Die blau-schwarze steirische Landesregierung hat das Grundversorgungsgesetz verschärft: Ziel ist es, die Attraktivität der Steiermark für illegale Zuwanderung zu reduzieren und die Belastung für Steuerzahler zu verringern, wie der freiheitliche Landesrat Hannes Amesbauer erklärte.

Wer nicht arbeitet, verliert Leistungen

Am gestrigen Donnerstag wurden die Maßnahmen beschlossen: Künftig müssen Personen in der Grundversorgung unbezahlte Hilfstätigkeiten verrichten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen – etwa Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Ein vorheriges Einverständnis ist dafür nicht mehr notwendig. Wer solche Arbeiten verweigert, muss mit Kürzungen oder dem Entfall der Leistungen rechnen. Für Asylanten galt diese Regelung bereits zuvor.

Unzensuriert Radio-Empfehlung:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Ersatzfreiheitsstrafen und Fokus auf Hausordnung

Wer die Unterkunft länger als 24 Stunden ohne Abmeldung verlässt, dem können Leistungen gekürzt werden – bisher galt eine Frist von drei Tagen. Zudem drohen künftig Ersatzfreiheitsstrafen, wenn Mindeststrafen nicht bezahlt werden. Die Hausordnung in den Unterkünften wird strenger kontrolliert; die Regeln sollen vorab klar kommuniziert werden, um Konflikte zu vermeiden.

Auftrag wird ausgeführt

Mit der Novelle des steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes wird der nächster Schritt in der steirischen Asyl- und Migrationsstrategie 2026 eingeleitet. Diesen klaren Auftrag, die Steiermark für illegale Einwanderung in die Sozialsysteme unattraktiver zu machen, hätten die Steirer im November 2024 der Regierung mitgegeben – und diesen setze man nun in Regierungsverantwortung konsequent und Schritt für Schritt um, hatte Amesbauer im Jänner erklärt.



Source link