Ein junger Afghane, der 2018 in Linz wegen des Verdachts einer Vergewaltigung festgenommen wurde, hat in Großbritannien 2023 ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.
Freilassung auf Kaution ermöglichte Flucht
Der damals 22‑jährige Omar Ali Noori wurde 2018 in Linz im Zuge eines Massenvergewaltigungs-Falls festgenommen, wie die britische Sun berichtete. Nach Freilassung gegen Kaution verließ er Österreich und reiste 2019 in das Vereinigte Königreich ein. In Österreich wurde er später zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt, das Urteil ist seit 2019 rechtskräftig.
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Afghane benutzte mehrere Identitäten
Trotzdem erteilte das britische Innenministerium Noori 2023 ein „Indefinite Leave to Remain“, also ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Erst im Zuge eines späteren Auslieferungsverfahrens wurde bekannt, dass er bei Befragungen frühere Verfahren und Festnahmen verneint und offenbar mehrere Identitäten sowie unterschiedliche Geburtsdaten genutzt hatte.
Britische Behörden überfordert
Diese wechselnden Identitäten erschwerten behördliche Abgleiche. Nach dem Brexit ist Großbritannien zudem nicht mehr Teil des Schengener Informationssystems (SIS II) und des Dublin‑Systems, weshalb automatisierte Datenabgleiche mit EU‑Mitgliedstaaten eingeschränkt sind. Gerade bei Personen, die mehrere Identitäten führen, können Warnungen und Fahndungshinweise so verloren gehen.
Auslieferung nach Österreich angeordnet
Noori sitzt heute im Londoner Gefängnis Wandsworth. Ein britisches Gericht ordnete seine Auslieferung nach Österreich an, weil er seine frühere Festnahme und das Verfahren bei Vernehmungen verschwiegen hatte. Eine britische Richterin stufte ihn als „flüchtig“ ein. Die Entscheidung wurde angefochten; eine Berufung droht den Vollzug der Auslieferung zu verzögern.
Das britische Innenministerium betonte, dass Aufenthaltsrechte entzogen werden können, wenn sie durch falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Informationen erlangt wurden. Noch nicht bekannt ist jedoch, welche konkreten Prüfungen im Asyl‑ und späteren Aufenthaltsverfahren in Großbritannien vorgenommen wurden und ob bei seiner Ausreise aus Österreich bereits ein rechtskräftiges Urteil oder nur ein laufendes Verfahren vorlag.