
Was vom Tod der Kessler-Zwillinge bleibt, ist keine moralische Warnung. Sondern ein einfacher, unbequemer Satz: Selbstbestimmung endet nicht an der Schwelle des Todes.
Der begleitete Suizid der Kessler-Zwillinge hat die Republik offenbar stärker erschüttert als so manche politische Affäre. Zwei fast 90-jährige Frauen entscheiden sich bewusst, ihr Leben zu beenden, und sofort werden moralische Brandreden geschwungen, als sei hier ein Damm gebrochen. Besonders der Kommentar der „Bild-Zeitung“, der den Tod der beiden als „kein Vorbild“ geißelt, spricht eine Sprache, die zwar laut ist, aber vor allem ein tiefes Misstrauen gegenüber der Eigenverantwortung mündiger Bürger zeigt.
Doch wer das Lebensende der Kesslers skandalisiert, lenkt von der eigentlichen Frage ab: Wem gehört das Leben? Dem Staat? Einer moralisch aufgeladenen Öffentlichkeit? Oder am Ende doch dem Individuum?
Sterben und Tod sind tabuisiert
Die Kesslers wussten, was sie taten. Sie hatten ein langes Leben hinter sich, sie hatten Pläne, Ansprüche und klare Vorstellungen davon, was sie nicht ertragen wollten: Abhängigkeit, Heimstrukturen, ein Sterben in Fremdbestimmung. Dass man ihnen nun unterschwellig abspricht, diese Entscheidung bewusst getroffen zu haben, ist nichts anderes als eine paternalistische Anmaßung. Wer jahrzehntelang ein Leben in Selbstbeherrschung führte, verliert nicht schlagartig die Urteilskraft, nur weil die Gesellschaft die eigenen Tabus nicht erträgt. Noch stärker als das Thema Abtreibung sind Sterben und Tod tabuisiert, vor allem wenn es um den „Freitod“ geht.
Der Bild-Kommentar warnt vor „falschen Signalen“. Aber das falsche Signal sendet nicht der Tod der Kesslers, sondern eine Politik, die das Thema Sterbehilfe seit Jahren aussitzt, weil sie Angst hat vor der eigenen moralischen Unentschlossenheit. Es ist bezeichnend, dass das Bundesverfassungsgericht schon 2020 feststellte, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben Verfassungsrang hat, während der Bundestag sich bis heute um klare gesetzliche Rahmen drückt. Diese Passivität wird nicht durch Empörung ersetzt.
Moralische Schlagzeilen lindern keinen Schmerz
Dass Kritiker jetzt von einem „Vorbild-Effekt“ warnen, zeigt eine tiefe Verwechslung: Begleiteter Suizid ist keine Einladung, sondern eine Option. Und Optionen sind nicht gefährlich, ihre Abwesenheit ist es. Wer verhindern will, dass Menschen aus Not oder Einsamkeit gehen, muss endlich in Pflege, Hospize, Palliativ-Medizin und soziale Infrastruktur investieren. Moralische Schlagzeilen schaffen keine Betten in Pflegeheimen. Sie lindern keinen Schmerz. Sie verhindern keinen existenziellen Kontrollverlust.
Der Tod der Kessler-Zwillinge mag emotional berühren, aber er ist kein gesellschaftlicher Untergang. Er ist vielmehr Ausdruck einer Freiheit, die in Deutschland zwar theoretisch existiert, praktisch aber noch immer unter Verdacht steht. Dass zwei Frauen, die ihr Leben gemeinsam gestaltet haben, auch ihren Abschied gemeinsam planen, ist nicht gefährlich. Gefährlich ist die Vorstellung, dass der Staat oder die öffentliche Meinung Menschen am Lebensende vorschreiben sollten, was als „richtig“ zu empfinden ist.
Die „Bild-Zeitung“ mag darin einen moralischen Imperativ sehen. Die Realität aber ist komplexer: Ein selbstbestimmter Tod nimmt niemandem etwas weg. Er ist kein Angriff auf die Schwachen, sondern eine Möglichkeit für diejenigen, die für sich entscheiden – und zwar nur für sich. Wer daraus eine gesellschaftliche Forderung ableitet, konstruiert ein Problem, das mit der Lebenswirklichkeit wenig zu tun hat.
Die Kesslers wollten keine Debatte auslösen
Die wirkliche Aufgabe besteht darin, zwei Dinge zu verbinden: bestmögliche Versorgung für alle und maximale Freiheit für den Einzelnen. Wer eines gegen das andere ausspielt, hat den Kern nicht verstanden. Die Kesslers wollten keine Debatte auslösen. Aber vielleicht sollten wir genau das tun: eine ehrliche Diskussion darüber, wie eine alternde Gesellschaft Autonomie respektiert, ohne Schutz aufzugeben.
Wer also wirklich Verantwortung übernehmen will, muss zweierlei tun: erstens die Versorgung am Lebensende so stärken, dass niemand aus Verzweiflung geht, und zweitens die Autonomie ernst nehmen, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich schützt. Das eine ist ohne das andere nicht denkbar. Ein Leben in Würde bedingt ein Sterben in Würde!
Was vom Tod der Kessler-Zwillinge bleibt, ist keine moralische Warnung. Sondern ein einfacher, unbequemer Satz: Selbstbestimmung endet nicht an der Schwelle des Todes.