Während viele Menschen in Österreich und Deutschland weiterhin Bargeld gegenüber digitalen Zahlungsmethoden bevorzugen, arbeiten die Brüsseler Eurokraten an weiteren Einschränkungen. Ab dem Jahr 2027 gelten strengere Regeln.

Die Politik ist es gewohnt, mit einer Salamitaktik vorzugehen, um ihre Ziele zu erreichen. Im Wissen darum, dass die Implementierung strikter Regeln oftmals auf starken Widerstand in der Bevölkerung stößt, werden solche Maßnahmen gerne schrittweise eingeführt. Dies betrifft auch Beschränkungen in Sachen Bargeld.

Demnach wird ab dem kommenden Jahr eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro gelten. Begründet wird dies mit der Bekämpfung von Geldwäsche durch Kriminelle. Den einzelnen EU-Staaten steht es dabei jedoch frei, sogar noch niedrigere Obergrenzen einzuführen. Auch dürfen die jeweiligen EU-Mitgliedsländer die Umsetzung dieser Regeln selbst in die Hand nehmen.

Beschränkt ist diese Regelung zudem auf gewerbliche Transaktionen. Jene zwischen Privatpersonen – beispielsweise beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Bekannten oder einem Familienmitglied – sollen demnach (noch) nicht eingeschränkt werden. Dennoch könnte man in den Fokus der Behörden geraten, wenn man als Privatperson öfter Bargeldtransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro tätigt.

Besonders interessant ist, dass die österreichische Regierung damals im Jahr 2023 unter Bundeskanzler Nehammer ankündigte, Bargeld als Zahlungsmittel verfassungsrechtlich abzusichern – eine Idee, die bereits zuvor von der FPÖ immer wieder eingebracht wurde. Doch am Ende kam es nicht dazu. Auch in Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen in Bezug auf das Bargeld und die Bargeldannahme.

Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass diese Obergrenze in den einzelnen Ländern sogar niedriger angesetzt werden kann. Im Jahr 2027 sind es dann 10.000 Euro, 2030 dann vielleicht nur mehr 5.000 Euro. Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Inflation zuschlägt, werden solche Summen in wenigen Jahren auch noch weniger wert sein als heute. Seit Einführung des Euro hat dieser bereits rund 40 Prozent an Kaufkraft verloren, wie eine Analyse zeigt. Hätte man damals schon eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro eingeführt, entspräche dies heute einer Kaufkraft von nur mehr etwa 6.000 Euro.

Ein anderer wichtiger Punkt sind die Nennwerte der Banknoten selbst. Während man in der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise zuerst Scheine bis 100 D-Mark ausgab, wurden ab den 1960er-Jahren auch Fünfhunderter und Tausender gedruckt, um der Inflation Rechnung zu tragen. In Österreich gab es bis 1983 als größte Denomination den 1000-Schilling-Schein. Auch dort sorgte die Inflation dafür, dass eine 5000er-Banknote eingeführt wurde. Die EU jedoch ging bereits einen anderen Weg. Der Fünfhunderter wurde faktisch abgeschafft (wird nicht mehr gedruckt), so dass der 200-Euro-Schein jener mit dem höchsten Gegenwert ist. Doch auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis dieser nicht mehr gedruckt wird und der Hunderter übrig bleibt. Und auch hier noch einmal: Hundert Euro heute haben nur mehr die Kaufkraft von etwa 60 Euro zur Einführung der Gemeinschaftswährung. Wenn es vielleicht in ein paar Jahren so weit ist, wäre das kaufkrafttechnisch in etwa so, als wenn Anfang der 2000er-Jahre die größte Euro-Banknote ein Fünfziger gewesen wäre.

Die von der EU mit Unterstützung der Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten geschaffene Bargeldobergrenze ist also längerfristig eine perfide Methode, über die Inflation und Kaufkraftverluste den Bargeldgebrauch auf Kleinbeträge zu reduzieren. Am Ende sollen die Menschen daran gewöhnt werden, möglichst überall digitale Zahlungsanbieter einzusetzen – bis hin zur Einführung der Digitalen Zentralbankwährung (CBDC).





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