Es ist einer dieser Momente, in denen man die glatte Wand hochklettern möchte. Da kämpft Berlin mit einem eisigen Winter, mit einer Rutschgefahr, die vor allem für ältere Menschen in letzter Instanz nicht nur gefährlich, sondern sogar lebensbedrohend sein kann – denn jeder Bruch kann ab einem gewissen Alter das Ende der Selbstständigkeit bedeuten. Es kommt dann zu einem langen, ideologisch geprägten Theater, ob man den Menschen helfen kann. Viel zu spät und mit Ach und Krach lässt die Politik unter CDU-Bürgermeister Kai Wegner Hilfe zu. Und was kommt dann? Dann schlägt die vermeintliche „Zivilgesellschaft“, die längst zu einem steuerfinanzierten Ideologie-Durchsetzungs-Instrument verkommen ist, Hand in Hand mit einer ideologisch verformten Justiz zu – und liefert die Menschen wieder der Gefahr aus.

Genau diese Nachricht kam, als sich Berlin nach Wochen der Eiseskälte endlich auf ein bisschen Pragmatismus einzustellen schien: Ein Gericht hat der Stadt untersagt, den privaten Einsatz von Streusalz zu erlauben. Geklagt hatte – natürlich – der NABU. Ein Verband, der sich gern als moralische Speerspitze für die Natur inszeniert, in der Realität aber immer öfter wie ein Machtfaktor ohne demokratische Kontrolle agiert. Das Verwaltungsgericht Berlin folgte der Argumentation der Naturschützer: Die Allgemeinverfügung des Senats sei rechtswidrig, weil das Landesrecht den Einsatz von Streusalz für Privatpersonen untersage – und eine Ausnahmeregelung eben nicht vorgesehen sei.