Andrew Mountbatten-Windsor ist festgenommen worden. Die britischen Behörden ermitteln wegen des Verdachts auf „misconduct in public office“. Ob und welche konkreten Unterlagen den Ausschlag für die Festnahme gegeben haben, ist bislang nicht offiziell mitgeteilt worden. Doch im Zentrum der öffentlichen Debatte steht erneut ein Dokument aus den veröffentlichten Epstein-Akten: EFTA02414840 .
Die E-Mail vom 27. Mai 2010 dokumentiert einen direkten Austausch zwischen dem damaligen Herzog von York und Jeffrey Epstein. Darin berichtet Andrew, dass sein Vertrauter bei einem Treffen mit dem Minister Hugo Swire ausdrücklich gefragt wurde, ob der Duke weiterhin Kontakt zu Epstein habe. Diese Passage ist politisch brisant, weil sie zeigt, dass die Beziehung bereits 2010 auf Regierungsebene thematisiert wurde. Ein Minister stellte gezielt Fragen. Die Verbindung war offenkundig kein bloß privates Detail, sondern ein politischer Risikofaktor.
Hinzu kommt eine bemerkenswerte Bemerkung des Duke über das damalige politische Umfeld: „Peter Mandelson wouldn’t be getting any favours from this government. (Peter Mandelson würde von dieser Regierung keine Gefälligkeiten erhalten.)“ Der Satz belegt zwar keinen Rechtsverstoß, offenbart aber ein Klima, in dem Netzwerke, Loyalitäten und mögliche Gefälligkeiten offen diskutiert wurden. Er zeigt ein Machtumfeld, in dem persönliche Beziehungen und politische Positionierungen ineinandergriffen.
Noch sensibler wirkt das Postskriptum der E-Mail. Dort schreibt der Duke sinngemäß, es gebe „keine Probleme“, solange Investitionsverantwortung delegiert werde – an Trusts, Banken oder „Trusted individuals“. Juristisch ist diese Passage bemerkenswert, weil sie ein deutliches Bewusstsein für potenzielle Haftungs- oder Reputationsrisiken erkennen lässt. Die Strategie: formale Verantwortung auslagern, um selbst nicht unmittelbar exponiert zu sein. Das Dokument enthält keine strafrechtliche Bewertung, doch es dokumentiert ein aktives Risikomanagement in einem politisch sensiblen Umfeld.
Auch Epsteins eigene Wortwahl ist aufschlussreich. Über den Banker Jes Staley schreibt er, dieser sei „like family“ und „trusted 100%“. Das deutet auf eine enge Vertrauensarchitektur hin. Epstein erscheint hier nicht nur als Kontakt, sondern als Netzwerker zwischen Hochfinanz, Politik und Adel – als jemand, der Vertrauen vermittelte und Zugänge organisierte.
Jeffrey Epstein trat in der Korrespondenz nicht nur als persönlicher Kontakt auf, sondern als Vertrauensvermittler in Finanzfragen. In der E-Mail empfiehlt er Jes Staley – damals ein hochrangiger Manager bei JPMorgan – mit den Worten, dieser sei „like family“ und „trusted 100%“.
Staley wurde später CEO von Barclays und geriet Jahre später selbst wegen seiner früheren Kontakte zu Epstein unter regulatorischen Druck.
Das Dokument legt nahe, dass Epstein sich als Bindeglied zwischen Hochfinanz und royalen Kreisen positionierte. Es belegt keine formelle Leitungsfunktion in Andrews Finanzangelegenheiten, zeigt jedoch, dass er als Vertrauensbrücke zwischen Bankern und dem Herzog fungierte.
Ist genau dieses Dokument nun relevant für die heutige Festnahme? Offiziell ist das nicht bestätigt. Kein Ermittler hat bislang öffentlich erklärt, dass EFTA02414840 unmittelbar zur Verhaftung geführt habe. Doch es ist Teil jener Aktenlage, die zeigt, dass die Beziehung politisch sensibel war, dass Minister informiert waren und dass finanzielle Strukturen bewusst gestaltet wurden. Es ist ein Mosaikstein in einem größeren Bild.
Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob diese einzelne E-Mail eine Straftat beweist – das tut sie nicht. Die Frage ist, ob sie ein Muster dokumentiert: politische Aufmerksamkeit, strategisches Risikomanagement, enge Verflechtung von Machtzentren. Wenn Ermittler nun genau diese Netzwerke prüfen, dann bekommt ein Dokument wie EFTA02414840 zwangsläufig neues Gewicht.
Ob daraus eine Anklage entsteht, wird die Justiz entscheiden. Doch fest steht: Was 2010 intern thematisiert wurde, ist 2026 Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Das allein macht das Dokument politisch hochrelevant.