Der nächste Irrsinn der Gerichtsbarkeit, den keiner mehr versteht: Dank Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekommt der umstrittene Familiennachzug neue Dynamik. Damit könnten weitere hunderte Kinder, die kein Wort Deutsch sprechen, in den ohnehin hoffnungslos überlasteten Schulen landen. 

Blockade-Praxis wurde korrigiert

Der VfGH hat nämlich eine Blockade-Praxis korrigiert. Bisher war es so, dass die Einleitung eines Asyl-Aberkennungsverfahrens, etwa gegen einen Syrer, automatisch den Familiennachzug blockiert hat. Das aber wird künftig nicht mehr möglich sein. 

Grundrecht auf Familie

Gegen die bisherige Praxis hat eine Frau von zwei minderjährigen Kindern aus Syrien beim VfGH geklagt und – man glaubt es kaum – auch recht bekommen. Das Höchstgericht kam nämlich zum Schluss, dass es zwar ein legitimes öffentliches Interesse sei, dass die Familien von Asylberechtigten, deren Status aberkannt werde, nicht nachkommen dürfen (das steht auch explizit im Asylgesetz). Aber: Dieses Interesse sei gegen das Grundrecht auf Familie abzuwägen. 

Negative Entscheidung müsse bekämpft werden können

Die Betroffenen hätten einen Anspruch, eine negative Entscheidung zur Familienzusammenführung effektiv bekämpfen zu können. Und das sei nicht gegeben, wenn für ein Einreiseverbot der Fakt genügt, dass ein Aberkennungsverfahren anhängig ist. 

Konkret: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hätte bei der Ablehnung des Familiennachzugs gegenüber der syrischen Familie einen Bescheid ausstellen müssen, der auch die Möglichkeit bietet, diesen rechtlich zu bekämpfen. 

Bundesverwaltungsgericht muss eigenständig prüfen

Nicht nur das: Laut VfGH könne sich das BVwG nicht „darauf beschränken, zu prüfen, ob ein Aberkennungsverfahren durch das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen (BFA) eingeleitet wurde und ob die Erledigung im Zeitpunkt seiner Entscheidung offen ist“.  Vielmehr müsse es eigenständig prüfen: Zum einen, wie wahrscheinlich ein Schutzstatus für die Familie ist, zum anderen, „ob das Vorliegen eines Aberkennungsgrundes nicht einmal wahrscheinlich ist“. Das BVwG muss auch die Dauer des Aberkennungsverfahrens prüfen und bei Verzögerungen sagen, wer schuld ist.

Weiterer Kniefall vor der Asyl-Lobby

Diese Argumentation der Höchstrichter zeigt einmal mehr, wie wichtig es wäre, dass Aberkennungsverfahren effizient durchgezogen und Syrer, die nach dem Fall des Assad-Regimes keinen Schutzstatus mehr in Österreich haben, sofort abgeschoben werden. Entsetzt über dieses Urteil zeigt sich die FPÖ. Justizsprecher Harald Stefan bezeichnete diese Entscheidung “als einen „weiteren Kniefall vor der Asyl-Lobby und Anschlag auf die Sicherheit Österreichs“. Dieses Urteil sei ein weiterer Beweis dafür, “wie weit sich die Höchstgerichte von der Lebensrealität der Österreicher entfernt haben. Anstatt die Sicherheit unserer Heimat zu gewährleisten, wird hier eine Einladung für tausende weitere Menschen aus fremden Kulturen ausgesprochen. Das ist ein Freibrief für den Familiennachzug und wird das Asyl-Chaos weiter befeuern.”

Österreicher bezahlen für organisiertes Staatsversagen

Das System sei von vorne bis hinten kaputt. Es könne nicht sein, dass die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens zu einem jahrelangen Schwebezustand führe, an dessen Ende nicht die Abschiebung, sondern der Familiennachzug stehe. „Genau das ist das Ergebnis der Politik der offenen Grenzen, die von den Systemparteien und willfährigen Gerichten betrieben wird. Die Österreicher zahlen mit ihrer Sicherheit und ihrem Steuergeld für dieses organisierte Staatsversagen”, betonte Stefan, der “ein sofortiges Ende dieser selbstzerstörerischen Politik, einen konsequenten Abschiebeplan für Syrer und einen generellen Asylstopp” fordert.



Source link