Künftig sollen nicht nur Grundstoffe wie Stahl und Aluminium, sondern auch daraus weiterverarbeitete Produkte in den Anwendungsbereich des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen. Das wird Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler spürbar teurer machen.

Im Namen der Klimarettung

Ziel der EU-Kommission ist es, das Weltklima zu retten. Dafür hat sie europäische Hersteller dem EU-Emissionshandel unterworfen – zur Freude von China und Co. Denn sie produzieren ihre Produkte weiterhin wie bisher – und sind damit konkurrenzlos günstiger.

Dem will die Kommission nun eine Riegel vorschieben. Für mutmaßlich klimaschädlich hergestellte Importe muss künftig bezahlt werden – an Brüssel. Kern des Instruments ist eine CO₂-Bepreisung an der Grenze.

Verteuerung ab Jänner

Ab dem 1. Jänner beginnt die Bepreisungsphase, in der Importeure erstmals einen CO₂-Preis für Emissionen zahlen müssen, die bei der Produktion in Drittstaaten entstehen.

Damit soll „Carbon Leakage“ verhindert werden – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaregeln.

180 Folgeprodukte im Fokus

Nach den Plänen der Kommission sollen künftig rund 180 weiterverarbeitete Waren aus Stahl und Aluminium unter CBAM fallen. Der Schwerpunkt liegt klar bei Industriegütern (laut Angaben 94 Prozent), etwa Spezialausrüstung, Metallhalterungen oder Zylinder; Haushaltsprodukte machen rund sechs Prozent aus.

Ausweitung der Bürokratie

Mit der Ausweitung will Brüssel zudem Schlupflöcher schließen und Berichtspflichten so anpassen, dass Lieferketten und Ursprung besser rückverfolgbar sind.

Alle diese neuen Vorschriften und Pflichten werden die Waren teurer machen. Die Konsumenten werden mehr bezahlen müssen und dieses „Mehr“ wird die Kassen von Brüssel füllen.

Verpflichtende Verordnung

Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Verordnung EU 2023/956, die in Österreich direkt anwendbar ist. Für Einfuhren von CBAM-Waren aus Nicht-EU-Ländern müssen ab 2026 ex post CBAM-Zertifikate erworben werden; die benötigte Menge richtet sich nach den bei der Herstellung entstandenen Treibhausgasemissionen.

Der Preis orientiert sich am wöchentlichen Durchschnittspreis der Zertifikate im EU-Emissionshandel (EU-ETS).

Unproduktive Berichtspflichten für Unternehmen

Für Einfuhren im Umfang von mehr als 50 Tonnen Eigenmasse pro Jahr (je Einführer) sind laut Darstellung unter anderem vorgesehen: verpflichtende Zulassung als CBAM-Anmelder vor der Einfuhr (oder über indirekte Zollvertreter), eine jährliche verifizierte CBAM-Erklärung sowie der Erwerb und die Abgabe von CBAM-Zertifikaten.

Der Erwerb soll über eine gemeinsame Plattform erfolgen, die ab Jänner 2027 auch nachträgliche Käufe für das Berichtsjahr 2026 ermöglicht.

Entlastungsfonds für EU-Hersteller

Das alles müssen Unternehmen nun liefern und finanzieren, ohne dass der Kunde etwas davon hätte. Im Wissen, dass die Wettbewerbsfähigkeit damit weiter sinkt, plant die Kommission einen Unterstützungsfonds, der einen Teil der Zusatzkosten erstatten soll.

Finanziert werden soll er zu 25 Prozent aus Einnahmen aus dem Verkauf der CBAM-Zertifikate; die restlichen 75 Prozent sollen aus EU-Eigenmitteln kommen.

Wahnsinn mit Methode

Unterm Strich geht es um Mehreinnahmen für Brüssel, die über die Unternehmen letztlich von allen Europäern bezahlt werden müssen. Alles im Namen der Klimarettung. Und zwar schon in wenigen Wochen.



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