Das geplante „Konversionsverbot“ des Europarats ist kein Kinderschutz – es ist ein Instrument zur Disziplinierung von Bürgern
Der Europarat steht kurz vor der Verabschiedung einer Resolution, die offiziell den Schutz vor sogenannten „Konversionspraktiken“ zum Ziel hat. Doch wer den Text liest und seine politische Stoßrichtung ernst nimmt, erkennt schnell: Hier geht es nicht primär um den Schutz vor Zwang oder Gewalt, sondern um die Kontrolle legitimer Meinungsäußerung. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung eines Systems, in dem Abweichung von einer vorgegebenen Ideologie nicht mehr diskutiert, sondern sanktioniert wird.
Der entscheidende Punkt liegt in der Ausweitung der Definition. Konversionspraktiken werden nicht mehr nur als Zwangsmaßnahmen oder Therapien zur Änderung der sexuellen Orientierung beschrieben, sondern umfassen nun auch jede Handlung oder Haltung, die darauf abzielt, eine selbst erklärte „Geschlechtsidentität“ oder einen „Geschlechtsausdruck“ nicht zu bestätigen. Damit wird eine Grenze überschritten: Zwischen Missbrauch und Meinung wird nicht mehr sauber unterschieden.
Was das in der Praxis bedeutet, ist offensichtlich. Wer sich weigert, eine subjektive Selbstaussage über das eigene Geschlecht als unantastbare Wahrheit zu akzeptieren, bewegt sich künftig in einer rechtlichen Grauzone. Nicht weil er Gewalt ausübt, nicht weil er jemanden zwingt oder bedroht – sondern weil er nicht affirmiert. Wahrheit wird damit nicht mehr beschrieben, sondern politisch festgelegt.
Besonders perfide ist die Konstruktion, weil sie nicht frontal über das Strafrecht kommt. Stattdessen wird ein Klima der Unsicherheit geschaffen. Resolutionen des Europarats sind formal unverbindlich, wirken aber faktisch wie Vorab-Gesetzgebung. Sie dienen Gerichten, Verwaltungen und Aktivisten als moralischer und juristischer Referenzrahmen. Wer später sanktioniert wird, kann sich dann anhören: Das entspricht europäischen Standards.
Betroffen sind nicht „Extremisten“, sondern ganz normale Menschen:
Eltern, die ihrem Kind Zeit zum Nachdenken geben wollen.
Lehrer, die biologische Grundlagen erklären.
Ärzte und Therapeuten, die nicht sofort affirmieren.
Arbeitnehmer, die sich sprachlich nicht anpassen wollen.
Niemand von ihnen muss künftig verurteilt werden, um mundtot zu sein. Die Androhung reicht. Abmahnung, Berufsverfahren, Förderentzug, Rufschädigung – all das funktioniert auch ohne Gefängnisstrafe. Genau darin liegt die moderne Effizienz dieses Ansatzes.
Die Resolution arbeitet mit bewusst unscharfen Begriffen. „Nicht-Bestätigung“, „Unterdrückung“, „schädliche Praxis“ – das sind keine juristisch klaren Kategorien, sondern politische Kampfbegriffe. Sie lassen sich je nach Zeitgeist ausdehnen. Was heute als „sensibel“ gilt, kann morgen als „übergriffig“ gelten. Rechtsstaatliche Vorhersehbarkeit sieht anders aus.
Der eigentliche Skandal ist dabei nicht, dass schädliche Zwangsmaßnahmen verboten werden sollen – das ist längst Konsens. Der Skandal ist, dass der Staat beginnt, innere Zustimmung einzufordern. Es genügt nicht mehr, jemanden in Ruhe zu lassen. Man soll aktiv bestätigen. Wer das verweigert, wird zum Problem erklärt.
Damit wird das Verhältnis zwischen Bürger und Macht grundlegend verschoben. Der Bürger ist nicht mehr Träger eigener Überzeugungen, sondern ein potentieller Abweichler, dessen Sprache, Haltung und Erziehung überwacht werden müssen. Freiheit wird nicht offen abgeschafft, sondern unter Vorbehalt gestellt: Du darfst sagen, was du willst – solange es mit der Ideologie kompatibel ist.
Dass all dies unter dem Label „Menschenrechte“ geschieht, macht es nicht harmloser, sondern gefährlicher. Denn Menschenrechte waren einst ein Schutzschild gegen staatliche Übergriffe. Nun werden sie zunehmend als Werkzeug zur Durchsetzung politischer Wahrheiten benutzt.
Wer glaubt, es gehe hier nur um ein Randthema, irrt. Es geht um ein Prinzip:
Darf der Bürger eine abweichende Sicht auf die Realität haben – oder nicht?
Die Resolution des Europarats gibt darauf eine klare Richtung vor. Und sie lautet nicht Freiheit.