Der Fall Northvolt wirft ein Licht auf den Umgang der Politik mit öffentlichen Geldern, heißt es im Blätterwald. Ein Bericht des Bundesrechnungshof legt detailliert dar, wie ein Projekt, das als industriepolitisches Vorzeigevorhaben verkauft wurde, zu einem finanziellen Desaster für den Staat werden konnte. Im Zentrum der Kritik in der Berichterstattung stehen der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther.

Statt solider Absicherung dominierte offenbar Zuversicht, so der Tenor. Genau das ist der Kernvorwurf der Rechnungsprüfer: Entscheidende Risiken seien vor der Vergabe einer staatlich abgesicherten Wandelanleihe nicht ausreichend untersucht worden. Trotz lückenhafter Unterlagen des Unternehmens und bekannter Unsicherheiten habe man grünes Licht gegeben. Interne Warnsignale – etwa zu möglichen Verzögerungen und steigenden Kosten beim Bau der Fabrik – blieben ohne Konsequenzen. Selbst ein eigens eingeholtes Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, das auf Probleme hinwies, habe keine spürbare Kurskorrektur ausgelöst.

Einfach durchziehen?

Besonders brisant ist der Umgang mit dem Parlament. Der Bundestag sollte über außerplanmäßige Ausgaben entscheiden, erhielt jedoch offenbar keine vollständige Darstellung der finanziellen Risiken. Das Ausfallpotenzial der Anleihe tauchte in den entscheidenden Unterlagen schlicht nicht auf. Damit wurde den Abgeordneten die Grundlage für eine informierte Entscheidung entzogen.

Das Bundesfinanzministerium, damals unter Führung von Christian Lindner, wurde nicht wie sonst üblich eingebunden. Eine unabhängige Bewertung der Risiken durch dieses Ministerium fand somit nicht statt. Der Bund übernahm letztlich 321 Millionen Euro, das Land Schleswig-Holstein weitere 300 Millionen. Zusätzlich stehen Förderzusagen von rund 700 Millionen Euro im Raum, deren tatsächliche Belastung für den Staatshaushalt noch offen ist, heißt es.

Forderungen nach politischer Aufarbeitung, etwa durch einen Untersuchungsausschuss, wurden abgelehnt. Wie hoch der endgültige Schaden ausfällt, wird erst das Ende des Insolvenzverfahrens zeigen.





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