Fassungslos ist das erste Wort, das Danial Bamdadi am Telefon einfällt. Wenige Minuten zuvor hat er erfahren, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart seine Klage auf Einbürgerung abgewiesen hat. „Was ich fühle, ist viel mehr als Enttäuschung“, sagt er ins Mikro der Freisprechanlage seines Autos.

Er ist auf dem Weg zu einer Schulung, bei der es um rechtsradikale Pläne für die bevorstehenden Betriebsratswahlen geht. Was er bei der Schulung zu tun hat, weiß er. Seit sechs Jahren arbeitet er beim von der IG Metall mitinitiierten „Verein zur Bewahrung der Demokratie“ und streitet dort für eine bessere Zukunft für die Gesellschaft. Seine eigene Zukunft ist ungewiss.

Bamdadi ist im Iran geboren, war dort als Jugendlicher vor Repressionen des Mullah-Regimes nach Deutschland geflüchtet, wo er sich schnell integrierte und in wenigen Jahren nicht nur die Sprache lernte, sondern auch Abitur machte. „Ich will Deutscher werden“, sagt er hörbar mitgenommen, „mich weiter einbringen, eine Familie gründen, das machen, was viele wollen“.

Herta Däubler-Gmelin ist eine von Bamdadis Anwältinnen

Der Fall des Gewerkschafters aus dem schwäbischen Waiblingen hat in den vergangenen Wochen bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Grund: Die Ausländerbehörde verweigert ihm die deutsche Staatsbürgerschaft; Bamdadi klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht.

Viele regionale und überregionale Medien berichteten, mehr als 17.000 Menschen unterzeichneten eine Online-Petition, namhafte Gewerkschafter*innen und Intellektuelle zeichneten den Aufruf mit, die ehemalige sozialdemokratische Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin nahm sich des Falls an. Auch der Freitag berichtete mehrfach.

Geholfen hat die breite Aufmerksamkeit und die Solidarität nicht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte am Montag, der Einbürgerungsantrag sei zu Recht abgelehnt worden. In einer Pressemeldung verweist das Gericht auf Anhaltspunkte, wonach Bamdadi in der Vergangenheit linksextremistische Bestrebungen verfolgt und diese heute weiterhin unterstütze.

Zwar seien sein privates und berufliches Engagement Ausdruck seiner Grundrechte, heißt es weiter; dennoch sei es verhältnismäßig, von einem Einbürgerungsbewerber zu erwarten, linksextremistische Gruppierungen nicht zu unterstützen.

Mit diesen „Anhaltspunkten“ begründet das Gericht sein Urteil

Bamdadi ist auch deshalb so schockiert, weil er nach der Verhandlung Ende Januar eigentlich ein gutes Gefühl hatte. „Ich konnte in der Verhandlung alle Vorwürfe entkräften.“ So hatte ihm der Verfassungsschutz ursprünglich vorgeworfen, an einer Demonstration am 1. Mai 2023 in Stuttgart teilgenommen zu haben – ein Fehler, wie Bamdadi vor Gericht belegen konnte.

Doch die Entscheidung wirft nicht nur deshalb Fragen auf. Denn die Beweiskette für die behauptete Unterstützung wirkt löchrig. Verwiesen wird unter anderem darauf, dass Bamdadi vor knapp zehn Jahren einem AfD-Stadtratsmitglied ins Gesicht geschlagen habe und 2021 an einer Solidaritätskundgebung für Linksextreme teilgenommen haben soll.

Allein über die Frage ließe sich streiten, inwiefern die Teilnahme an einer Kundgebung, zumal vor fünf Jahren, überhaupt ein belastbarer Beleg ist. Das Gericht spricht allerdings selbst nicht von Beweisen, sondern vage von vorliegenden „Anhaltspunkten“.

Ein Gerichtsurteil wie ein Verfassungsschutzbericht

Das Gericht verweist in den Informationen an die Presse, dass laut § 11 Satz 1 Nr. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetz, eine Einbürgerung ausgeschlossen ist, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“.

Es sei denn, der Ausländer könnte glaubhaft machen, dass er sich abgewandt hat. Genau davon ist das Gericht nicht überzeugt: „Der Kläger hat nicht glaubhaft gemacht, sich von dieser Unterstützung abgewandt zu haben.“

Die Ausführungen des Gerichts lesen sich wie ein Verfassungsschutzbericht. So werden die Einschätzungen des Inlandsgeheimdienstes zum Teil wörtlich übernommen. „Ich frage mich, wie ein Votum des Verfassungsschutzes so wichtig sein kann, wenn darin erwiesenermaßen falsche Behauptungen auftauchen“, so Bamdadi.

Verfassungsschutz und Gericht stützen sich auf Kontaktschuld-Vorwurf

Ein wesentlicher Anhaltspunkt ist für das Gericht die Kontaktschuld. So heißt es in der Pressemeldung, Bambdadi wirke „im Rahmen seines privaten und beruflichen Engagements gegen Rassismus, Populismus und rechtsextreme Entwicklungen in breit aufgestellten Bündnissen jedenfalls auch mit lokal gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen zusammen“.

Die Kontaktschuld war bereits bei der Anhörung Ende Januar ein Thema. So ging es etwa um eine Kundgebung gegen rechts, die 2024 in Waiblingen stattgefunden hat. Zu der Kundgebung hatten linke Gruppen und auch Gewerkschaftsverbände aufgerufen.

Das Gericht beanstandete zwar nicht Bamdadis Rede selbst, wohl aber dass vor ihm auch eine Vertreterin des örtlichen „Offenen Antifa Treffens“ gesprochen habe. Diese habe sinngemäß gesagt, sie wolle sich Nazis dort in den Weg stellen, wo sie auftauchen. Für das Gericht offenbar eine linksextreme Aussage. Auch darüber ließe sich streiten, aber für Bamdadi wird nun offenbar zum Verhängnis, dass er sich in seinem eigenen Redebeitrag nicht ausdrücklich von Aussagen wie diesen distanziert habe.

Bamdadis Anwalt nennt das Urteil „einen Angriff auf antifaschistische Arbeit der IG Metall“

Auch Bamdadis Anwalt Berthold Fresenius, der ihn gemeinsam mit Herta Däubler-Gmelin vertritt, zeigt sich schockiert. Antifaschismus sei offenbar keine deutsche Tugend, sagt er gegenüber dem Freitag, und ordnet die Entscheidung in das gesamtgesellschaftliche Klima ein. Einem aktiven Gewerkschafter, der gegen rechtsradikale Bestrebungen arbeite, die Einbürgerung zu verweigern – das geschehe in einer Zeit, in der „Brandmauern“ eingerissen werden.

Fresenius kritisiert vor allem, dass sich das Gericht auf „dubiose Verfassungsschutz-Meldungen“ stütze. Bamdadi werde dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum zugeordnet; ihm werde etwa vorgehalten, auf einer Kundgebung gesprochen zu haben, zu der Gewerkschaftsverbände aufgerufen hatten – weil dort auch eine Person eine Rede hielt, die der Verfassungsschutz als „gewaltorientiert linksradikal“ bewertet.

Fresenius sagt: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart stellt objektiv auch einen Angriff auf antifaschistische Arbeit der IG Metall in einer bisher unbekannten Deutlichkeit dar.“

Die IG Metall solidarisiert sich auf Instagram

Solidarität kommt von der IG Metall. Am Montagabend stellte sich die IG Metall Baden-Württemberg auf Instagram hinter Bamdadi. „Wir machen weiter – jetzt erst recht!“, heißt es in dem Posting. Und weiter: „Wir fragen uns, wie ein Votum des Verfassungsschutzes so zentral sein kann, wenn dort nachweislich falsche Behauptungen auftauchen.“ In dem Posting wird auf die breite Solidaritätswelle Bezug genommen: Die vielen Tausend Menschen, die hinter Bamdadi stehen, heißt es, bleiben solidarisch.

Bamdadi will weitermachen, sagt er am Telefon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht hat die Berufung aber nicht zugelassen. Er kann jedoch innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen. „Wir arbeiten bereits daran“, sagt Bamdadi.

Dann muss er auflegen: Er ist am Seminarort angekommen. In den nächsten Stunden geht es wieder darum, dem erstarkten Rechtsradikalismus etwas entgegenzusetzen und die Demokratie eines Staates zu bewahren, der ihn nicht möchte.





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