„Ich finde dieses Angebot unglaublich“, sagt Sebastian Schäfer, Bundestagsabgeordneter für die Grünen, am Ende eines Beitrags in der ZEIT, in dem es um Spendenangebote des Rüstungsunternehmens Blackned GmbH geht, ein Unternehmen, das sich mehrheitlich in den Händen von Rheinmetall befindet, ein Angebot, das an Politiker im Haushalts- und Verteidigungsausschuss des Bundestages gerichtet ist, die der Vergabe von Rüstungsaufträgen in Milliardenhöhe zustimmen müssen.
Blackned ist ein Softwareunternehmen, das sich im Mehrheitsbesitz von Rheinmetall befindet. In Heimertingen bei Memmingen profitiert das Umternehmen extraorbitant vom Krieg in der Ukraine, hat den eigenen Umsatz in kurzer Zeit von 20 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro gesteigert. Sein Geld verdient das Unternehmen unter anderem mit Kommunikationsnetzwerken. Z.B. mit IT-Systemintegration, die dem deutschen Heer endlich moderne Kommunikationstechnik zugänglich machen soll.
Am 18. Dezember 2024 hat der Haushalts- und Verteidigungsausschuss einem entsprechenden Rüstungspaket in Höhe von 1.2 Milliarden Euro zugestimmt. Rheinmetall erhält den Löwenanteil von rund 730 Millionen Euro, bei der Blackned GmbH verbleiben die restlichen 470 Millionen Euro.
Am 29. Januar 2025 wird ein zweites Paket im Haushalts- und Verteidigungsausschuss durchgewunken: 5,5 Milliarden Euro gehen in die digitale Anbindung von Gefechtsständen. Das Paket firmiert unter TaWAN LBO [Tactical Wide Area Network for Land Based Operations], 10 Jahre Entwicklungszeit beginnen für Rheinmetall mit einem Geldsegen von rund 1.9 Milliarden Euro, an dem auch Blackned partizipiert.
Zwischen der Bewilligung beider Zuschläge an Rheinmetall durch den Haushalts- und Verteidigungsausschuss flattert acht Mitgliedern im Haushalts- und Verteidigungsausschuss des Bundestages das Angebot von Blackned ins Haus, sich an der Finanzierung des Wahlkampfes für den jeweiligen Politiker beteiligen zu wollen. Die Spendensumme wird zwar mit 2000 Euro angegeben. Da sich acht Angehörige des Haushalts- und Verteidigungsausschusses von Blackned haben kaufen lassen, aber kein einziger davon eine Meldung erstattet hat, kann man davon ausgehen, dass bewusst Spendenhöhen unterhalb der Grenze, die eine Meldepflicht nach §48 des Abgeordnetengesetzes auslöst, gewählt wurde.
§48 Abgeordnetengesetz lautet:
(1) Ein Mitglied des Bundestages hat über geldwerte Zuwendungen aller Art (Spenden), die ihm im Rahmen eines ehrenamtlichen politischen Engagements oder einer Sachunterstützung des Spenders für die politische Tätigkeit des Mitglieds zur Verfügung gestellt werden, gesondert Rechnung zu führen. § 44a Absatz 2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. (2) Eine Spende, deren Wert in einem Kalenderjahr 1 000 Euro übersteigt, ist unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe dem Präsidenten anzuzeigen. (3) Spenden sind, soweit sie in einem Kalenderjahr einzeln oder bei mehreren Spenden desselben Spenders zusammen den Wert von 3 000 Euro übersteigen, vom Präsidenten unter Angabe ihrer Höhe und Herkunft auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen.
Drei Einzelspenden in Höhe von 999 Euro von Blackned an die Mitglieder des Haushalts- und Verteidigungsausschusses blieben somit unter den 1000 Euro, ab denen Meldepflicht für eine Einzelspende besteht und unter den 3000 Euro, ab denen eine Veröffentlichungspflicht für kumulierte Spenden besteht. Und genauso wird es gelaufen sein.
Nun wird es sicher Leute geben, die sagen: ein paar Tausend Euro, das sei nicht der Rede wert und vielleicht ist es das auch nicht, in einer Welt, in der Milliarden von Polit-Gaunern veruntreut werden. Indes wird das Ziel von Blackned nicht nur darin bestanden haben, Mitglieder des Haushalts- und Verteidigungsausschusses positiv für die Bewilligung der Aufträge, von denen Blackned direkt profitiert, zu stimmen, es wird vor allem darin bestanden haben, Bundestagsabgeordnete zu identifizieren, die prinzipiell käuflich sind, Geschenken, welcher Art auch immer, solange sie unter dem Radar der Meldepflicht verbleiben, zugänglich sind, mit einem Wort: korrupt sind.
Das Ganze ist ein ungeheuerlicher Vorgang, einer, der zeigt, wie normal politische Korruption in Deutschland mittlerweile ist. Und dass die acht Abgeordneten, die sich haben kaufen lassen, ganz genau wissen, was sie tun, das zeigt sich daran, dass außer dem CSU-Abgeordneten Reinhard Brandl keiner den Mut hat, zu seiner Geldnahme zu stehen. Man agiert lieber unterhalb der Transparenzgrenze im Bereich zwischen gerade noch legal und strafbar.
Abgeordnetenwatch hat diesen Vorgang zum Anlass genommen, um Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zu erstatten. Derzeit ist Margarete Koppers Leiter der Behörde. Koppers gilt als den Grünen nahestehend. Sie wurde vom damaligen Justizsenator Dirk Berendt (Grüne/Bündnis90) 2018 ernannt. Grundlage der Strafanzeige von Abgeordnetenwatch ist §108e Absatz 2 des Strafgesetzbuches, der besagt:
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.
Die Strafanzeige richtet sich also gegen Blackned, wegen des Verdachts der Bestechung von Mandatsträgern. Warum abgeordnetenwatch nicht auch Anklage gegen die acht Bundestagsabgeordneten gestellt hat, die Geld von Blackned angenommen haben, und zwar nach §108e Absatz 1 StGB:
(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
ist uns nicht nachvollziehbar. Zumal eine solche Strafanzeige mit der Notwendigkeit für die Generalstaatsanwaltschaft einher gegangen wäre, die Namen der Abgeordneten auf der Gehaltsliste von Blackned zu ermitteln.
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Wenn ein Unternehmen Abgeordneten, die über die Vergabe von Aufträgen zu entscheiden haben, die dem entsprechenden Unternehmen zugute kommen, diesen Abgeordneten Geld anbietet, dann sieht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin darin eine „Klimapflege“, mehr noch „allgemein formulierte politische Interessen“, sonst nichts.
Es gibt Leute, die blicken absichtlich auf die andere Straßenseite, um Bekannte nicht grüßen zu müssen. Offenkundig sind die Zeiten, zu denen es darum ging, den Eindruck der Bestechlichkeit von Abgeordneten nicht einmal entfernt aufkommen zu lassen, lange vorbei. Wenn Wähler den Eindruck haben, dass Unternehmen Abgeordnete zu bestechen suchen, dann ist das offenkundig jenseits der Pflege des Klimas, das zwischen Parlament und Wählern besteht.
Und dass man als Unternehmen „allgemein formulierte politische Interessen“ verfolgen soll, das ist ein solcher Schwachsinn, dass wir ihn nicht kommentieren, lediglich mit der Frage an Koppers, Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, verbinden, wann zum letzten Mal ein Unternehmen in einem Wahlkreis in Deutschland für einen Sitz im Parlament kandidiert hat. Sollte sich kein entsprechendes Unternehmen finden lassen, muss man wohl davon ausgehen, dass Parlamente und mithin der Raum DES POLITISCHEN für Unternehmen, die gemeinhin auf Märkten unterwegs sind, von keinerlei Interesse sind. Indes, es gibt natürlich eine politische Ordnung, die die Kollusion zwischen Regierung und Unternehmen zur Normalität gemacht hat, um beider Interessen auf Kosten der Bürger zu verfolgen. In einer solchen Form politischer Ordnung wäre die Grenze zwischen unternehmerischen und politischen Interessen beseitigt. Die entsprechende politische Ordnung trägt übrigens den Namen: FASCHISMUS.
Wie Sie sehen, ist in Deutschland der Verdacht von Bestechung und Bestechlichkeit nicht einmal dann vorhanden, wenn ein Unternehmen ganz offen erklärt: „Die Zuwendungen seien bewusst auf Verteidigungs- und Haushaltsausschuss gerichtet [worden], „weil da die Macht ist“. Wenn ein Staatsanwalt nicht ermitteln will, dann wird er nicht ermitteln, und diejenigen, die mit der Weigerung, einem Verdacht auf Bestechlichkeit auch nur ansatzweise nachzugehen, konfrontiert sind, müssen sich fragen, warum der Staatsanwalt nicht ermittelt.
Die Antworten auf diese Frage sind zahlreich, indes, wenn Korrupte in einem System, das die Korruption normalisiert hat, nicht wegen ihrer Korruption von denen, die vor Korruption schützen, gegen Korruption vorgehen sollen, verfolgt werden, dann liegt der Verdacht nahe, dass die die Ermittlungs-Verweigernden Teil der Korruption sind.
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