Von Kai Rebmann

„Wir werden einander viel zu verzeihen haben.“ Es war dieser Satz des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) im Frühjahr 2020 zu Beginn der Corona-Krise, der zeigte, dass die Verantwortlichen wohl schon damals ahnten, dass ihre Politik der Verbote und Bevormundung auf reichlich sandigem Grund gebaut war.

Nun ist Verzeihen das Eine, das Eingestehen von Fehlern aber nicht etwas komplett Anderes – denn Ersteres kann es ohne Letzteres kaum geben. Und, ganz wichtig: die Vergebung möglicher oder tatsächlicher Schuld darf auch keine Einbahnstraße sein. Denn während von den mutmaßlich verfassungswidrig handelnden Politikern und Behördenchefs bis zum heutigen Tag noch niemand wirklich spürbare Konsequenzen über sich ergehen lassen musste, stehen hunderte, wenn nicht tausende deutsche Ärzte vor den Scherben ihrer beruflichen und privaten Existenz – Berufsverbote bis hin zu Freiheitsstrafen wurden in den vergangenen Jahren bekanntlich massenhaft verhängt. Wo andere Länder, wie etwa Spanien, längst zu einer Art Generalamnesie für sogenannte „Pandemievergehen“ übergegangen sind, zeigt sich Deutschland weiter uneinsichtig und setzt auf Sturheit.

Diese Hintergründe sind wichtig, um die Dimension der jüngsten diplomatischen Eskalation zwischen den USA und der Bundesregierung auf Ebene der Gesundheitspolitik besser einordnen zu können. Auslöser war ein Brandbrief des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. an seine Amtskollegin Nina Warken (CDU), in dem dieser den deutschen Umgang mit sogenannten „Attestärzten“ anprangert. Die NZZ zitiert hinter der Bezahlschranke aus dem Schreiben: „Wenn eine Regierung Ärzte dafür kriminalisiert, dass sie ihre Patienten beraten, überschreitet sie eine Grenze, die freie Gesellschaften immer als unantastbar erachtet haben.“