Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die Abschaffung des Bürgergeldes und dessen Ersatz durch die sogenannte „Neue Grundsicherung“ beschlossen. Kernpunkt sind Sanktionen und Kürzungen bei mangelhafter Kooperation der Betroffenen.
Der Deutsche Bundestag in Berlin hat am Donnerstag mit 321 zu 268 Stimmen eine Änderung der Sozialgesetzgebung beschlossen, durch die das Bürgergeld zur „Neuen Grundsicherung“ umgewandelt wird. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die drei Oppositionsparteien lehnten das Vorhaben ab.
Die beschlossenen Änderungen für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland sollen schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten. Es wird nicht allein der Name „Bürgergeld“ gestrichen ‒ auch inhaltlich stellt das beschlossene Gesetz in vielen Fragen die Rechtslage vor dessen Einführung wieder her. Das gilt insbesondere für Sanktionen und empfindliche Leistungskürzungen für Bezieher, die bei Vermittlungsversuchen der Arbeitsagentur nicht kooperieren.

Für die Reform hatten sich vor allem die Unionsparteien CDU und CSU eingesetzt, die schon im letzten Bundestagswahlkampf für das Ende des Bürgergeldes geworben hatten. Für die mitregierende SPD gilt der Beschluss hingegen als schmerzhaft, da die Einführung des Bürgergeldes unter Kanzler Olaf Scholz ihr eigenes Projekt war. Parteiintern wird kritisiert, dass die künftige Rechtslage teilweise sogar hinter die Standards der Hartz IV-Gesetzgebung zurückfällt: So muss ein Arbeitsloser künftig vermehrt unterqualifizierte und schlechter bezahlte Arbeit annehmen, mit Vorrang gegenüber Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten.
Die Oppositionsparteien lehnten das Vorhaben aus unterschiedlichen Motiven ab. Die AfD bemängelte, dass die neue Grundsicherung die Steuerzahler kaum entlasten werde. Sie spare nur wenig ein und bringe den Behörden viel Aufwand, sagte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy.
Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten an den Pranger zu stellen und „unmenschliche Sanktionen“ einzuführen. Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, Sanktionen brächten keine stabile Beschäftigung, weil sie auf Angst statt auf Vertrauen setzten.
Das Gesetz muss noch in den Bundesrat, ist dort aber nicht zustimmungspflichtig.
Mehr zum Thema – Sozialkahlschlag an der „Heimatfront“: Gefügig machen für imperialistische Barbarei
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des „Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes“ am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.