Im bald fünften Jahr des Konfliktes zwischen Russland und der Ukraine gilt für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet nach wie vor eine Sonderregelung, was das Autofahren in Österreich betrifft. 

Nach wie vor besteht nämlich keine Pflicht für Lenker mit Kfz-Kennzeichen aus Kiew und Co. zur Ummeldungen ihres Fahrzeuges. Wer in Österreich also zu schnell unterwegs ist, kann demnach nicht einmal bestraft werden. Zumindest wird es schwer, diese Strafe einzuheben. Heikel wird es im Falle eines Unfalls mit einem Auto aus der Ukraine, denn dann stellt sich die Frage, wer den Versicherungsschutz übernimmt. Wahrscheinlich der Steuerzahler. 

“Ukrainer haben weiter Narrenfreiheit”

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Diese Ungleichheit ärgert den niederösterreichischen LH-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ). Gegenüber unzensuriert sagte er: 

Der Fasching ist vorbei, aber Ukrainer haben weiter Narrenfreiheit. Die Regierung mutiert zur Zweigstelle für Selenskyi, anstatt endlich die eigene Bevölkerung ins Zentrum zu rücken. 

Österreicher-Diskriminierung

Dass die Verlierer-Ampel österreichische Autobesitzer schlechter stelle als Vertriebene aus der Ukraine sei nichts anderes als Österreicher-Diskriminierung, bezeichnete Landbauer die Ausnahmeregelung für ukrainische Staatsbürger, die weder ihr ukrainisches Kfz ummelden, noch den ukrainischen Führerschein umschreiben und auch keine Verkehrsstrafen in Österreich bezahlen müssten.



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