Von Kai Rebmann
„Wir werden einander viel zu verzeihen haben.“ Es war dieser Satz des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) im Frühjahr 2020 zu Beginn der Corona-Krise, der zeigte, dass die Verantwortlichen wohl schon damals ahnten, dass ihre Politik der Verbote und Bevormundung auf reichlich sandigem Grund gebaut war.
Nun ist Verzeihen das Eine, das Eingestehen von Fehlern aber nicht etwas komplett Anderes – denn Ersteres kann es ohne Letzteres kaum geben. Und, ganz wichtig: die Vergebung möglicher oder tatsächlicher Schuld darf auch keine Einbahnstraße sein. Denn während von den mutmaßlich verfassungswidrig handelnden Politikern und Behördenchefs bis zum heutigen Tag noch niemand wirklich spürbare Konsequenzen über sich ergehen lassen musste, stehen hunderte, wenn nicht tausende deutsche Ärzte vor den Scherben ihrer beruflichen und privaten Existenz – Berufsverbote bis hin zu Freiheitsstrafen wurden in den vergangenen Jahren bekanntlich massenhaft verhängt. Wo andere Länder, wie etwa Spanien, längst zu einer Art Generalamnesie für sogenannte „Pandemievergehen“ übergegangen sind, zeigt sich Deutschland weiter uneinsichtig und setzt auf Sturheit.
Diese Hintergründe sind wichtig, um die Dimension der jüngsten diplomatischen Eskalation zwischen den USA und der Bundesregierung auf Ebene der Gesundheitspolitik besser einordnen zu können. Auslöser war ein Brandbrief des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. an seine Amtskollegin Nina Warken (CDU), in dem dieser den deutschen Umgang mit sogenannten „Attestärzten“ anprangert. Die NZZ zitiert hinter der Bezahlschranke aus dem Schreiben: „Wenn eine Regierung Ärzte dafür kriminalisiert, dass sie ihre Patienten beraten, überschreitet sie eine Grenze, die freie Gesellschaften immer als unantastbar erachtet haben.“
Corona wurde zur Blaupause für restriktive Politik
Unausgesprochen steckt aber noch mehr in diesem Satz: Corona war und ist das Ende der Freiheit, wie wir sie im Westen bis zum Jahr 2020 kannten – oder zu kennen glaubten. Verbote, Bevormundungen und Sanktionen sind seither aus dem Instrumentenkasten der Politik nicht mehr wegzudenken, und wenn sie noch so oft im Gewand der Fürsorge und Sicherheit daherkommen. Oder gleich ganze Berufsgruppen zu Erfüllungsgehilfen der Regierungen gemacht werden.
Kennedy Jr. nimmt eben darauf Bezug und wirft der Bundesregierung in seinem Brief genau das vor, wenn er schreibt, Ärzte seien während der Corona-Krise als „Vollstrecker staatlicher Politik“ missbraucht worden. Und wer nicht mitspielte, der bekam die ganze Härte des sogenannten Rechtsstaats zu spüren, der sich nicht nur, aber vor allem in dieser Zeit gleichfalls zum willigen Befehlsempfänger des Corona-Regimes gemacht hat.
Doch damit noch nicht genug: Die USA haben dem Bericht zufolge eine Meldestelle für deutsche Ärzte eingerichtet, die von der Justiz mit Berufsverboten, Bußgeldern und/oder Freiheitsstrafen belegt wurden, weil sie unechte Maskenatteste oder falsche Impfbescheinigungen ausgestellt haben sollen. Diese soll sich dem Vernehmen nach eines regen Zulaufs erfreuen, auch wenn es sich dabei freilich nur um einen Kummerkasten symbolischer Natur handeln dürfte.
Ärztin wehrt sich gegen pauschale Verurteilung durch Ministerin
Wann war ein Maskenattest eigentlich „unecht“? Das ist bis heute nicht abschließend, sprich nicht rechtssicher geklärt. Sicher ist zum Beispiel nur, dass eine Ausstellung ohne vorherige Untersuchung als ein strafbares Vergehen angesehen wurde. Mit anderen Worten: Was heute bei der Krankschreibung per Telefon problemlos möglich und fast schon zum Standard geworden ist, wurde von Gerichten während der Corona-Krise als Straftat bewertet.
Und Nina Warken? Die CDU-Politikerin zeigt sich von der Einmischung aus den USA in vermeintlich „innerdeutsche Angelegenheiten“ einmal mehr schwer entrüstet. Konsequenzen für Ärzte habe es hierzulande schließlich nur „bei Betrug und Urkundenfälschung“ gegeben, behauptet die Gesundheitsministerin und sagt damit nicht nur die Unwahrheit, sondern begibt sich noch dazu auf juristisch sehr dünnes Eis.
Denn mehr als deutlich spürbare Konsequenzen hat es sehr wohl gegeben, auch bei Vergehen, die weit unterhalb jenem eines Betrugs oder einer Urkundenfälschung anzusiedeln sind. Darauf weist der Anwalt Markus Haintz hin, der eine Mandantin vertritt, die erst vor wenigen Wochen – also im Februar 2026 (!) – noch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. Die Ärztin hatte ein „unrichtiges“ Maskenattest ausgestellt – und zwar ausdrücklich nach einer Untersuchung des Patienten, die aber mittels einer hierfür wohl als nicht geeignet erachteten Bioresonanztherapie durchgeführt worden war. Gegen die Behauptung der Ministerin, die damit alle verurteilten Ärzte pauschal als Betrüger und Fälscher abstempelt, wehrt sich die Medizinerin deshalb jetzt mit einer Unterlassungsklage.
Höchste Zeit für eine Amnesie in Sachen Corona wäre es in Deutschland auch nach Einschätzung von Volker Boehme-Nessler längst gekommen. Der renommierte Staatsrechtler sieht etwa die Maskenpflicht als „weitgehend sinnlos“ belegt und somit „verfassungswidrig“ an und hält dementsprechend auch die auf dieser Grundlage ergangenen Urteile gegen deutsche Ärzte nicht zuletzt unter dem Aspekt der Gerechtigkeit für „inakzeptabel“.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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