Man hört von diesem angeblichen „Umweltverband“ vor allem im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren. Die DUH klagt mal auf Tempo 30 in Städten, mal für noch mehr Klimaschutz. Diesmal wollte sie BMW und Mercedes vorschreiben, was sie produzieren.
Diesmal lief nicht alles so, wie sich das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhoffte. Noch vor wenigen Wochen hatte sie vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Rechtsanspruch auf Klimaschutzmaßnahmen erreicht, was die Möglichkeiten der Bürger, durch Wahlentscheidungen die Richtung zu ändern, deutlich einschränkte.
Aber dieses Mal war das Gegenüber nicht die Verwaltung, sondern zwei Privatunternehmen: BMW und Mercedes. Die DUH, die manche böse Zungen einen „Abmahnverein“ nennen, wollte für BMW und Mercedes ein Verbot verhängen, neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Verkehr zu bringen ‒ nicht erst ab dem 31. Oktober 2030, sondern schon davor, sofern die „durch die Beklagten in Verkehr gebrachten Pkw bei ihrer Nutzung bereits in der Summe mehr als 604 Tonnen CO₂ beziehungsweise 516 Millionen Tonnen CO₂ emittieren“.

Diese Klagen waren schon vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten gescheitert. Nun hat der Bundesgerichtshof die von der DUH angestrebte Revision abgewiesen.
Aus dem Pariser Übereinkommen sowie aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz ergäben sich nur Begrenzungen für die Gesamtmenge der Emissionen, aber nicht einmal Budget für den Verkehrssektor, geschweige denn für einzelne Unternehmen. Da die EU-Vorgaben von beiden Firmen eingehalten würden, gebe es keine Grundlage für weitergehende Beschränkungen.
Zentral sind jedoch, gerade im Zusammenhang mit dem Wirken der DUH, diese Sätze:
„Allein die Gesetzgebung bietet den geeigneten Rahmen dafür, den Klimaschutz und dessen Spannungsverhältnis zu etwaigen gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich zu bringen. […] Demgegenüber ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte, aus der offenen Formulierung des Art. 20a GG konkret quantifizierbare Grenzen der Erderwärmung und damit korrespondierende Emissionsmengen oder Reduktionsvorgaben abzuleiten.“
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