Von Kai Rebmann

Wir können alles – außer wählen! Gilt das für Deutschland im Jahre 2025? Marcel Luthe sagt: Ja! Und der Chef der Good Governance Gewerkschaft (GGG) weiß in diesem Zusammenhang, wovon er spricht. Schließlich war es Luthe, der die Berlin-Wahl 2021 erfolgreich angefochten und damit eine Neuwahl in der Hauptstadt erwirkt hat. Jetzt könnte sich eben dieses Szenario wiederholen – mit dem Unterschied, dass die Auswirkungen weitaus größer wäre und einer demokratischen Bankrotterklärung für das „beste Deutschland aller Zeiten“ gleichkäme.

Dass das BSW seit Monaten eine Neuauszählung der Bundestagswahl fordert, ist ebenso bekannt wie die Argumente, die die Partei von Sahra Wagenknecht dafür ins Feld führt. Es sei in den Wahllokalen bei der ursprünglichen Auszählung in relevantem Maße zu Verwechslungen mit dem „Bündnis Deutschland“ gekommen. Auch wenn es durchaus Indizien dafür gibt, die die Sichtweise des BSW stützen, wurden die Einsprüche wiederholt abgewiesen. Was wiederum kaum überrascht, denn bis jetzt hat sich noch kein ordentliches Gericht damit befassen müssen.

Bis dato haben sich lediglich von der Regierung bzw. dem Bundestag eingesetzte Ausschüsse mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des zur Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 festgestellten amtlichen Endergebnisses befassen müssen. Oder anders ausgedrückt: Die Parlamentarier haben selbst überprüft, ob sie das ihnen zugesprochene Mandat rechtmäßig ausüben, sprich ihnen diese Ehre nach demokratischen Regeln zuteil geworden ist.