Viele Barclays-Kunden erhalten derzeit Post: Ihre Kreditkarte wird gekündigt, wenn sie nicht zu einer teureren Variante wechseln, heißt es da. Doch was steckt dahinter – und ist das rechtens?

Chemnitz.

Die Barclay-Kreditkarte ist beliebt: In Deutschland sind nach Unternehmensangaben mehr als 1,5 Millionen davon im Umlauf. Allerdings berichten derzeit vermehrt Barclays-Kunden, dass sie aufgefordert werden, neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Die kostenlose Visa-Karte werde eingestellt, heißt es da in den E-Mails. Wer nicht auf eine teurere Variante umsteige, dem werde die bisher kostenlose Kreditkarte gekündigt.

„Gute Besserung“. So reagieren Kunden

In Internetforen häufen sich die Klagen verärgerter Kunden. „Habe auch wie viele hier die Androhung der Kündigung bekommen, wenn ich nicht in die 99-Euro-Variante wechsele“, schreibt Jens in einem Forum des Verbraucherportals „Finanztip“. „Kundenbindung sieht für mich doch etwas anders aus. Hab sofort selbst gekündigt. Gute Besserung.“ Nutzer Torsten kritisiert: „Urplötzlich erhielt ich per E-Mail die Ankündigung, dass ich zur Platinum Card zu wechseln hätte.“ Sabine beklagt: „Das grenzt an Erpressung.“ Und Laura stellt fest: „Bei jeder Anmeldung in der App ploppt erneut das Feld für die Änderung auf – aber ohne ‚Ablehnen‘-Button.“ Sie unterstellt eine „bewusste Irreführung des Verbrauchers“ – zumal der „Kundenservice unterirdisch“ sei.

Das steckt hinter den Änderungen

Tatsächlich werden zurzeit Nachrichten an Bestandskunden verschickt, die eine Barclay-Karte haben. Ein Teil der Kartennutzer wird darin aufgefordert, eine Gebühr von zwei Euro pro Lastschrift zu akzeptieren für eine Leistung, die zuvor gratis war. Andere Kunden bekommen wiederum das Angebot, von der kostenlosen Visa-Karte zur Platinum-Karte für 99 Euro Jahresgebühr zu wechseln. Die neuen Konditionen stehen dabei im Zusammenhang mit dem Verkauf des deutschen Barclays-Konsumentengeschäfts an die österreichische BAWAG PSK. Die Transaktion wurde Anfang 2025 abgeschlossen. Die BAWAG nutzt in Deutschland zwar weiterhin den Namen Barclays, betreut die Kunden aber nun aus Hamburg. Barclays will sich künftig auf das Investmentbanking, das Firmenkundengeschäft und die Vermögensverwaltung konzentrieren.

Diese Rechte haben die Kunden

„Wer ein Schreiben erhält, sollte es aufmerksam lesen und genau prüfen, ob sich Gebühren oder Leistungen ändern“, empfiehlt Finanztip. Denn Banken dürfen Kreditkartenverträge zwar grundsätzlich ordentlich kündigen – auch bei langjährigen Kunden. Verbraucherschützer stellen aber klar: Eine neue Gebühr wird nur wirksam, wenn Betroffene ihr aktiv zugestimmt haben. Mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden muss zudem darüber informiert werden, dass sonst gekündigt wird. Eine Ablehnung der neuen Konditionen ist möglich – zum Beispiel, indem das Fenster, das für die Zustimmung in der App auftaucht, einfach geschlossen wird. Darüber hinaus können sich Verbraucher bei Verdacht auf unzulässige Praktiken an die Verbraucherzentrale oder an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Sollte die Karte dann aber tatsächlich gekündigt werden, haben Kunden auch noch immer die Möglichkeit, rechtzeitig zu einem anderen günstigeren Anbieter zu wechseln. (juerg)



Source link