Da nimmt man sich vor, endlich kürzer zu treten und nur noch dann zu schreiben, wenn es einem wichtig ist – und dann schlägt die Realität so heftig zu, dass man doch gleich wieder in die Tasten greift. Weil man den Irrsinn sozusagen aus sich herausschreien will. Im vorliegenden Fall hat das etwas Befreiendes – weil sich das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den freien Wechsel des Geschlechts ermöglicht, quasi selbst ad absurdum führt.

Worum geht es? Sven Liebich alias Marla-Svenja Liebich, den die großen Medien als Rechtsextremen bezeichnen, hat mit seinem Geschlechtswechsel vor dem Standesamt bereits die rot-grünen Macher der neuen Regelung vorgeführt (siehe den Beitrag von Vera Lengsfeld „Warum wir Marla Svenja Liebich dankbar sein können – Selbstbestimmungsgesetz in seiner vollen Pracht“).

Ohne sich der unfreiwilligen Komik bewusst zu sein, verstärkt der deutsche Amtsschimmel nun noch die Entlarvung, die Liebich beabsichtigt. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landratsamt Merseburg schon im Dezember 2025 ein Verfahren am Amtsgericht Halle eingeleitet – „in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt“, wie eine Sprecherin des Kreises mitteilte (siehe hier).