Im Bundesfinanzministerium wird derzeit an einer Reform der Einkommensteuer gearbeitet, die noch in diesem Jahr vorgestellt werden soll. Geplant ist, mögliche Entlastungen schrittweise bis 2027 wirksam werden zu lassen. Offiziell geht es darum, die Steuerstruktur gerechter zu gestalten. Im Mittelpunkt steht dabei erneut der sogenannte „Mittelstandsbauch“ – jener Bereich des progressiven Tarifs, in dem Einkommen relativ schnell in höhere Steuersätze hineinwachsen. Eine Abflachung dieses Verlaufs würde viele Erwerbstätige entlasten, hätte jedoch erhebliche finanzielle Folgen. Nach Berechnungen von Clemens Fuest vom Ifo-Institut könnten allein dafür jährlich Kosten von über 30 Milliarden Euro entstehen.

Spitzensteuersatz soll nach Meinung der Union nicht steigen

Parallel dazu gibt es unterschiedliche politische Vorstellungen, wie die Einkommensteuer künftig aussehen soll. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schlägt vor, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem höheren Einkommen greifen zu lassen – konkret ab 80.000 Euro statt bislang rund 69.900 Euro. Damit würden vor allem gut qualifizierte Fachkräfte und Selbstständige profitieren.

Die SPD verfolgt hingegen einen anderen Ansatz. Sie plant, den Spitzensteuersatz auf 47 Prozent anzuheben, und zwar ab einem zu versteuernden Einkommen von 83.600 Euro. Nach Darstellung der Sozialdemokraten soll dadurch eine stärkere Beteiligung höherer Einkommen an der Finanzierung staatlicher Aufgaben erreicht werden. Kritiker befürchten jedoch zusätzliche Belastungen für Leistungsträger aus dem gehobenen Mittelstand, etwa Ärzte, Ingenieure oder mittelständische Unternehmer.

Innerhalb der Koalition zeichnet sich damit ein klarer Konflikt ab: Entlastung durch Tarifverschiebung oder stärkere Umverteilung durch höhere Steuersätze. Welche Linie sich am Ende durchsetzt, dürfte maßgeblich die steuerpolitische Ausrichtung der kommenden Jahre bestimmen.





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