Rund ein Jahr nach dem mutwilligen Messerangriff auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin ist der sich zum IS bekennende Täter zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.
Ein 20-jähriger Syrer, der im Februar des Vorjahres in Berlin einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal lebensgefährlich mit dem Messer verletzt hatte, wurde vom Kammergericht der Hauptstadt zu einer dreizehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Das zuständige Gericht wertete die Tat „als radikal-islamistisch“. Der Verurteilte war im Jahr 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen.

Am 20. November des Vorjahres begann vor dem 1. Senat des Kammergerichts, dem sogenannten Staatsschutzsenat, das Verfahren gegen Wassim Al M. Dem Angeklagten, der zuletzt in Leipzig wohnhaft war, wurde von der zuständigen Bundesanwaltschaft vorgeworfen, am 21. Februar 2025 „im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte einen islamistisch und antisemitisch motivierten Messerangriff auf einen Besucher verübt zu haben“, so der Wortlaut der Anklage.
Die zuständige Bundesanwaltschaft forderte laut Medien eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Zur Begründung heißt es, die Messerattacke war ein „feiger und hinterhältiger Angriff“ sowie „eine radikal-islamistisch und antisemitisch motivierte Tat“. Der Verteidiger des 20-Jährigen plädierte zum Ende des Verfahrens „auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren“.
Das Berliner Kammergericht verkündete nun am 5. März seine Entscheidung. Dazu berichtet der rbb:
„13 Jahre Haft für Messerattacke an Berliner Holocaust-Mahnmal. Das Kammergericht der Hauptstadt wertete die Tat als radikal-islamistisch. Es sprach den 20-jährigen Syrer am Mittwoch unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig.“
Laut Prozessbeobachtern hatte der Messertäter vor Gericht bereits zugegeben, „einen Menschen gegriffen“ und ihm „einen großen Schnitt versetzt zu haben“. Weiter erklärte er: „Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich.“

Zu dem Opfer, einem spanischen Touristen, lauten die Informationen:
„Der Spanier überlebte nur knapp. Bis heute ist er nicht in der Lage zu arbeiten und in psychologischer Behandlung. Er war in dem Verfahren Nebenkläger.“
Das Verfahren habe geklärt, dass der Täter bewusst im Februar des Vorjahres aus Leipzig nach Berlin gereist war, „um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen“, so die Staatsanwaltschaft vortragend. Gezielt habe er dann sich das Holocaust-Mahnmal unweit des Brandenburger Tors ausgesucht „und sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient“, so die Anklagevertretung in ihrem Plädoyer.
Im Stelenfeld habe er dem inzwischen 31-jährigen Spanier in gezielter Tötungsabsicht „einen langen Schnitt an der Kehle“ zugefügt.
Auf der Webseite „Messerinzidenz“ wurden seit Jahresbeginn bis einschließlich 5. März rund 613 Vorfälle gemeldet, die durch Medien oder Polizeiberichte zum Thema „Messerangriffe“ recherchierbar sind.
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