Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die jüngste Variante des umstrittenen Heumarkt-Projekts in Wien gestoppt.
Gericht entscheidet gegen Stadt Wien
Auch die 2023 präsentierte, deutlich niedrigere Version des Hochhausvorhabens ist umweltprüfungspflichtig. Das gab das Gericht am Montagnachmittag bekannt.
Die Wiener Landesregierung hatte im November 2024 zum dritten Mal festgestellt, dass für das Bauvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig sei. Dieser Bescheid wurde nun aufgehoben.
Linke fördern Investor
Die Projektwerberin, die Firma Wertinvest des Investors Michael Tojner, plant seit vielen Jahren mit damals tatkräftiger Unterstützung der SPÖ und der Grünen auf dem Areal am Heumarkt unter anderem ein Wohngebäude und den Neubau des Hotel Intercontinental.
Die aktuellste Projektversion sieht ein Wohnhaus mit einer Höhe von bis zu 49,95 Metern vor; der Neubau des Hotels soll 47,85 Meter hoch werden. Zuvor war bereits die Variante „Heumarkt Neu 2021“ mit einer Höhe von bis zu 56,5 Metern vom BVwG als UVP-pflichtig eingestuft worden.
Welterbe als Hebel
Auslöser der neuen Entscheidung waren Beschwerden von 63 Privatpersonen und zwei Umweltorganisationen gegen den UVP-freistellenden Bescheid der Landesregierung.
Das Gericht ließ ein Gutachten erstellen und führte Anfang Dezember eine mündliche Verhandlung durch. Auf dieser Grundlage kam das BVwG nun zum Schluss, dass auch die reduzierte Fassung das „schutzwürdige Gebiet“ der UNESCO-Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ potenziell „wesentlich beeinträchtigt“ – und damit eine UVP verpflichtend ist.
Wien auf der Roten Liste der UNESCO
Die Welterbestätte steht seit 2017 auf der Roten Liste der UNESCO; im vergangenen Juli wurde dieser Status erneut bestätigt. UNESCO und die mit ihr kooperierende Fachorganisation ICOMOS kritisieren seit Jahren, dass die geplante Bebauung den außergewöhnlichen universellen Wert der historischen Innenstadt gefährde. In Berichten und sogenannten Heritage Impact Assessments wurde wiederholt festgehalten, dass auch nach mehrmaliger Reduktion der Gebäudehöhe die Beeinträchtigung des Stadtbildes erheblich bleibe.
Kloos-Gutachten
Bereits im Verfahren zur Version „Heumarkt Neu 2021“ hatte ein Kulturerbe-Gutachten von Michael Kloos unter anderem festgehalten, dass Verluste bei einzelnen Attributen einer Welterbestätte nicht ausgeglichen werden könnten und bestehende Vorbelastungen – etwa durch das derzeitige Hotel Intercontinental – die Bewertung nicht relativierten.
Diese Einschätzungen spielten sowohl im früheren als auch im aktuellen Verfahren eine zentrale Rolle.
Jahrelanges Ringen um Höhen und Vorgaben
Das Heumarkt-Projekt sorgt seit vielen Jahren für politische und juristische Turbulenzen.
Ausgangspunkt war ein deutlich höher dimensionierter Turm anstelle des heutigen Intercontinental-Hotels; in früheren Planungen war sogar von einem etwa 73 Meter hohen Baukörper die Rede, der das Umfeld der Innenstadt dominieren würde. Trotz mehrerer Überarbeitungen – zunächst auf rund 66,7 Meter, später auf etwa 56,5 Meter und schließlich unter 50 Meter – änderten UNESCO und ICOMOS ihre grundsätzliche Kritik nicht.
Gefälligkeitswidmung für Investor?
Der Wiener Gemeinderat hatte bereits 2017 durch eine Flächenwidmungsänderung zugunsten des Projekts den Weg geebnet, kurz bevor die UNESCO Wien auf die Liste der gefährdeten Welterbestätten setzte.
Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen werfen der Stadt seitdem eine „Gefälligkeitswidmung“ und mangelnde Transparenz vor. Sie sehen in einer umfassenden UVP die letzte Möglichkeit, den Bau zu verhindern oder drastisch zu verändern.
Eingekaufte Neos
Innenpolitisch ist das Projekt hoch umstritten: Die Stadtregierung aus SPÖ und Neos, die in der Opposition noch gegen das Heumarkt-Projekt waren, hält an dem Vorhaben fest, während FPÖ und ÖVP das endgültige Aus verlangen.
FPÖ-Vertreter warnten wiederholt davor, das Weltkulturerbe dürfe nicht zum „Spielplatz für Investoren“ werden. Bürgerinitiativen sprechen von einer Strategie der Hinauszögerung; Umweltverbände setzen ihre Hoffnung auf die nun verpflichtende Umweltprüfung.
Roter Scharfmacher
Auch innerhalb der SPÖ sorgt das Thema für Spannungen. Der langjährige Bezirksvorsteher des dritten Bezirks, Erich Hohenberger, hatte vor einigen Monaten öffentlich gefordert, das Projekt in möglichst ursprünglicher Form umzusetzen – notfalls ohne Rücksicht auf die UNESCO.
Er verwies dabei auf politische Zusagen aus der Ära des früheren Bürgermeisters Michael Häupl, der das Bauvorhaben stark unterstützt hatte.
Nächste Schritte: Gang zu Höchstgerichten offen
Die Projektwerberin Wertinvest kann gegen die aktuelle Entscheidung binnen sechs Wochen außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen. Zudem steht ihr der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen.
Bereits gegen das frühere Erkenntnis zur Variante „Heumarkt Neu 2021“ wurde der Verwaltungsgerichtshof angerufen; dort ist das Verfahren noch anhängig.
Durchführung einer UVP wahrscheinlicher
Sollte Wertinvest auf weitere Rechtsmittel verzichten oder damit nicht durchdringen, müsste bei der Wiener Landesregierung ein Antrag auf Durchführung einer UVP gestellt werden. In diesem Verfahren wären die Auswirkungen des Projekts – insbesondere auf die UNESCO-Welterbestätte – umfassend zu prüfen.
Umweltorganisationen sehen darin eine Chance, die Dimension des Bauvorhabens weiter zu reduzieren oder den Plan insgesamt zu Fall zu bringen.
„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“
Der Anwalt der Projektwerberin, Karl Liebenwien, kündigte an, die Entscheidung des BVwG im Lichte der bisherigen Fachbewertungen genau zu prüfen. Das Erkenntnis stehe „im Widerspruch“ zur positiven Einschätzung einer von der Stadt beauftragten UNESCO-Expertin, so der Jurist.
Erst nach Analyse der Begründung wolle Wertinvest über das weitere Vorgehen und die Zukunft des Heumarkt-Areals entscheiden.