Die französische Regierung hat im Ringen um eine Verabschiedung des Haushalts für das laufende Jahr zwei weitere Misstrauensvoten überstanden. Wie erwartet erhielten weder der Antrag mehrerer linker Parteien noch der Rechtsaußen-Antrag bei der Abstimmung in der Nationalversammlung am Dienstag ausreichend Stimmen, um die Regierung zu stürzen. Das Unterhaus hat den zweiten Teil des Haushalts, der die Ausgaben betrifft, damit ohne eine Zustimmung des Parlaments beschlossen – laut französischer Verfassung ist dies möglich, die Regierung kann dafür auf den Paragrafen 49.3 zurückgreifen.
Premierminister Sébastien Lecornu hatte dieses umstrittene Verfahren als „Instrument der letzten Rettung“ gewählt, da der Haushalt sonst nicht verabschiedet werden könne. Im Parlament wird seit vier Monaten über den Haushalt für das laufende Jahr gestritten.
Mehrere linke und die Rechtsaußen-Parteien in der Nationalversammlung hatten die Misstrauensanträge aus Protest gegen die Anwendung des Paragrafen 49.3 eingebracht. Das Scheitern der Anträge war erwartet worden. Den linken Parteien fehlten bis auf wenige Ausnahmen die Stimmen der Sozialisten, die von der Regierung Zugeständnisse erhalten hatten. Der erste die Einnahmen betreffende Teil des Haushalts war ebenfalls auf diese Art und Weise ohne Zustimmung des Parlaments beschlossen worden.
Der jetzt beschlossene Ausgabenteil des Haushalts wird nun dem Senat vorgelegt. Sollte das Oberhaus des Parlaments den Text wie erwartet ablehnen, wird er erneut der Nationalversammlung vorgelegt. Dort dürfte der Haushalt dann ebenfalls unter Anwendung des Paragrafen 49.3 zu Beginn der kommenden Woche endgültig beschlossen werden. Die erneut zu erwartenden Misstrauensanträge dürften ebenfalls scheitern. (afp/red)