Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen weitreichenden Erfolg erzielt. Die Richter verpflichten die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm nachzubessern, und erkennen eine erhebliche Emissionslücke an
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe zu Beginn des Prozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht
Foto: Jennifer Brückner/dpa/picture alliance
Sieg auf der ganzen Linie: Die Deutsche Umwelthilfe hat das Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen, das die Bundesregierung 2024 eingeleitet hatte.
Die Richter des 7. Senats sahen es an diesem Donnerstag als erwiesen an, dass der Umweltverband einen „Anspruch auf Nachbesserung“ des Klimaschutzprogramms besitzt. „Es besteht eine Lücke, die vollstreckt werden kann“, sagte zudem der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in der Urteilsbegründung.
Damit wurden einerseits die Klagerechte der anerkannten Umweltverbände gestärkt, andererseits wurde die Regierung zu mehr Klimaschutz verpflichtet.
Die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes seien „umweltbezogene Rechtsvorschriften“, weshalb sie auch Gegenstand des Umweltverbandsklagerechtes seien, erklärte der 7. Senat. Und führte aus, dass die Lücke im Jahr 2030 insgesamt 200 Millionen Tonnen betrage. Dieses „zu viel“ wurde nun explizit in der Urteilsbegründung aufgeführt.
Klimaschutzprogramm 2026: „Wir werden jetzt alle Defizite heilen“
„Wir haben jetzt einen vollstreckbaren Titel“, frohlockte DUH-Anwalt Remo Klinger, „wenn Kanzler Merz nicht liefert, damit ein sehr starkes Schwert in der Hand“.
Zudem nahm Klinger bereits das deutsche Klimaziel für 2040 ins Visier – minus 88 Prozent. „Die Regierung muss jetzt ein neues Klimaschutzprogramm 2026 vorlegen. Wenn das für 2040 wieder zu wenig sein sollte, klagen wir erneut“. Laut Gesetz muss dieses Programm spätestens am 25. März vorliegen, die DUH bezweifelt aber, dass dieser Termin zu halten sein wird. „Im Gesetz steht eine Bürgerbeteiligung, die ist noch nicht einmal angelaufen“, so Klinger.
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth erkannte nach dem Urteil die „Ziellücke“ von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten an und versprach, durch künftige Politik diese Menge aus dem alten Klimaschutzprogramm zusätzlich einsparen zu wollen, um das 2030-Ziel zu schaffen.
„Wir werden jetzt alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm, heilen durch das Programm 2026“, erklärte Flasbarth. Bis Ende März wolle das Kabinett Merz ihr neues Klimaschutzprogramm vorlegen, aktuell gilt noch das alte der Ampelregierung aus dem Jahr 2023. Gegen das hatte die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich geklagt.
Die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes seien „umweltbezogene Rechtsvorschriften“, weshalb sie auch Gegenstand des Umweltverbandsklagerechtes seien, erklärte der 7. Senat. Und führte aus, dass die Lücke im Jahr 2030 insgesamt 200 Millionen Tonnen betrage. Dieses „zu viel“ wurde nun explizit in der Urteilsbegründung aufgeführt.Klimaschutzprogramm 2026: „Wir werden jetzt alle Defizite heilen“„Wir haben jetzt einen vollstreckbaren Titel“, frohlockte DUH-Anwalt Remo Klinger, „wenn Kanzler Merz nicht liefert, damit ein sehr starkes Schwert in der Hand“.Zudem nahm Klinger bereits das deutsche Klimaziel für 2040 ins Visier – minus 88 Prozent. „Die Regierung muss jetzt ein neues Klimaschutzprogramm 2026 vorlegen. Wenn das für 2040 wieder zu wenig sein sollte, klagen wir erneut“. Laut Gesetz muss dieses Programm spätestens am 25. März vorliegen, die DUH bezweifelt aber, dass dieser Termin zu halten sein wird. „Im Gesetz steht eine Bürgerbeteiligung, die ist noch nicht einmal angelaufen“, so Klinger.Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth erkannte nach dem Urteil die „Ziellücke“ von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten an und versprach, durch künftige Politik diese Menge aus dem alten Klimaschutzprogramm zusätzlich einsparen zu wollen, um das 2030-Ziel zu schaffen.„Wir werden jetzt alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm, heilen durch das Programm 2026“, erklärte Flasbarth. Bis Ende März wolle das Kabinett Merz ihr neues Klimaschutzprogramm vorlegen, aktuell gilt noch das alte der Ampelregierung aus dem Jahr 2023. Gegen das hatte die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich geklagt.