KI-Fakes zur Stützung politischer Narrative stelle einen Bruch des grundsätzlichen Senderauftrags dar, dem Zuschauer „eine verifizierte, vom Staat und von Aktivisten unabhängige Berichterstattung“ zu bieten. Im Falle des KI-Fakes habe sogar ein bewusster Täuschungsvorsatz vorgelegen.

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Auch werde die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung der Parteien „durch asymmetrische journalistische Standards“ in den Öffentlich-Rechtlichen systematisch unterlaufen (S. 19 ff.). Als Beispiel nennt der klagende AfD-Abgeordnete die zunächst verzögerte, später verharmlosende Berichterstattung über Lücken im Lebenslauf der Grünen-Politikerin Annalena Baerbock. Bei Politikern der Union oder AfD erfolge dagegen oftmals eine sofortige und wertende Skandalisierung. Auch darin sieht Gläser eine Untergrabung der Neutralitätspflicht der Sender.

Was in Gläsers Schreiben jedoch verwunderlicherweise keine Erwähnung findet, sind die von den zahlreichen Medienkritikern bei den GEZ-Medien festgestellte einseitige Parteinahme in internationalen Konflikten und Stimmungsmache gegen Russland sowie Militarismus und bedingungslose NATO-Treue. In diesem Themenbereich öffnet sich für die Kritik sogar ein noch viel größeres Feld, wie die langjährige Kolumne bei RT DE der ehemaligen ARD-Mitarbeiter Friedhelm Klinkhammer und Völker Bräutigam eindrücklich beweist. 

Zu guter Letzt erwähnt der Bundestagsabgeordnete den Fall Julia Ruhs als Beweis für mangelnde Binnenpluralität der Sender (S. 22 ff.). Der Norddeutsche Rundfunk hatte die konservative Journalistin wegen ihrer migrationskritischen Haltung im vergangenen September von der Moderation des Magazins „klar“ abgezogen. In Bezug auf das ZDF erinnert Gläser an die Aussage des frontal-Reporters Andreas Halbach, der Einschüchterungsversuche gegenüber kritischen Stimmen innerhalb der Redaktion sowie eine „Kultur der Angst“ beklagte (S. 24).

Für Gläser handelt es sich nicht um bloße Einzelfehler, sondern um ein jahrelanges Fehlverhalten von ARD und ZDF bezüglich Senderauftrag und Meinungsvielfalt. Er sehe daher eine Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht mehr für gerechtfertigt an. Es wird sich zeigen, ob das Berliner Verwaltungsgericht Gläsers umfangreicher Beweisführung zustimmt.

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