Die Auseinandersetzung um den Ausschluss von Georg Dornauer aus der Tiroler SPÖ geht in die nächste Runde.
Dornauer legt Berufung ein
Denn das neu zusammengesetzte Parteischiedsgericht hat in seiner ersten Sitzung in Innsbruck keine Entscheidung getroffen. Nach rund fünf Stunden Beratung wurde das Verfahren auf den 20. April vertagt.
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Der ehemalige Landesparteichef hatte sich gegen seinen Parteiausschluss gewehrt und Berufung eingelegt.
Interne Schlammschlacht
Nicht nur das. In der Sitzung stellte er die Zuständigkeit des Tiroler Gremiums grundsätzlich infrage. Seiner Ansicht nach wäre das Bundesschiedsgericht zuständig gewesen.
Zudem äußerte er Zweifel an der Unbefangenheit einzelner Mitglieder des Gremiums.
Kampf auf juristischer Ebene
Am 20. April soll unter anderem noch SPÖ-Klubobfrau Elisabeth Fleischanderl als Zeugin befragt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Landesgeschäftsführung eingebracht.
Dornauer selbst hat bislang keinen eigenen Beweisantrag gestellt, erhielt jedoch eine Frist zur Nachreichung.
280 Millionen Euro „Übergewinne“
Im Zentrum des Machtkampfs steht ein Dringlichkeitsantrag Dornauers im Tiroler Landtag. Er hatte gefordert, die hohen Gewinne des Landesenergieversorgers TIWAG in Form einer Sonderdividende an die Bevölkerung auszuschütten.
Laut Darstellung aus parteiinternen Kreisen brachte dieser Vorstoß das Fass zum Überlaufen. Der Antrag sei ohne Abstimmung mit der Parteiführung eingebracht worden und habe die Koalition mit der ÖVP gefährdet.
Vorgeschichte voller Konflikte
Die neue Eskalation ist nicht die erste Kontroverse um Dornauer. Bereits in der Vergangenheit sorgte er parteiintern für Diskussionen.
So war über ihn 2019 ein Waffenverbot verhängt worden, nachdem er ein Jagdgewehr im Auto zurückgelassen hatte. Später sorgte ein gemeinsamer Jagdausflug mit dem inzwischen insolventen Unternehmer René Benko für Aufsehen. Nach Veröffentlichung entsprechender Fotos trat Dornauer als Landeshauptmann-Stellvertreter zurück, blieb jedoch Landtagsabgeordneter.
Entscheidung mit Signalwirkung
Am 20. April könnte es zur finalen Entscheidung kommen. Bestätigt das Schiedsgericht den Ausschluss, wäre Dornauers politisches Kapitel in der SPÖ endgültig beendet. Ob Dornauer einen so unrühmlichen Abgang sang- und klanglos hinnimmt, sei dahingestellt.
Kippt die Entscheidung, würde dies die innerparteilichen Spannungen weiter verschärfen. Denn der Fall berührt Grundsatzfragen innerparteilicher Disziplin und Kadergehorsam.