Stephen Karganovic
Die bösartige Behandlung, die dem angesehenen deutschen Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich zuteilwurde, ist vergleichbar mit der Verfolgung von Persönlichkeiten wie Giordano Bruno.
Neben den Machthabern überall auf der Welt ist auch Googles nach wie vor anonyme KI ein frommer Anhänger der Tugenden der freien Meinungsäußerung. Sie verkündet mutig und aus lauter guten Gründen, dass freie Rede für die Demokratie lebenswichtig sei, an die sie ebenfalls zu glauben vorgibt. Sie erinnert uns zudem – was gut zu wissen ist –, dass Meinungsfreiheit eine informierte Bürgerschaft und Selbstregierung fördert und staatliche Rechenschaftspflicht sicherstellt. Darüber hinaus erleichtern offener Dialog und Debatte den „Marktplatz der Ideen“, der eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftlichen Fortschritt darstellt und der Gesellschaft ein dringend benötigtes „Sicherheitsventil“ bietet. Und schließlich sei das ungehinderte Recht, Gedanken, Überzeugungen und Werte ohne Angst zu äußern, ein grundlegender Aspekt menschlicher Würde und Selbstverwirklichung. Amen, Amen, Amen.
In der Theorie würden alle diese edlen Sentiments von Herzen begrüßen. Dazu zählen sogar einige ihrer skrupellosesten Verletzer, wie etwa die deutsche Regierung.
Über ein Jahr lang hielt die deutsche Regierung den prominenten deutschen Anwalt Dr. Reiner Fuellmich nach seiner Entführung im Ausland aufgrund konstruierter Vorwürfe in Haft – unter außergewöhnlich harten und unmenschlichen Bedingungen, die offenbar einzig darauf abzielten, ihn zu quälen. In Deutschland ist für Dr. Fuellmich zumindest das Recht, seine Gedanken würdevoll zu äußern (von Selbstverwirklichung ganz zu schweigen), wie es Googles KI-Avatar so bewegend predigt, schon vor vielen Monden zum Fenster hinausgeworfen worden.
Wie viele gibt es noch, die sich überhaupt daran erinnern, wer Dr. Fuellmich ist und wofür er steht – geschweige denn, die sich seiner gegenwärtigen Lage bewusst sind?
Für jene, die es nicht wissen, sei eine kurze Erläuterung gegeben. Kurz nach dem plötzlichen Auftauchen der Covid-Affäre im Jahr 2019 erlangte Dr. Fuellmich, ein prominenter Prozessanwalt aus Göttingen, öffentliche Aufmerksamkeit, indem er vernünftige Fragen zur Natur und zum Ursprung des Aufruhrs stellte, der sich rasch zu einem globalen Phänomen entwickelte. Dieselben Fragen beschäftigten viele, doch nur wenige waren in der Lage, sie juristisch so präzise zu formulieren wie er. Anfangs waren seine Fragen eher vorsichtig formuliert und überschritten kaum die unausgesprochenen Grenzen zulässiger Untersuchung. Es gab nicht einmal ansatzweise einen Hinweis auf irgendeine „Verschwörungstheorie“ oder eine frontale Infragestellung der Integrität des Systems, das innerhalb weniger Wochen – zu damals noch unbekannten Zwecken – einen globalen Gesundheitsnotstand improvisiert hatte, der als Vorwand für beispiellos umfassende gesellschaftliche Verwerfungen und die Verhängung bislang unvorstellbarer Einschränkungen elementarer menschlicher Freiheiten diente.
Als auch prominente Fachleute aus der Medizin und anderen Bereichen begannen, Alarm zu schlagen und aus ihren jeweiligen Kompetenzfeldern heraus Fragen zu stellen, wurde denjenigen, die Reiner Fuellmichs öffentliche Stellungnahmen verfolgten, klar, dass sich sowohl Richtung als auch Ton der von ihm und seinen Mitstreitern betriebenen Covid-Untersuchung zu verändern begannen. Die von ihm aufgeworfenen Fragen waren nun nicht mehr bloß technischer Natur. Zunehmend stellte er – je tiefer er grub – die Gutgläubigkeit der politischen, medialen und pharmazeutischen Einschüchterungsmaschinerie infrage, die unter Berufung auf eine angebliche Pandemie ein globales Lockdown-Regime mit obligatorischen Masseninjektionen ungetesteter „therapeutischer“ Substanzen durchsetzte.
Dr. Fuellmichs grundlegende Fragen zur „Pandemie“ sind es wert, nochmals in Erinnerung gerufen zu werden:
„Erstens: Gibt es eine Corona-Pandemie, oder gibt es nur eine PCR-Test-Pandemie, konkret: Bedeutet ein positives PCR-Testergebnis, dass die getestete Person mit COVID-19 infiziert ist, oder bedeutet es im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion absolut gar nichts?
Zweitens: Dienen die sogenannten Anti-Corona-Maßnahmen wie Lockdowns, Gesichtsmasken, soziale Distanzierung und Quarantänevorschriften dem Schutz der Weltbevölkerung vor Corona, oder dienen sie lediglich dazu, Menschen in Panik zu versetzen, sodass sie – ohne Fragen zu stellen – glauben, ihr Leben sei in Gefahr, damit am Ende Pharma- und Technologiekonzerne enorme Gewinne aus dem Verkauf von PCR-Tests, Antigen- und Antikörpertests sowie Impfstoffen erzielen und darüber hinaus unsere genetischen Fingerabdrücke ernten können?
Und drittens: Stimmt es, dass die deutsche Regierung – stärker als jede andere Regierung – von den Hauptakteuren der sogenannten Corona-Pandemie massiv lobbyiert wurde? Deutschland gilt als besonders diszipliniertes Land und sollte daher zum Vorbild für den Rest der Welt werden, was die strikte und damit angeblich erfolgreiche Einhaltung der Corona-Maßnahmen betrifft.“
Als diese – offenkundig zwingenden – Fragen im öffentlichen Raum ignoriert blieben (während Dr. Fuellmich selbst allein für ihr Stellen verspottet und diffamiert wurde), zeichnete sich eine spürbare Verschiebung im Umfang und Fokus seiner Untersuchung ab. Sein messerscharfer juristischer Verstand wurde in höchstem Maße aktiviert. Die Blockadehaltung des Establishments selbst bei vergleichsweise harmlosen Fragen veranlasste ihn allmählich zu einer schonungslosen, tiefgehenden Prüfung des systemischen Hintergrunds der globalen Covid-Affäre – mit dem festen Vorsatz, bis zur Wurzel vorzudringen und keinen Stein auf dem anderen zu lassen. Dr. Fuellmich warf den Fehdehandschuh hin, als er ankündigte, Beweise für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in gewaltigem Ausmaß zu sammeln, von hinreichendem Gewicht, um ein Medizinisches Nürnberg II einzuberufen, mit parallelen Straf- und Sammelklageverfahren, die er im Justizsystem der Vereinigten Staaten sowie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuleiten beabsichtigte.
Dr. Fuellmich war sehr empfindlichen und feindseligen Interessen auf die Füße getreten. Offenkundig durfte ein solches, von ihm ins Auge gefasstes „Irrsinnsprojekt“ keinesfalls zugelassen werden. Umgehend wurden Pläne geschmiedet, ihn mit einer jener schäbigen Niedriglohn-Operationen auszuschalten, in denen Geheimdienste besonders versiert sind. Informanten wurden in seinem unmittelbaren Umfeld platziert, um ihn zu bespitzeln und mittels falscher Zeugenaussagen belastendes Material zu liefern. Eine geheime Anklageschrift (lettre de cachet, wie diese Praxis im Frankreich des Ancien Régime genannt wurde und die jüngst vom Haager Tribunal wiederbelebt worden ist) wegen eines angeblichen Geldwäscheschemas wurde vorbereitet, und die deutschen Behörden warteten auf die passende Gelegenheit, ihre ahnungslose Beute zu stellen. Diese Gelegenheit ergab sich vor zwei Jahren, als Dr. Fuellmich als deutscher Staatsbürger die Räumlichkeiten des deutschen Konsulats in Mexiko (technisch gesehen deutsches Hoheitsgebiet) betrat, um eine routinemäßige konsularische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Dort wurde er festgenommen und umgehend nach Deutschland verbracht, um nach dem Gutdünken der deutschen Behörden „entsorgt“ zu werden. Der einzige Trost besteht darin, dass er nicht wie der dissidente Journalist im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul umgebracht und zerstückelt wurde.
Nach einer beispiellosen, fast zweijährigen Untersuchungshaft unter mittelalterlichen Bedingungen, die offenbar eigens für ihn erdacht worden war (als offizielle Begründung diente der altbekannte Vorwand der „Fluchtgefahr“), wurde Dr. Fuellmich im April 2025 schließlich zu drei Jahren und neun Monaten Haft auf Grundlage der gegen ihn erhobenen, fingierten Vorwürfe verurteilt. Oberflächlich betrachtet wirkt alles ordentlich und korrekt. Technisch gesehen wurde er wegen eines Vergehens moralischer Verwerflichkeit verurteilt. Sein tatsächliches „Vergehen“ gegen das rachsüchtige globalistische Establishment – die unwiderlegbare öffentliche Bloßstellung seiner totalitären und bevölkerungsreduzierenden Agenda sowie seiner korrupten Verflechtung mit der ruchlosen pharmazeutischen Mafia und der erzwungenen Förderung ihrer tödlichen Produkte – wurde in diesen Verfahren nicht einmal erwähnt. Und doch: Während Dr. Fuellmich im Gefängnis verrottet, werden ausnahmslos alle zentralen Behauptungen, für die er tatsächlich eingesperrt wurde, inzwischen wissenschaftlich bestätigt.
Die sogenannten „Covid-Impfstoffe“ sind heute nachweislich mit Herzschäden verbunden – genau wie Dr. Fuellmich und zahlreiche andere Forscher während der „Pandemie“ eindringlich warnten. Wie von Dr. Fuellmich und seinem Forschungsteam vorausgesagt, wurde ein Anstieg lebensbedrohlicher Blutgerinnsel mit der massenhaften Injektion ungetesteter „Impfstoffe“ in Zusammenhang gebracht. Zudem ist eine deutliche Beschleunigung tödlicher Krebserkrankungen zu beobachten. Als weiterer Beleg für die Betrügerischkeit des „Pandemienotstands“ hat eine begutachtete Studie gezeigt, dass 86 % der angeblich PCR-positiven „Covid-Fälle“ überhaupt keine echten Infektionen waren. Genau das hatte Dr. Fuellmich ursprünglich erklärt – damals unter großem Spott. Diese Tatsache zerstört die wissenschaftliche Grundlage, mit der Lockdowns, soziale Distanzierung und Impfpflichten gerechtfertigt wurden. Und vielleicht der vernichtendste Befund von allen: Japanische Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass entgegen der Desinformation über infizierte Fledermäuse und unhygienische chinesische Märkte zu Beginn der Pandemie alle bekannten Covid-Varianten tatsächlich Laborursprungs sind. Das wirft offensichtliche und legitime Fragen nach krimineller Absicht sowohl auf der Ebene der angeblichen „Heilmittel“ als auch hinsichtlich des fabrizierten Gesundheitsnotstands selbst auf, den diese Heilmittel angeblich beheben sollten.
Die bösartige Behandlung, die dem angesehenen deutschen Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich zuteilwurde, ist vergleichbar mit der Verfolgung von Persönlichkeiten wie Giordano Bruno. Sie entlarvt die pharisäische Vortäuschung von Meinungsfreiheit im kollektiven Westen. Der dunkle Makel, den sie hinterlässt, wird unauslöschlich als beschämende Episode in der Geschichte der deutschen Rechtsprechung verzeichnet werden.