Hintergrund ist ein Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2026 (A-488/2024, A-514/2024, A-619/2024). Erst dadurch sah sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gezwungen, am 16. April 2026 erstmals Teile der COVID-Impfstoffverträge zu veröffentlichen.
Freiwillig geschah das nicht.
Nicht die Politik setzte Transparenz durch, sondern drei Privatpersonen: der Solothurner Rechtsanwalt und SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann, die Zeitschrift Beobachter sowie ein weiterer Journalist. Sie mussten über Jahre klagen, damit Bürger überhaupt Einblick in Verträge erhalten, die mit Steuergeld finanziert wurden.
Fünf Jahre Schwärzung, drei Bürger, ein Urteil – und Pfizer bleibt trotzdem schwarz (SCHWEIZ)
Quelle: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2026 (A-488/2024, A-514/2024, A-619/2024); veröffentlichte Vertragsdokumente auf https://t.co/pzjLuby4TQDie Schweizer sind… pic.twitter.com/IDjLuZhydD
— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) April 19, 2026
Das Ergebnis:
Moderna- und Novavax-Verträge wurden veröffentlicht. Pfizer bleibt weitgehend geschwärzt.
Das BAG argumentiert, das Urteil habe sich konkret nur auf Moderna und Novavax bezogen. Wer vollständige Einsicht in Pfizer-Unterlagen wolle, müsse erneut klagen.
Besonders brisant:
- Seiten 35 bis 61 des Pfizer-Dokuments sind vollständig geschwärzt
- Die PDFs wurden nur eingescannt veröffentlicht, nicht maschinenlesbar
- Wichtige Passagen zu Preisen, Haftung und Vertragslaufzeiten fehlen
Was trotzdem erkennbar ist:
Preise:
Die konkreten Preise bleiben geschwärzt. Zusätzlich gab es offenbar Reservierungsgebühren.
Haftung:
Im Vertrag steht, dass der Staat den Hersteller entschädigt. Sichtbar ist die Passage:
„Die Regierung verpflichtet sich hiermit, Pfizer, BioNTech …“
Wie weit diese Haftung reicht, bleibt geschwärzt.
Lieferpflicht:
Offenbar keine klaren Strafzahlungen bei Nichtlieferung.
Gerichtsstand:
Zwar gilt materiell Schweizer Recht, Zuständigkeitsfragen sollen sich aber nach dem US Federal Arbitration Act richten.
Rückverfolgbarkeit:
Laut Vertrag wurden die Dosen nicht serialisiert. Man weiß also, welche Apotheke welche Charge bekam – nicht aber, wer welche Einzeldosis erhielt.
Schweigepflicht:
Öffentliche Aussagen offenbar nur mit schriftlicher Zustimmung des Herstellers. Die Dauer der Geheimhaltung bleibt geschwärzt.
Der Kern der Kritik:
Ein Staat schließt in einer Krisensituation Verträge, übernimmt mutmaßlich weitreichende Haftungsrisiken, akzeptiert Geheimhaltungsklauseln – und hält diese Verträge anschließend jahrelang vor der eigenen Bevölkerung verborgen.
Erst durch Klagen einzelner Bürger kommt nun ein Teil ans Licht.
Fazit:
Der X-Post von Tobias Ulbrich wirft eine zentrale Frage auf:
Wie transparent handeln Regierungen, wenn Milliardenverträge mit Pharmakonzernen abgeschlossen werden – und warum müssen Bürger Jahre vor Gericht ziehen, um Einblick zu erhalten?