Von Kai Rebmann
Was haben Tamm und Berlin gemeinsam? Sowohl die beschauliche Kleinstadt in Baden-Württemberg mit gut 12.000 Einwohnern als auch die Hauptstadt sorgten in diesem Jahr mit von Kindern verübten Mordanschlägen für bundesweite Schlagzeilen. Dass es in beiden Fällen beim Versuch blieb, ist pures Glück, legt aber dennoch den Finger in eine tiefklaffende Wunde: Der Rechtsstaat in Deutschland hat die Kontrolle längst an Clans verloren, die die Straßen unserer Großstädte beherrschen.
Berlin-Kreuzberg am Dienstag vergangener Woche: Zwei mutmaßlich noch kindliche Täter werfen eine Handgranate in den von einem Clan-Boss betriebenen Club. Scheiben zersplittern, die Einrichtung wird weitestgehend zerstört, es entsteht ein hoher Sachschaden. Verletzt oder gar getötet wird wie durch ein Wunder niemand.
Nur einen Tag später entgeht Mehmet K., eine weitere Clan-Größe aus der Hauptstadt, nur knapp einem auf seine Luxus-Villa verübten Mordanschlag. Polizei und Staatsanwaltschaft tappen im Dunkeln, dafür meldet sich K. zu Wort: der Clan-Boss setzt ein „Kopfgeld“ in Höhe von 500.000 Euro für die Ergreifung der Täter bzw. deren Auftraggeber aus.
Die Fälle erinnern in fataler Weise an die Geschehnisse in Tamm bei Ludwigsburg. Auch dort wurde der Rechtsstaat im Mai 2025 zum ohnmächtigen Zuschauer degradiert, als sogenannte „Wegwerf-Kriminelle“ – in der Regel sehr junge, oft noch im Kindesalter befindliche Täter – für einen ebenfalls missglückten Auftragsmord im Zusammenhang mit einer Clan-Fehde rekrutiert wurden.
‚Gewalt als Dienstleistung‘ auf dem Vormarsch
Das Phänomen der Gewalt als Dienstleistung – in Justizkreisen auch unter der englischsprachigen Bezeichnung „Violence-as-a-Service“ (VaaS) bekannt – ist keineswegs neu, hatte seinen Schwerpunkt bisher aber vor allem in Schweden und den Niederlanden. Von dort aus wird es seit einiger Zeit in die Nachbarländer exportiert, allen voran nach Deutschland, wo es sich bundesweit ausbreitet. Neben der Hauptstadt gelten das Ruhrgebiet in NRW, aber auch einzelne Regionen in Niedersachsen als Clan-Hotspots, in denen Parallelgesellschaften und damit einhergehender Kontrollverlust des Staates längst gelebte Realität sind.
Besonders alarmierend: Die angeheuerten Täter werden immer skrupelloser – und immer jünger. Nicht selten werden gezielt Kinder angesprochen. Diese sind nicht nur leicht zu manipulieren, sondern vor allem noch nicht strafmündig, können von der Justiz also nicht zur Rechenschaft gezogen werden, zumindest nicht unmittelbar. Die Ansprache erfolgt oft über soziale Medien, verschlüsselte Messengerdienste oder auch gewaltverherrlichende Ballerspiel-Plattformen.
Diese Mischung aus, wenn überhaupt, nur noch rudimentär vorhandener Hemmschwelle, monetären wie egozentrischen Anreizen und Geltungsbedürfnis ist toxisch – und macht diese Zielgruppe für ihre Auftraggeber zu leichten, weil willigen Klienten. Das Geschäftsmodell ist dabei denkbar einfach: Die Hintermänner müssen sich selbst nicht die Hände schmutzig machen, können ihre Spuren oft bis zur Unkenntlichkeit verwischen und der Justiz sind angesichts der kindlichen Täter weitestgehend die Hände gebunden.
Julia Arndt vom LKA Niedersachsen warnte dieser Tage im Gespräch mit der HNA: „Wir dürfen nicht zulassen, dass kriminelle Netzwerke auch hier in Niedersachsen Kinder und Jugendliche als Werkzeuge für ihre Gewalt missbrauchen.“ Der Alarmruf der Kriminaloberrätin klingt freilich ein wenig wie das berühmte Pfeifen im Walde. Denn viel mehr als eine Beschreibung der Ist-Situation – die wohlgemerkt nicht nur für Niedersachsen gilt – ist diesen Worten nicht zu entnehmen. Arndt und das LKA setzen auf Prävention, die mit Aufmerksamkeit im eigenen gesellschaftlichen Umfeld beginne, und insbesondere mit „dem Mut, hinzusehen“.
Kinder-Gewalt in Deutschland mehr als verdoppelt
Doch genau hier liegt der Hase oftmals im Pfeffer. Schon das Benennen von Problemen, und seien sie noch so offensichtlich und für Jedermann erkennbar, gilt in Deutschland mittlerweile als schwer verdächtig – siehe die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angestoßene „Stadtbild-Debatte“. Dazu passt dann leider auch die Art und Weise, in der sich die durch Steuergelder finanzierte Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) mit dem Thema „Kinder- und Jugendkriminalität“ auseinandersetzt. Statt Klartext übt sich die dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde in Wegsehen, Beschwichtigen und Verharmlosen.
Zu den Fakten: Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurde im Jahr 2024 ein neuer Höchststand bei Gewalt von Kindern verzeichnet – das dritte Jahr in Folge. Wurden im Jahr 2016, also zu Beginn der von durch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forcierten Welle der illegalen Migration noch 6.304 solcher Delikte registriert, ist diese Zahl auf zuletzt 13.775 Fälle angestiegen – mehr als eine Verdoppelung innerhalb von nicht einmal zehn Jahren.
Und die Bundeszentrale für politische Indoktrination, wie die Behörde von bösen Zungen auch bezeichnet wird? Die führt diese Entwicklung in einem Ende August 2025 veröffentlichten Bericht allen Ernstes – und wieder einmal – auf „Einzelfälle von jungen Extremisten“ zurück. In diesem Zusammenhang aufkommende politische und gesellschaftliche Debatten über eine Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 Jahren würden „häufig reflexhaft“ geführt, mimt die Behörde weiter den Vogelstrauß – Motto: was nicht sein darf, kann auch nicht sein!
Jugendstrafrecht stellt Täterschutz in den Vordergrund
Dabei ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Strafunmündigkeit von Kindern unter 14 Jahren nur ein Teil des Problems im Zusammenhang mit dem jetzt auch in Deutschland kräftig expandierenden VaaS-Phänomens nach schwedischem Vorbild. Die andere Sache ist der bisweilen allzu laxe Umgang mit dem bereits bestehenden Jugendstrafrecht, das eigentlich auf Täter bis maximal 18 Jahre anzuwenden ist, auf das sich in der Praxis aber sehr regelmäßig – um nicht zu sagen: so gut wie immer – auch junge Erwachsene noch berufen dürfen. Schwere Kindheit, traumatische Erlebnisse während einer etwaigen Flucht, sonstige Entwicklungsstörungen – man kennt die reflexhaft vorgebrachten Argumente zur Genüge!
Wir sprechen hier also über Täter bzw. Tatverdächtige, die zum Beispiel ein Auto fahren und je nach Staatsangehörigkeit an Wahlen teilnehmen dürfen. Kurz gesagt: Diese haben fast alle Rechte, die eine Gesellschaft ihnen gewähren kann, sollen aber selbst bei schwersten Straftaten mittels einfacher formaljuristischer Gepflogenheiten um die Übernahme der vollen Verantwortung für ihr Handeln herumkommen dürfen.
Das hat weder etwas mit Abschreckung zu tun noch mit einem wie auch immer definierten „Erziehungsgedanken“, der beim Jugendstrafrecht ja im Vordergrund stehen soll, sondern wird von vielen vor allem als eines verstanden: als höchstrichterlicher Freifahrtschein zum Weitermachen!
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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