Frank-Walter Steinmeier hat immer gerne Hände geschüttelt:

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Das gibt denen, die sich in öffentlichen Ämtern herumdrücken, offenkundig ein Gefühl von Wichtigkeit. Achten Sie einmal darauf, wie gerne diese Leute Hände schütteln, nicht ihre oder unsere, nein, die von anderen Leuten, denen sie in ihrem Leben Wichtigkeit zuweisen, die Hände von Ayatollahs und so…

Ansonsten ist Herr Steinmeier in seltsamer Weise befangen:

Ist es doch unmöglich in den verfügbaren öffentlichen Quellen aus den Monaten Januar oder Februar 2026 auch nur eine Rede, eine Pressemitteilung oder eine Stellungnahme des Bundespräsidenten zu finden, in der er das Abschlachten friedlicher Demonstranten durch die religiösen Staatsterroristen um den damals noch lebendigen Ayatollah al Khamenei angesprochen, geschweige denn kritisiert hätte – weder die Gewalt der Basij und IRGC [Revolutionäre Garden] noch die hohen Opferzahlen haben ihn damals auch nur aus „völkerrechtlicher Sicht interessiert“.

Indes, wenn es um den derzeitigen Versuch, die Staatsterroristen des Iran aus ihren Ämtern zu bomben und daran zu hindern, in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen geht, dann hat der ehemalige Juso und Redakteur der vom Verfassungsschutz [der damals seiner eigenen Partei politisch unterstand] beobachteten Zeitschrift „Demokratie und Recht“ (DuR) plötzlich ganz viel zu kritisieren. Heute etwa in den folgenden Worten:

„Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen.“ Nach seinem Dafürhalten“, so Herr Steinmeier, sei der „Krieg“ gegen den Iran „völkerrechtswidrig“.

Man könnte sich die Sache nun einfach machen und feststellen: „Nach meinem Dafürhalten ist das, was der Kostgänger deutscher Steuerzahler aus Schloss Belvue von sich gibt, irrelevant und vernunftwidrig“, aber der Typ „repräsentiert“ in seiner Funktion Deutschland nach außen, jedenfalls weist ihm das Grundgesetz diese „Funktion“ zu.

Indes, Steinmeier scheint sich als Alternative zum Außenminister zu sehen, mit einer Art Befugnis, in eigener Regie Außenpolitik zu betreiben – eine politische Anmaßung sondersgleichen, bei der man sich fragt, warum sie bei Herr Steinmeier eine so vorhersagbare Richtung hat …

Hat er vielleicht einen Interessenkonflikt, der mit seinem Amt als Bundespräsident so überhaupt nicht vereinbar ist?

Nun kann man natürlich Artikel 59 des Grundgesetzes so dehnen, dass die Steinmeiersche Alternative Außenpolitik dadurch gedeckt ist, zumindest solange gedeckt ist, bis ihr Merz einen Deckel verpasst:

Art 59
(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.

Aber gerade weil der Bundespräsident Deutschland völkerrechtlich vertritt, sollte er eine Ahnung vom Völkerrecht und davon haben, dass das Völkerrecht ein Sammelsurium von Texten ist, die DER AUSLEGUNG bedürfen, was notwendig dazu führen wird, dass über die Auslegung Zwist entsteht, unterschiedliche Ausleger mit unterschiedlichen Auslegungen aufwarten werden. Indes, Steinmeier tut so, als wäre es „Konsens“, dass die Militäraktion gegen den Iran gegen das Völkerrecht verstößt, eine apodiktisch einseitige Sicht der Dinge, die seine Nähe zu religiösen Dogmatikern, die sich zu religiösen Staatsterroristen gemausert haben, erklären könnte.

Abgesehen davon: Das Völkerrecht gibt es nicht!

Es gibt eine Ansammlung internationaler Verträge (im Wesentlichen die UN-Charta von 1945, die Genfer Konvention von 1949) ergänzt um allgemein akzeptierte Rechtsgrundsätze wie sie z.B. im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 verankert sind, erweitert  um Gewohnheitsrecht: was lange praktiziert wird, muss gut sein oder hehre Verlautbarungen wie „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) oder „lex specialis derogat legi generali“ (Spezialrecht verdrängt allgemeines Recht) und verrührt mit Urteilen des Internationalen Gerichtshofes und „Lehrmeinungen“.

Schon diese Beschreibung macht deutlich, dass das, was „Völkerrecht“ sein soll, das Patchwork von Verträgen und Abkommen einer AUSLEGUNG bedarf, weil nämlich überhaupt nicht klar ist, was vom Völkerrecht (von welchem Teil des Völkerrechts) gedeckt wird und was nicht. Leute, die wie Steinmeier behaupten, sie wüssten genau, was völkerrechtskonform und was völkerrechtswidrig ist, haben offenkundig keine Ahnung,

Dass das, was „Völkerrecht“ ist, einer AUSLEGUNG, wie alles, woraus Juristen ein Auskommen und Verdienst machen, bedarf, einfach deshalb, weil es Tausende Seiten voller in der Regel wischiwaschi und wenig konkretem Text gibt, findet seinen Niederschlag in Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, mit dem die Zuständigkeit dieses „Hüters des Völkerrechts“ beschrieben wird:

„1. Der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, die ihm unterbreiteten Streitigkeiten nach Völkerrecht zu entscheiden, wendet an:

  • a. die internationalen Übereinkünfte, allgemeiner oder besonderer Natur, in denen von den streitenden Parteien ausdrücklich anerkannte Normen aufgestellt worden sind;
  • b. das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung;
  • c. die allgemeinen, von den Kulturstaaten anerkannten Rechtsgrundsätze;
  • d. unter Vorbehalt der Bestimmung des Artikels 59, die gerichtlichen Entscheide und die Lehren der anerkanntesten Autoren der verschiedenen Nationen als Hilfsmittel zur Feststellung der Rechtsnormen.“
Michiel Jansz. van Mierevelt – Unknown source, Public Domain, Link

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Hugo Grotius, by Michiel Jansz. van Mierevelt – Unknown source, Public Domain, Link

Vor allem Punkt c ist ganz offenkundig ein Auslegungs- und vor allem ein Selektionsproblem, das weit zurückreicht und Namen wie Fancisco de Vitoria, Francisco Suárez, Hugo Grotius (de jure belli ac pacis, 1625), Samuel von Pufendorf, Emer de Vattel umfasst, allesamt Personen, die sich beginnend mit dem 16. Jahrhundert und mit dem Auftauchen der ersten Nationalstaaten Gedanken darüber gemacht haben, welche ethischen und rechtlichen Prinzipien internationale Beziehungen, Beziehungen zwischen Nationalstaaten leiten sollen, im 17. Jahrhundert vor allem in der Person von Grotius Regeln für Krieg und Frieden erarbeitet haben, die heute Teil des „Gewohnheitsrechts“ sind.

Die Früchte ihrer Arbeit gingen in eine Reihe von Vertragswerken ein, die beginnend mit dem Westfälischen Frieden (1648) den Boden für „souveräne Staaten“ bereitet haben, fortgeführt im Wiener Kongress (1815), dem Haager Friedensabkommen (1899/1907), dem Völkerbund (1919) und schließlich der UN, deren Charta (basierend auf der Atlantik Charta von 1941 und der Dumbarton-Oaks Konferenz von 1944) von der Mehrheit der 50 sie aushandelnden Staaten bis zum 26. Juni 1945 ratifiziert wurde.

Manche derjenigen, die von Völkerrecht reden, werden vielleicht auf Nachfrage die UN-Charta als „Völkerrecht“ nennen. Die UN-Charta ist indes bestenfalls ein kleines Rädchen im großen völkerrechtlichen Getriebe, mit dessen Betrieb sich der Internationale Gerichtshof in Den Haag abmüht.

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Quelle: Telegraph

Auswüchse wie der gerade berichtete, wären ohne „international law“, wie der Korpus des „Völkerrechts“ in angelsächsischen Ländern heißt, nicht möglich. Dass sie und andere Politiken, die sich direkt gegen die Interessen der steuerzahlenden Bevölkerung richten, möglich sind, ist eine direkte Folge davon, dass eine schmarotzende Klasse „das Völkerrecht“ nichtzuletzt zu umfänglicher Selbstbereicherung nutzt.

Dass die schönen Worte, die idealen Vorstellungen, die internationale Vereinbarungen wie die UN-Charta zu Heilsbringern machen, die Staaten Schutzpflichten auferlegen, internationale Kooperation fördern und Rechenschaft für Regierungen begründen wenig mit der Realität zu tun haben, zeigt ein Blick in die Geschichte, der z.B. die Legitimation beider Invasion im Irak auf Basis des Völkerrechts und letztlich auf Basis von Lügen ermöglicht hat oder die „Erfolgsgeschichte“ Libyen:

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Muammar al-Gaddafi und Lula da Silva; by Ricardo Stuckert/PR – LINK; Gallery, CC BY 3.0 br, Link

Libyen ist ein Failed State, in dem bewaffnete Milizen Teile des Landes kontrollieren, Korruption die herrschende Form der Interaktion ist, ein Land, das seit dem Sturz von Gaddafi im Jahre 2011 zu einem Nährboden für Extremismus aller Art geworden ist. Daran hat weder die UN-Intervention mit Resolution 1973, die militärische Intervention in Libyen legalisiert hat, etwas geändert, noch haben die vielen UN-Sanktionen (z.B. ein Waffenembargo) irgend etwas dazu beigetragen, um die Verhältnisse in Libyen zu stabilisieren. Politische Lösungen, die von der UN propagiert werden, scheitern ebenso regelmäßig wie die humanitäre Hilfe, die auf den Weg gebracht wird, im Sumpf der Korruption verschwindet und nicht bei denen ankommt, für die sie eigentlich gedacht war. Die Libyer, die unter den dortigen Zuständen leiden, haben keinerlei Nutzen daraus, dass sie aus Sicht des „Völkerrechts“ einen Anspruch auf menschenrechtswürdige Lebensumstände haben.

Wann immer man „das Völkerrecht“ danach durchleuchtet, welchen Vorteil seine Anwendung der davon betroffenen Bevölkerung gebracht hat, ist die Ausbeute an Nutzen sehr gering. Wann immer man nach Gruppen sucht, die auf Basis behaupteter Ansprüche, die sich aus dem Völkerrecht ableiten, Profit generieren und reich werden, ergibt sich eine kaum endende Liste der Völkerrechts-Schmarotzer und -Profiteure.

Und das scheint einer der beiden Gründe dafür zu sein, dass „das Völkerrecht“ so viele „Freunde“ hat. Die einen lieben es, weil sie den Verweis auf „das Völkerrecht“ ausnutzen können, um sich selbst über alle Maßen zu bereichern, die anderen lieben es, weil jede politische Schweinerei, die gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt wird, mit dem Verweis auf „internationale Verpflichtungen“ dem eigenen Verantwortungsbereich enthoben und mit einem quasi-Heiligenschein „des Völkerrechts“ versehen werden kann.

Das, was  als Völkerrecht gilt, ist ein weiteres Beispiel dafür, wie auf hehren Zielen aufbauende Regularien von einem Mob aus Interessenvertretern und sonstigen Profiteuren und vor allem von Vertretern linker politischer Provenienz unterwandert und instrumentalisiert werden, um den eigenen Zwecken zu dienen. Dass am Ende ein Scherbenhaufen zurückbleibt, ist – weil Linke am Werk waren – zwangsläufig.

Schließlich ist das Völkerrecht etwas positiv Attribuiertes und in den neuronalen Brachen linker Gedankentrichter sind positiv attribuierte Begriffe – vollkommen bar einer eventuell vorhandenen Bedeutung -, das, was es dem Linken von Welt ermöglicht, eine moralische Höhe zu erklimmen und das, was ihm nicht passt, als „völkerrechtswidrig“ zu verurteilen. Leere Worte, gesprochen in Notdurft, um moralische Erhabenheit zu reklamieren und sich über diejenigen zu stellen, die mit der Lösung konkreter Probleme beschäftigt sind, also mit dem, das den Einsatz von Fähigkeiten und Kompetenzen verlangt, den Einsatz dessen, was die moralisch Erhabenen in ihrer Welt aus Worten nicht haben.

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