Wieder erschüttert ein ministerieller Reise-Skandal die deutsche Politik – als ob es die Flüge der früheren Verteidigungsministerin Lambrecht mit ihrem Sohn nicht gegeben hätte. Diesmal sorgt die linke Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern für Aufsehen.
Die Linken-Politikerin Jacqueline Bernhardt, Justizministerin der Landesregierung in Schwerin, hat Empörung im nordöstlichen Bundesland ausgelöst. Um mit ihrem Sohn einen Urlaubsflug antreten zu können, ließ sie den schulpflichtigen Jungen am letzten Schultag vor den Winterferien vom Unterricht befreien. Auch das Schweriner Bildungsministerium kritisiert nun das Vorgehen der Justizministerin mit Verweis auf die geltende Rechtslage. Die Schulpflicht gelte auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Pikant an der Kritik: Das Bildungsministerium wird von Simone Oldenburg geführt, die ebenfalls der Linkspartei angehört.

Wie die Welt berichtet, habe ein Sprecher des Bildungsministeriums erklärt, die Schulbefreiung hätte „nicht genehmigt werden dürfen“. Denn die Schulpflicht gelte ausnahmslos – auch für die Kinder von Regierungsmitgliedern. Der NDR zitierte dazu aus der Schulpflichtverordnung des Landes. In § 8 heißt es demnach: „Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen eine Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.“
Dass ausgerechnet die Justizministerin darauf beharrt, „ordnungsgemäß“ – wie sie gegenüber dem NDR betonte – einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht gestellt zu haben, entbehrt nicht der Ironie. Noch dazu der Umstand, dass Bernhardt ihren Urlaubsflug, der vom Berliner Flughafen BER starten sollte, per WhatsApp der Öffentlichkeit bekannt gemacht hatte. Unter einem Foto teilte die Ministerin ihren Followern mit: „Totaler Stillstand! Flüge fallen aus!“ Denn wegen Eisregens wurde auch der Flug, den die Justizministerin mit ihrem Sohn für den 7. Februar gebucht hatte, abgesagt.
Ob tatsächlich Gründe für eine Befreiung von der Schulpflicht vorlagen, ist allerdings ungewiss. Zwar habe Bernhardt ihren Antrag damit begründet, dass sie in den Sommerferien keinen gemeinsamen Urlaub mit der Familie habe verbringen können. Ob ein späterer Reiseantritt tatsächlich eine „persönliche Härte“ für den Sohn und die Familie dargestellt hätte, erscheint bislang ungewiss.
Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern bestehen derartige Regelungen zur Schulpflicht vor und nach den Ferien. In den sozialen Medien sorgte das Verhalten von Justizministerin Bernhardt für Kritik und Häme.
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