Es ist einer dieser Momente, in denen man die glatte Wand hochklettern möchte. Da kämpft Berlin mit einem eisigen Winter, mit einer Rutschgefahr, die vor allem für ältere Menschen in letzter Instanz nicht nur gefährlich, sondern sogar lebensbedrohend sein kann – denn jeder Bruch kann ab einem gewissen Alter das Ende der Selbstständigkeit bedeuten. Es kommt dann zu einem langen, ideologisch geprägten Theater, ob man den Menschen helfen kann. Viel zu spät und mit Ach und Krach lässt die Politik unter CDU-Bürgermeister Kai Wegner Hilfe zu. Und was kommt dann? Dann schlägt die vermeintliche „Zivilgesellschaft“, die längst zu einem steuerfinanzierten Ideologie-Durchsetzungs-Instrument verkommen ist, Hand in Hand mit einer ideologisch verformten Justiz zu – und liefert die Menschen wieder der Gefahr aus.
Genau diese Nachricht kam, als sich Berlin nach Wochen der Eiseskälte endlich auf ein bisschen Pragmatismus einzustellen schien: Ein Gericht hat der Stadt untersagt, den privaten Einsatz von Streusalz zu erlauben. Geklagt hatte – natürlich – der NABU. Ein Verband, der sich gern als moralische Speerspitze für die Natur inszeniert, in der Realität aber immer öfter wie ein Machtfaktor ohne demokratische Kontrolle agiert. Das Verwaltungsgericht Berlin folgte der Argumentation der Naturschützer: Die Allgemeinverfügung des Senats sei rechtswidrig, weil das Landesrecht den Einsatz von Streusalz für Privatpersonen untersage – und eine Ausnahmeregelung eben nicht vorgesehen sei.
Paragraphenreiterei gegen Menschenverstand
Was in der juristischen Abstraktion wie eine korrekte Rechtsanwendung erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als symptomatisch für ein Staatsverständnis, das den Menschen aus dem Blick verliert. Das „Verbot von Streusalz“ ist kein Schutzschild gegen Umweltkatastrophen, sondern ein im Normalfall sinnvoller, aber durchaus dehnbarer Paragraph, der hier mit der Präzision eines Fallbeils durchgesetzt wurde – gegen jede Lebensrealität, gegen jede Proportionalität.
Denn was bedeutet das konkret? Dass Bürger, die vor ihrer Haustür Glatteis entfernen wollen, um Stürze zu verhindern, wieder ins rechtliche Risiko gezwungen werden – weil ein ideologisch aufgeladener Verband meint, selbst kurzfristige Umweltfolgen seien schlimmer als gebrochene Hüften. Und dass eine Politik, die ausnahmsweise und erst nach langem Zaudern einmal versucht, pragmatisch und bürgernah zu handeln, vom eigenen Justizsystem zurückgepfiffen wird – unter Berufung auf Gesetzestexte, die in der Glätte-Realität keine Funktion mehr erfüllen.
Der ideologische Komplex
Was sich hier abspielt, ist nicht nur ein Urteil, sondern ein Systemfehler. Es ist ein perfektes Beispiel dafür, wie eng vernetzte und mit Steuergeldern gepäppelte Interessenverbände mit juristischen Mitteln Politik machen, ohne sich jemals einer Wahl stellen zu müssen. Der NABU hat in Berlin geklagt – nicht als betroffene Partei, sondern als anerkannter Umweltverband mit Klagerecht. Und er gewinnt, weil die Justiz, blind vor Gesetzestreue und rot-grüner Ideologie, nicht mehr fragt, ob das Gesetz dem Menschen dient – sondern nur noch, ob es formell korrekt angewandt wird. Und dem rot-grünen Zeitgeist entspricht.
Diese Mechanik kennt man aus anderen Politikfeldern: Wenn in Baden-Württemberg ein neuer Windpark ohne Rücksicht auf Bürger durchgeboxt wird, wenn Gerichte Gender-Gebote stützen oder Corona-Maßnahmen selbst dann noch als „verhältnismäßig“ durchwinken, wenn längst klar ist, dass sie nutzlos oder schädlich waren – dann erleben wir denselben Reflex: Die Justiz als Vollstrecker ideologischer Zielsetzungen, verkleidet als neutrale Instanz.
Das neue Machtzentrum: Klage statt Debatte
Der Fall ist auch deshalb so aufschlussreich, weil er zeigt, wie wenig politische Gestaltungsmacht der Gesetzgeber noch hat, wenn Gerichte über Verbandsklagen de facto in die konkrete Lebensführung eingreifen. Der Berliner Senat hatte versucht, wenigstens temporär den Menschen entgegenzukommen – und wird von unten links überholt, durch ein Bündnis aus NGO und Gerichtssaal.
Der Begriff „Rechtsstaat“ klingt gut. Aber wenn er nur noch dazu dient, Bürgerwillen zu ignorieren und Ideologie mit Paragrafen zu zementieren, wird er zur Farce. Dann schützt er nicht mehr – er herrscht. Nicht im Namen des Volkes, sondern im Namen der Weltanschauung.
Eine Gesellschaft im juristischen Kältestarre
Das Urteil ist gesprochen. Die Umwelt ist wieder sicher. Die Bürger dürfen wieder rutschen – gezielt, gesetzeskonform, ökologisch korrekt. Und das ist genau die Botschaft, die in diesen Zeiten gesendet wird: Du bist nicht das Maß der Dinge. Dein Schutz zählt nicht. Dein Hausrecht endet dort, wo die Vision eines „ökologischen Kollektivs“ beginnt – die Ideologie. Nicht mehr braun, nicht mehr rot. Sondern rot-grün-woke.
Vielleicht sollte man künftig Streusalz durch Stolperkurse ersetzen. Als Zeichen der Solidarität mit der Flora. Oder mit dem NABU. Oder mit einem System, das alles darf – außer pragmatisch sein. Was früher Zwang war, heißt heute Verantwortung. Was früher Fürsorgepflicht hieß, gilt jetzt als Umweltsünde. Die Freiheit endet dort, wo die Algen empfindlich werden. Und der Bürger lernt: Wer nicht spurt, rutscht.
PS: Ich hatte übrigens überlegt, diesen Text mit einer Prise Milde zu beenden. Aber dann stellte ich mir vor, wie alte Menschen auf dem Gehweg stürzen – nicht wegen des Eises. Sondern wegen eines Urteils. Und der Lobbyisten, die es herbeigeführt haben.
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