Wann hat es eigentlich angefangen, dass Schulden zu Sondervermögen umdeklariert wurden, um zu verheimlichen, dass Regierungen Geld mit zwei Händen ausgeben, das sie überhaupt nicht haben?

Wann hat es angefangen, dass Sondervermögen genutzt wurden, um Schuldenbremsen in Verfassungen von Bund und Ländern zu umgehen und sich weiterhin als jemand fühlen zu können, der mit Geld, das er nicht hat, in einer Weise um sich wirft, die jenseits allem, was man als verantwortungsbewusst oder moralisch rechtfertigbar ansehen kann, angesiedelt ist?

Wann auch immer es angefangen hat, in Sachsen-Anhalt, einem Land, dessen Regierung den sorglosesten Umgang mit dem Geld Anderer pflegt, den verantwortungslosesten Umgang, ist es mittlerweile die Regel, die Regel, um via Sondervermögen, die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse zu umgehen, die Regel, um Geld für absurde Projekte zur Herstellung von „Pandemieresilienz“ zu verschleudern, um die Bürger des Landes über beide Ohren für die „Pet“-Projekte politisch verantwortlicher Cliquen zu verschulden.

Schon jetzt rangieren die Bürger in Sachsen-Anhalt mit einer  pro-Kopf-Verschuldung von 11.170 Euro vor den Bürgern der restlichen Bundesländer und die sorglosen Schuldenmacher in der Landesregierung tun ihr möglichstes, um die Höhe der pro-Kopf-Verschuldung mit angeblich ausgeglichenen Haushalten zu verschleiern und im Stillen weiter zu erhöhen.

Vielleicht haben Sie in den letzten Tagen oder Stunden eine der folgenden Meldungen gesehen:

Die „Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 LHO für das Jahr 2026“, wie es im Antrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt, der am 16. Dezember 2025 im Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedet wurde, heißt (Drucksache 8/6313) ist der Vorwand, die Vorderbühne, die das Cover für die Schulden, die immensen Schulden, die unter Umgehung der Verfassung auf der Hinterbühne gemacht werden, liefert.

2 Milliarden Euro hat das Land Sachsen-Anhalt als Sondervermögen ausgegeben, Schulden, die aufgenommen wurden, um der Plandemie Herr zu werden, die weniger mit einem Pathogen als vielmehr damit gemein hat, dass die raubende Klasse, die sich politische Positionen angeeignet hat, die Plandemie als Vehikel genutzt hat, um Steuerzahler auszurauben. Seither stellt die Regierung von Sachsen-Anhalt jährlich wiederkehrend den Antrag auf die „Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 LHO für das Jahr …“. Die Schulden, die als „Sondervermögen“ ausgegeben werden, dienen nicht nur dazu, wie oben bereits angesprochen, die Schuldenbremse, die die Bürger Sachsen-Anhalts vor einer räuberischen sich und ihre Klientel bedienenden Regierung schützen soll, zu umgehen, sie dienen dazu, einen ausgeglichenen Haushalt vorzugaukeln und die Rückzahlung der gemachten Schulden auf Jahre hinauszuzögern.

Im Antrag des Jahres 2024 war dies in die folgende Formulierung gepackt:

„Die im Jahr 2025 aus Gründen dieser außergewöhnlichen Notsituation aufgenommenen Kredite sind zu tilgen, sobald die in den Jahren 2020 bis 2024 aus Gründen einer außergewöhnlichen Notsituation aufgenommenen Kredite getilgt worden sind. Die Tilgungsrate beträgt jährlich 100 Mio. Euro. Mit der Tilgung dieser Kredite ist in dem auf das Jahr der letztmaligen Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation folgenden Jahr zu beginnen.“

Je länger die „Notsituation“ erklärt wird, desto länger kann die Insolvenz des Landes hinausgezögert werden, so wohl das Kalkül der Haseloffs…

Im diesjährigen Antrag nimmt es die folgende sprachliche Form an:

„Die Tilgung des im Jahr 2026 aus Gründen dieser außergewöhnlichen Notsituation aufgenommenen Kredits erfolgt im Anschluss an die Tilgung der in den Jahren 2021, 2023, 2024 und 2025 aus Gründen einer außergewöhnlichen Notsituation aufgenommenen Kredite. Ab dem Jahr 2029 wird jährlich eine Tilgungsrate von 100 Mio. Euro erbracht, die jeweils auf die älteste bestehende Kreditverbindlichkeit anzurechnen ist.“

Mit anderen Worten: Die Landesregierung lebt auf Pump, will 2026 weitere 790 Millionen Euro aus dem „Sondervermögen“ ausgeben, dem Sondervermögen, das nur genutzt werden kann, wenn eine „Notsituation nach § 18 Abs. 5 LHO“ festgestellt wird. Ergo wird mit allen erdenlichen Mitteln aus der Trickkiste versucht, Bürgern in Sachsen-Anhalt ein X für ein U vorzumachen.

„Das pandemische Geschehen ist zwar abgeklungen, das Land hat aber die Folgewirkungen der Corona-Pandemie noch nicht überwunden. Das Land hatte sich bei der Errichtung des Sondervermögens „Corona“ bewusst dafür entschieden, nicht nur Maßnahmen zu finanzieren, die einen direkten Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen leisten. Den Schwerpunkt bilden Maßnahmen, die der Pandemieresilienz dienen. Es liegt in der Natur derartiger Maßnahmen, dass sich ihre Umsetzung über mehrere Jahre erstreckt. Die Stärkung der Pandemieresilienz sowie die Beseitigung weiterbestehender Corona-Folgen ist noch nicht abgeschlossen.“

Quelle

Wochenbericht ARE Sachsen-Anhalt
Wie man sieht, sind die Krankenhausbetten in Sachsen-Anhalt mit COVID-19 Patienten überlastet …

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Quelle: Wochenbericht ARE Sachsen-Anhalt
Wie man sieht, sind die Krankenhausbetten in Sachsen-Anhalt mit COVID-19 Patienten überlastet …

Nicht „das Land“ hat sich entschieden, Schulden zu machen und die Schulden „Sondervermögen“ zu nennen, um unter dem Vorwand „direkter Bewältigung der Corona-Pandemie“ und von „Pandemieresilienz“ abstruse Projekte zu finanzieren und Geld aus dem Fenster zu werfen, konkrete politische Akteure haben sich dazu entschieden, eine kleine Clique, die sich selbst ermächtigt hat, die eigenen Bürger über beide Ohren zu verschulden.

24,2 Milliarden Euro Schulden wird das Land Sachsen-Anhalt zum Ende des Jahres 2025 haben. Der Haushalt des Jahres 2026 hat ein Volumen von 15.5 Milliarden Euro. Die Schulden übersteigen schon jetzt die Einnahmen des Landes Sachsen-Anhalt um 64%. Ein Verhältnis, das sich rasant zu Gunsten von Schulden entwickeln wird, wenn damit begonnen werden muss, die SCHULDEN, für die derzeit nur Zinsen entrichtet werden, tatsächlich zu tilgen. Dabei scheint die Lust, Schulden zu machen, so groß zu sein, dass selbst Einnahmen, die langsamer steigen als Ausgaben, zwar angemerkt, aber in keiner Weise in Rechnung gestellt werden. Heißt es dazu doch lapidar:

„Die angestrebte Pandemieresilienz belastet das Land in fiskalischer Hinsicht nach wie vor in erheblichem Maße. Die Landeseinnahmen steigen nicht proportional zu den notwendigen Ausgaben, die durch massive Steigerungen in vielen Bereichen verursacht werden.“

Quelle

Mit anderen Worten: Weil es einer politischen Clique gefällt, unter der leeren Phrase „Pandemieresilienz“ gefällt, Geld in die unterschiedlichsten Kanäle zu verschieben, deren Nutzen mit mindestens zwei Fragezeichen versehen werden muss (siehe unten), deshalb ist ausgeschlossen, dasss den Bürger von Sachsen-Anhalt Neuverschuldung in einer Höhe erspart bleibt, die normalen Bürgern Tränen in die Augen treiben muss und deshalb wird sichergestellt, dass ab 2029 – wenn die Tilgung dann einsetzt und das ganze Ausmaß der Schulden im Haushalt ausgewiesen werden muss, der Weg in die Insolvenz des Landes so schnell begangen werden kann, dass die meisten Bürger von Sachsen-Anhalt gar nicht wissen, wie ihnen geschieht.

Sparen, das fällt den Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt auch dann nicht ein, wenn sie selbst feststellen, dass selbst ein erhöhter Verschuldungsspielraum, der den Ländern von der Bundesregierung eingeräumt wurde, nicht ausreicht, um die Ausgaben in „Pandemieresilienz“ zu decken:

„Auch der den Ländern mit der Grundgesetzänderung vom März 2025 (BGBl. Jahrgang 2025 Teil I Nr. 94 v. 24. März 2025) eingeräumte strukturelle Verschuldungsspielraum würde nicht ausreichen, um die für das Haushaltsjahr 2026 im Sondervermögen „Corona“ vorgesehenen Ausgaben vollständig zu finanzieren.“

Quelle

Und falls Sie Bürger von Sachsen-Anhalt sind, sollten Sie ernsthaft darüber nachdenken, Leute, die in ihre Anträge Sätze wie die folgenden schreiben, auf ihre geistige Gesundheit untersuchen zu lassen. Denn: Wenn man nicht annimmt, dass die Landesregierung in Sachsen-Anhalt voller geistiger Blindgänger sitzt, dann muss man annehmen, dass sie das Land Sachsen-Anhalt mit Absicht gegen die Wand fahren:

„Im Sinne der verfassungsrechtlichen Anforderungen bleibt festzuhalten: Pandemieresilienz herzustellen überfordert die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes. Diese Mehrbelastung ist auch insofern nicht steuerbar, als auf die Ausgaben nur um den Preis eines Verzichts auf Pandemieresilienz und -bewältigung verzichtet werden könnte.“

Quelle

Der Verzicht auf die Pandemieresilienz, ein Wort, das für die Mitglieder der Landesregierung quasi magische Züge angenommen zu haben scheint, kommt natürlich nicht in Frage. Man berauscht sich lieber an der eigenen Gutheit und Bedeutung, die in blödsinnigen Begriffen wie „Pandemieresilienz“ zum Ausdruck kommen soll. Der Glaube an Begriffe, deren kognitiver Gehalt irgendwo bei leer angesiedelt ist, die allein über eine affektive Ansprache an das limbische System funktionieren, dokumentiert eine weit verbreitete geistige Krankheit, die zwangsläufig in die Katastrophe führen muss, wenn sie zur Grundlage von Handlungsentscheidungen gemacht wird, wie dies in Sachsen-Anhalt der Fall ist.

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Wochenbericht ARE Sachsen-Anhalt
Die Myriaden von Sachsen-Anhaltinern, die von SARS-CoV-2 heimgesucht werden, lassen die Landespolitiker verzweifeln…

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Quelle: Wochenbericht ARE Sachsen-Anhalt
Die Myriaden von Sachsen-Anhaltinern, die von SARS-CoV-2 heimgesucht werden, lassen die Landespolitiker verzweifeln…

Zeit, den Blick auf die „Projekte“ zu richten, die „Pandemieresilienz“ herstellen sollen:

„Maßnahme lfd. Nr. 8 „Entgelte der … Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des MS [Ministeriums]“: Es handelt sich um eine andauernde Fortsetzungsmaßnahme. Das damit finanzierte Personal erstellt u. a. Analysen der Erfahrungen aus der Corona Pandemie, erarbeitet Konzepte zur Vermeidung sozialer Isolation, wirkt an der Umsetzung von Konzepten zur Vermeidung pandemiebedingter Teilhabebeeinträchtigungen mit. Es sind hier weiterhin Tätigkeiten notwendig, um die insbesondere sozialen Folgen der Pandemie aufzuarbeiten und Lehren daraus zu ziehen.“

Das sind die Leute, die finanziert werden, damit sie feststellen, dass es notwendig ist, Leute wie sie zu finanzieren.

Oder Maßnahmen wie diese hier:

„Maßnahme lfd. Nr. 28 „Digitalassistenz für Schulen“: Der Transformationsprozess hin zu mehr Digitalisierung an Schulen ist nicht kurzfristig umsetzbar. Die bereits tätigen Digitalassistenten müssen die Lehrkräfte beim Einsatz digitaler Werkzeuge weiterhin unterstützen bzw. durch den Einsatz von weiteren Digitalassistenten unterstützt werden. Deren Einsatz ist befristet. Nur so kann im Falle einer Pandemie eine gute Unterrichtsversorgung sichergestellt werden.“

oder diese hier:

„Maßnahme lfd. Nr. 38 „Digitalisierung der Verbraucherberatung“: Das Ziel des digitalen Zugangs zur Verbraucherberatung ist noch nicht realisiert. Das Projekt „Digimobil der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.“ ist bewilligt und wird binnen der nächsten zwei Jahre umgesetz.“

oder diese hier:

„Maßnahme lfd. Nr. 45 „Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern“: Die Vorhaben zur Erstellung von Online-Videos zu Kulturgütern, zur Digitalisierung der kulturlandschaftlichen Geländetopographie, zu Digitalisierungsmaßnahmen an hochwertigem Kulturgut sowie zur Digitalisierung von kulturellen Einrichtungen werden fortgesetzt und finalisiert. Der Bedarf bei den Museen und Kulturstiftungen ist nach wie vor gegeben, um dem Publikum auch in Pandemiezeiten Angebote der Kultureinrichtungen sichtbar zu machen.“

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