Während sich ein Angriff der USA auf den Iran abzeichnet, segelt die EU einmal mehr im amerikanischen Windschatten und erklärt die Revolutionsgarden zur Terrororganisation. Sieht so die reklamierte europäische Autonomie aus?


Moralische Positionierung und demonstrative Symbolik passen zum politischen Stil von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Foto: Marko Lukunic/Imago/Pixsell


Wer die Bilder im Kopf hat, mit welcher Brutalität das iranische Regime die jüngsten Unruhen niedergeschlagen hat, wird sich fragen: Warum wurden die Islamischen Revolutionsgarden (IRG) nicht schon viel früher von der EU auf die Terrorliste gesetzt? Dazu finden sich erstaunliche Antworten.

Zum einen sind die juristischen Hürden für einen solchen Schritt relativ hoch. Es braucht Entscheidungen und Urteile nationaler Behörden oder Gerichte. Den Terrorverdacht nur zu behaupten, reicht nicht aus. Zum anderen sind die Revolutionsgarden eine quasi staatliche Institution. Und das schafft völkerrechtliche Probleme, wenn die sie auf der Terrorliste landen, von den diplomatischen und politischen ganz zu schweigen. Was also hat sich verändert?

Die EU-Terrorliste ist kein Strafrecht

Es gibt einige nationale Urteile, aus denen man juristisch ableiten kann, dass die Revolutionsgarden in terroristische Aktivitäten verwickelt sind. Dafür fanden sich einerseits plausible Indizien, andererseits wird vieles auch nur vermutet. Doch gibt es keine strafrechtlich relevanten Beweise oder gar Urteile. Allerdings braucht es die nach europäischem Recht nicht, denn die EU-Terrorliste ist präventives Sicherheitsrecht, kein Strafrecht. Selbst mit dieser juristischen Konstruktion steht die pauschale Verurteilung der Revolutionsgarden als Terrororganisation auf dünnem Eis.

Es bleibt das Risiko, dass die EU vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt wird und verliert. Zumal viele der jetzt geltend gemachten Indizien auf Geheimdienstinformationen basieren, die nicht vollständig überprüfbar sind.

Daraus geht hervor: Das Vorgehen der EU gegenüber Iran ist primär politisch motiviert und sollte daher auch genauso bewertet werden. Zwar gibt es jetzt bessere rechtliche Handhabe, um gegen IRG-Netzwerke in Europa vorzugehen und beispielsweise Vermögen zu beschlagnahmen. Das aber wird praktisch wenig nutzen, weil die Revolutionsgarden in ihren Kernstrukturen außerhalb Europas agieren, und ihr Vermögen in Drittstaaten und intransparenten Netzwerken angelegt haben, die dem europäischen Zugriff entzogen sind. Sie auf die Terrorliste zu setzen, ist ein symbolischer Akt der Europäischen Union und ihr Adressat primär die eigene Bevölkerung.

Kein Kontakt zu den Revolutionsgarden als Staat im Staate

Ob das die Kosten und Risiken rechtfertigt, die mit diesem Schritt verbunden sind, darf bezweifelt werden. Das meint zum einen erhöhte Sicherheitsrisiken für europäische Diplomaten, Nichtregierungsorganisation (NGOs) oder Journalisten, die in der Region agieren. Vor allem aber verliert die EU damit einen Großteil ihrer diplomatischen Handlungsfähigkeit gegenüber Iran und seinem Regime. Bedeutet dieser Rechtsakt doch de facto den Abbruch aller sicherheitsrelevanten Kommunikationskanäle in die Revolutionsgarden, die als Staat im Staate ein entscheidender ziviler und militärischer Akteur sind.

Die Garden präsentieren sich gern als monolithischer Block, bilden jedoch eine Organisation voller Widersprüche, die in den vergangenen Jahren immer deutlicher zutage traten. Zum Beispiel zwischen der obersten Führungsebene der Garden, die den klerikalen Vätern der Islamischen Republik aus Prinzip und Eigennutz ungebrochen verpflichtet bleiben, und jüngeren Offizieren, die ihre Felle davon schwimmen sehen und für einen Platz an den Fleischtöpfen der Macht auch zu weitreichenden politischen Konzessionen bereit sind.

Europa erlegt sich eine Iran-Politik mit angezogener Handbremse auf

Sich den Kommunikationskanal in die IRG hinein juristisch quasi selbst zu verbieten, schränkt die Handlungsfähigkeit der EU in der Iran-Krise ein und kann ihr bei einer weiteren Eskalation des Konfliktes und bei der Suche nach regionaler Deeskalation schwer auf die Füße fallen. Mit dieser institutionellen Selbstbindung nimmt sich die EU entscheidende Möglichkeiten, flexibel zu reagieren und Spielräume innerhalb des Regimes auszunutzen. Das Europa der 27 hat sich damit zu einer Iran-Politik mit angezogener Handbremse verurteilt, die so kaum eine Chance hat, sich aus dem Windschatten Washington zu lösen.

Natürlich bedeutet die Terror-Listung der IRG, dass deren zivilen und militärischen Unternehmungen nur noch über eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit verfügen und höheren Risiken eingehen werden. Unter dem Label „Terrorist“ sind sie kein legitimer Akteur mehr, was die Interaktion auch mit neutralen Dritten deutlich erschwert. Das ist ganz sicher gewollt und nachvollziehbar, hat aber eine politische und völkerrechtliche Kehrseite: Sie besteht in der faktischen Delegitimierung staatlicher Gewalt. Die damit verbundenen außen- und sicherheitspolitischen Probleme können im Umgang mit den Taliban besichtigt werden. Es gehen Optionen verloren, auf die prekäre humanitäre Lage in Afghanistan halbwegs adäquat reagieren zu können. Politisch klüger wäre es, einzelne Akteure und Sektoren der Revolutionsgarden wie die militärische Auslandsabteilung oder die Al-Quds-Brigaden ins Visier zu nehmen. Das wäre weniger spektakulär, aber wirksamer, weil es auf innere Widersprüche zielt und hilft, alternative Machtoptionen zu beschleunigen.

Ein Regime Change made in USA naht

Wenn die EU ihre Politik gegenüber Teheran verschärft, wird den wirtschaftlichen Niedergang Irans beschleunigen, dabei das Narrativ vom „feindseligen Westen“ bedienen und so den Hardlinern des Regimes in die Karten spielen. Wenn die EU dies in Kauf nimmt, signalisiert sie, dass ihr moralische Positionierung und demonstrative Symbolik wichtiger sind als Diplomatie und differenzierende Realpolitik.

Das passt zum politischen Stil der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihrer Außenbeauftragten, ist aber letztlich eine Bankrotterklärung. Man stellt sich darauf ein – und dies an der Seite Washingtons –, dass ein gewaltsamer Regimewechsel made in USA nur noch eine Frage der Zeit ist.

ft völkerrechtliche Probleme, wenn die sie auf der Terrorliste landen, von den diplomatischen und politischen ganz zu schweigen. Was also hat sich verändert? Die EU-Terrorliste ist kein StrafrechtEs gibt einige nationale Urteile, aus denen man juristisch ableiten kann, dass die Revolutionsgarden in terroristische Aktivitäten verwickelt sind. Dafür fanden sich einerseits plausible Indizien, andererseits wird vieles auch nur vermutet. Doch gibt es keine strafrechtlich relevanten Beweise oder gar Urteile. Allerdings braucht es die nach europäischem Recht nicht, denn die EU-Terrorliste ist präventives Sicherheitsrecht, kein Strafrecht. Selbst mit dieser juristischen Konstruktion steht die pauschale Verurteilung der Revolutionsgarden als Terrororganisation auf dünnem Eis. Es bleibt das Risiko, dass die EU vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt wird und verliert. Zumal viele der jetzt geltend gemachten Indizien auf Geheimdienstinformationen basieren, die nicht vollständig überprüfbar sind.Daraus geht hervor: Das Vorgehen der EU gegenüber Iran ist primär politisch motiviert und sollte daher auch genauso bewertet werden. Zwar gibt es jetzt bessere rechtliche Handhabe, um gegen IRG-Netzwerke in Europa vorzugehen und beispielsweise Vermögen zu beschlagnahmen. Das aber wird praktisch wenig nutzen, weil die Revolutionsgarden in ihren Kernstrukturen außerhalb Europas agieren, und ihr Vermögen in Drittstaaten und intransparenten Netzwerken angelegt haben, die dem europäischen Zugriff entzogen sind. Sie auf die Terrorliste zu setzen, ist ein symbolischer Akt der Europäischen Union und ihr Adressat primär die eigene Bevölkerung. Kein Kontakt zu den Revolutionsgarden als Staat im StaateOb das die Kosten und Risiken rechtfertigt, die mit diesem Schritt verbunden sind, darf bezweifelt werden. Das meint zum einen erhöhte Sicherheitsrisiken für europäische Diplomaten, Nichtregierungsorganisation (NGOs) oder Journalisten, die in der Region agieren. Vor allem aber verliert die EU damit einen Großteil ihrer diplomatischen Handlungsfähigkeit gegenüber Iran und seinem Regime. Bedeutet dieser Rechtsakt doch de facto den Abbruch aller sicherheitsrelevanten Kommunikationskanäle in die Revolutionsgarden, die als Staat im Staate ein entscheidender ziviler und militärischer Akteur sind. Die Garden präsentieren sich gern als monolithischer Block, bilden jedoch eine Organisation voller Widersprüche, die in den vergangenen Jahren immer deutlicher zutage traten. Zum Beispiel zwischen der obersten Führungsebene der Garden, die den klerikalen Vätern der Islamischen Republik aus Prinzip und Eigennutz ungebrochen verpflichtet bleiben, und jüngeren Offizieren, die ihre Felle davon schwimmen sehen und für einen Platz an den Fleischtöpfen der Macht auch zu weitreichenden politischen Konzessionen bereit sind.Europa erlegt sich eine Iran-Politik mit angezogener Handbremse aufSich den Kommunikationskanal in die IRG hinein juristisch quasi selbst zu verbieten, schränkt die Handlungsfähigkeit der EU in der Iran-Krise ein und kann ihr bei einer weiteren Eskalation des Konfliktes und bei der Suche nach regionaler Deeskalation schwer auf die Füße fallen. Mit dieser institutionellen Selbstbindung nimmt sich die EU entscheidende Möglichkeiten, flexibel zu reagieren und Spielräume innerhalb des Regimes auszunutzen. Das Europa der 27 hat sich damit zu einer Iran-Politik mit angezogener Handbremse verurteilt, die so kaum eine Chance hat, sich aus dem Windschatten Washington zu lösen.Natürlich bedeutet die Terror-Listung der IRG, dass deren zivilen und militärischen Unternehmungen nur noch über eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit verfügen und höheren Risiken eingehen werden. Unter dem Label „Terrorist“ sind sie kein legitimer Akteur mehr, was die Interaktion auch mit neutralen Dritten deutlich erschwert. Das ist ganz sicher gewollt und nachvollziehbar, hat aber eine politische und völkerrechtliche Kehrseite: Sie besteht in der faktischen Delegitimierung staatlicher Gewalt. Die damit verbundenen außen- und sicherheitspolitischen Probleme können im Umgang mit den Taliban besichtigt werden. Es gehen Optionen verloren, auf die prekäre humanitäre Lage in Afghanistan halbwegs adäquat reagieren zu können. Politisch klüger wäre es, einzelne Akteure und Sektoren der Revolutionsgarden wie die militärische Auslandsabteilung oder die Al-Quds-Brigaden ins Visier zu nehmen. Das wäre weniger spektakulär, aber wirksamer, weil es auf innere Widersprüche zielt und hilft, alternative Machtoptionen zu beschleunigen.Ein Regime Change made in USA nahtWenn die EU ihre Politik gegenüber Teheran verschärft, wird den wirtschaftlichen Niedergang Irans beschleunigen, dabei das Narrativ vom „feindseligen Westen“ bedienen und so den Hardlinern des Regimes in die Karten spielen. Wenn die EU dies in Kauf nimmt, signalisiert sie, dass ihr moralische Positionierung und demonstrative Symbolik wichtiger sind als Diplomatie und differenzierende Realpolitik. Das passt zum politischen Stil der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihrer Außenbeauftragten, ist aber letztlich eine Bankrotterklärung. Man stellt sich darauf ein – und dies an der Seite Washingtons –, dass ein gewaltsamer Regimewechsel made in USA nur noch eine Frage der Zeit ist.



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